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18 Januar 2020

Stadtverwaltung informiert zur Ausweispflicht: Reisepass genügt

Westsachsen/Zwickau.- Jeder Bürger ist gemäß Personalausweisgesetz ab dem 16. Lebensjahr grundsätzlich dazu verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen. Dieser Pflicht kommt man auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses nach. Darauf weist die Stadtverwaltung Zwickau hin. Es ist die Aufgabe jedes Einzelnen, die Gültigkeitsdauer seines Personaldokuments zu prüfen und rechtzeitig ein neues Dokument zu beantragen.
Anlaufstelle für diese Angelegenheiten ist als Pass- und Personalausweisbehörde der Bürgerservice im Rathaus. Für die Beantragung sind die persönliche Vorsprache, ein aktuelles biometrisches Passbild sowie die Geburts- oder Eheurkunde bzw. das Stammbuch erforderlich (die Urkunde, die den aktuellen Namen wiedergibt). Für die Beantragung kann telefonisch oder per Mail auch ein Termin vereinbart werden.
Bei der Antragsstellung ist die entsprechende Gebühr zu entrichten:
- Personalausweis unter 24 Jahre: 22,80 Euro
- Personalausweis über 24 Jahre: 28,80 Euro
- Reisepass unter 24 Jahre: 37,50 Euro
- Reisepass über 24 Jahre: 60,00 Euro
Das Dokument kann in der Regel nach zwei bis vier Wochen abgeholt werden; Kinderreisepässe werden sofort ausgestellt. Bei Dokumenten für Kinder ist die Zustimmung aller Sorgeberechtigten erforderlich.
Wer einen gültigen Reisepass vorweisen kann, braucht in Deutschland keinen Personalausweis. Das Geld für die (Neu-)Beantragung kann man sich also sparen. Für Reisen in das Ausland benötigt jedes Kind ein eigenes Personaldokument. In Frage kommt ein Kinderreisepass (bis zum 12. Lebensjahr), ein Personalausweis oder Reisepass. Bei bereits vorhandenen Kinderreisepässen ist es während der Gültigkeitsdauer möglich, das Lichtbild und die Größenangabe des Kindes zu aktualisieren. Das Bürgeramt empfiehlt, vor Auslandsreisen die Dokumente aller Familienmitglieder rechtzeitig auf Ihre Gültigkeit hin zu prüfen.