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11 Februar 2016

Misshandlung: Staatsanwalt ermittelt gegen Forensische Psychiatrie

Rodewisch.- Weil ihr Schützling vom Pflegepersonal immer wieder gequält wurde, erstattete die Betreuerin eines in der Forensischen Psychiatrie Rodewisch untergebrachten Patienten jetzt Anzeige wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen (nach §225 StGB). Die Staatsanwaltschaft Zwickau ermittelt unter dem Aktenzeichen 120 UJs 1816/16.
Der Betroffene sitzt seit rund elf Jahren wegen des Vorwurfs „gefährliche Körperverletzung, begangen im Zustand der Schuldunfähigkeit“ in Haft. Sein Verbrechen: Er hatte einen Stein nach einem Kind geworfen und es dabei am Fuß verletzt. Die Mutter des damals 8-jährigen Mädchens erstattete Anzeige, es kam zur Gerichtsverhandlung. Unter anderen Umständen hätte das Verfahren mit einer Geld- bzw. Bewährungsstrafe ausgehen können. Aufgrund eines Psychiatrischen Gutachtens landete der Angeklagte jedoch in der geschlossenen Psychiatrie. Grundlage dafür ist der in Fachkreisen sehr umstrittene §63 StGB. Das bedeutet im schlimmsten Fall lebenslange Sicherungsverwahrung ohne Aussicht auf Entlassung.
Im Tagebuch des Patienten tauchen immer wieder Berichte auf, wonach er vom Pflegepersonal aus nichtigen Anlässen gequält und verletzt worden sei. Am 17. Dezember 2015 eskalierte eine Auseinandersetzung mit vier Aufsehern der forensischen Abteilung. Der Betroffene erlitt dabei schwere Verletzungen an Händen, Armen, Beinen und Füßen. Die Polizei vom Revier Auerbach wurde herbei gerufen. Ein Arzt aus der Klinik versorgte die zum Teil blutenden Wunden mit Verbänden.
Die vom Gericht bestellte Betreuerin des Verletzten, ist entsetzt: „Der Geschädigte kam damals wegen eines geringeren Vergehens vor Gericht und wurde daraufhin eingesperrt. Diese sogenannten ,Pfleger' tun ihm viel Schlimmeres an und kommen womöglich ungestraft davon.“
Aufgrund der aktuellen Vorkommnisse hat die Klinikleitung beim Amtsgericht Auerbach beantragt, die Betreuerin zu entlassen. Weiterhin wurde angeregt, die Behandlung des Patienten mit Neuroleptika gegen seinen natürlichen Willen durchzuführen. Eine Stellungnahme zu den Vorwürfen war bisher nicht zu bekommen. Man beruft sich auf die ärztliche Schweigepflicht.

Text und Fotos: ZPA