Westsachsen/Zwickau.- Jede Stimme zählt! Die mehr als 370.000 wahlberechtigten Mitglieder der BARMER in Sachsen erhalten in den nächsten Tagen ihre Wahlunterlagen zur Sozialwahl 2017. Sie sind damit aufgerufen, ihre Vertreter in den Verwaltungsrat ihrer Krankenkasse zu wählen. Der separate Wahltermin bei der BARMER wurde durch die zum Jahresbeginn erfolgte Fusion von BARMER GEK und Deutscher BKK erforderlich. Bis zum 04. Oktober 2017 müssen die Stimmzettel bei der BARMER eingegangen sein. Die Wahlbriefe können portofrei mit der Deutschen Post versandt, bei einer DHL-Station abgegeben oder in eine der in allen BARMER Geschäftsstellen aufgestellten Wahlurnen eingeworfen werden.
Umfrage bestätigt wichtige Rolle des Verwaltungsrates
„Die Selbstverwaltung als Interessenvertretung von Millionen Versicherten ist eine Einrichtung der Gehör geschenkt wird. Daher sollte jeder vom Stimmrecht Gebrauch machen und die Einflussmöglichkeiten der Versicherten weiter stärken“, ruft Bernd Heinemann, Vorsitzender des Verwaltungsrates der BARMER, alle wahlberechtigten Mitglieder dazu auf, ihre Stimme abzugeben. Wie wichtig der Einfluss der Selbstverwaltung den Versicherten ist, zeigt sich an den Ergebnissen einer aktuellen Umfrage des Marktforschungs-unternehmens respondi unter 1.012 BARMER-Mitgliedern. Demnach finden 78 Prozent der BARMER-Mitglieder es wichtig, dass der Verwaltungsrat ihrer Krankenkasse Zusatzleistungen und neue Serviceangebote beschließen und über die Finanzen entscheiden kann. Konkret nach dem Kinder- und Jugendprogramm der BARMER befragt, für welches sich der Verwaltungsrat stark gemacht hatte, antworteten 73 Prozent der Befragten, dass sie den Einsatz des Verwaltungsrates für diese Zusatzleistung für wichtig beziehungsweise sehr wichtig halten. Bei den befragten Mitgliedern, die selbst Kinder haben, liegt die Zustimmung sogar bei 82 Prozent.
Konsequentes Eintreten für bestmögliche Versorgung
Während die Rahmenbedingungen der Krankenversicherung gesetzlich festgelegt sind, füllt die Selbstverwaltung diesen Rahmen konkret aus. „Der Staat kann und soll nicht alles regeln. Daher sind die Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der Selbstverwaltung auch viel umfassender als häufig angenommen. Sie zeigen sich immer wieder in der täglichen Arbeit, wo nachgebessert, entwickelt und gestaltet werden kann und gemeinsam mit den Mitarbeitern der Krankenkasse nach Lösungen gesucht wird und Entscheidungen getroffen werden“, erläutert Heinemann. Der Verwaltungsrat der BARMER setzt sich intensiv für die bestmögliche Versorgung der Versicherten auf dem aktuellen Stand des medizinischen Fortschritts ein. Dazu gehört es auch, die dafür notwendigen politischen Weichenstellungen einzufordern. So hat er deshalb gemeinsam mit dem Vorstand der Kasse Vorschläge ausgearbeitet, die in den „Gesundheitspolitischen Positionen zur Bundestagswahl 2017“ zusammengefasst sind. Die vollständigen gesundheitspolitischen Positionen der BARMER zur Bundestagswahl 2017 finden Interessierte unter www.barmer.de/p007585.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der BARMER, die am 01. Mai 2017 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie wählen die Zusammensetzung des Verwaltungsrates ihrer Krankenkasse, in der die Versicherten ihre Angelegenheiten selbst in die Hand nehmen.
Hilfen für Sehbehinderte
Blinde und Sehbehinderte Mitglieder können barrierefrei und ohne fremde Hilfe wählen. Dazu dienen eine Wahlschablone in Brailleschrift und eine Audiohilfe zum Ausfüllen des Stimmzettels. Diese Unterlagen können kostenlos beim Wahlbüro der BARMER unter der kostenfreien Rufnummer 0800 332060 991316 angefordert werden.
Sieben Listen stehen zur Auswahl
In der aktuellen Augustausgabe der Versichertenzeitschrift wurden alle wählbaren Listen vorgestellt.
Mehr Infos zur BARMER-Sozialwahl: www.barmer.de/u000262 oder www.barmer.de/2017-sozialwahl
Alle Selbstverwalter im Portrait: www.sozialwahl.de/selbstverwaltung/selbstverwalter-im-portrait
Quelle und Foto: BARMER