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07 Dezember 2020

Heiz- und Warmwasserkosten: „Mieter zahlen Tausende Euro zuviel“

Westsachsen/Zwickau.- Geht bei den Abrechnungen der Zwickauer Energieversorgung (ZEV) alles mit rechten Dingen zu? Dieser Frage stellt sich Reiner Gelfort (Foto) seit Jahren und er kommt zu erschreckenden Ergebnissen. Seinen Berechnungen zufolge büßen die Mieter einiger Mietwohnungen in Neuplanitz und Marienthal jährlich etliche Tausend Euro an zu viel gezahlten Heiz- und Warmwasserkosten ein. Der Grund dafür sind laut Gelfort Falschberechnungen in den Betriebskostenabrechnungen. Er begründet dies mit Verstößen gegen die Heizungsanlagenverordnung, wonach zum Beispiel für die Warmwasseraufbereitung lediglich der Arbeitspreis berechnet werden darf. Tatsächlich aber würden die Vermieter auch den Grundpreis der Anlagen auf die Mieter umlegen, was illegal sei.
Reiner Gelfort ist Energieexperte. Er ist Initiator der Bürgerinitiative für die Energiewende Zwickau und Umgebung (BIfEZU) und sieht sich in der Pflicht, seine Mitbürger über diese fragwürdigen Handlungsweisen aufzuklären. Schließlich geht es auch um die seiner Meinung nach zu unrecht an die Stadt Zwickau vergebenen Umweltpreise, die oftmals hoch dotiert sind. Bis zu 15 Millionen Euro an Fördergeldern könnten zuviel an die Stadt Zwickau geflossen sein. Diese müssten unverzüglich zurück gegeben werden, da die dafür erforderlichen Voraussetzungen in Wahrheit nicht gegeben seien. „Dies betrifft zum Beispiel die Isolation der Fenster bei einigen GGZ-Blöcken in Marienthal“, so Gelfort. „Hier wird nach wie vor Bauschaum als Material zur Abdichtung verwendet. Dies entspricht nicht der DIN-Norm und ist außerdem zur Isolation vollkommen ungeeignet.“
Zurück zu den Energiekosten: In einem Block der GGZ in Neuplanitz mit 72 Wohnungen fallen nach den Berechnungen des Energieexperten jährlich 3.312,59 Euro an, die von den Mietern bezahlt werden müssen. „Laut Heizungsanlagenverordnung ist dies eine Ordnungswidrigkeit. Denn“, so Gelfort weiter, „die Anschlussleistung darf nur bei Ein- und Zweifamilienhäusern berechnet werden. Bei Mehrfamilienhäusern entfällt diese.“ Sein Fazit auch im Blick auf die zur Zeit heftig diskutierte Maskenpflicht in der Zwickauer Innenstadt: „Würde es nach Recht und Gesetz gehen, dann könnten die Ordnungshüter an dieser Stelle wesentlich mehr Gelder eintreiben als vom einfachen Bürger auf der Straße. Denn die Größenordnung, in der wir uns hier bewegen, geht über die Jahre berechnet in die Hundert Tausende.“

Seit der Einführung der Leistungspreistarife bei der Fern- und Nahwärme wurden die Anschlußleistungen weder nach der DIN 4701 noch TGL26760  ermittelt, wie vorgeschrieben. Alt-OB Rainer Eichhorn gab dies bei einer Befragung bereits Mitte der 1990er Jahre zu. Der ehemalige Abteilungsleiter Fernwärme in der damaligen Elektrizitäts- und Fernwärme Zwickau (EfZ) veröffentlichte aus seiner Betriebskostenabrechnung in der Fachzeitschrift HLH, dass bei Einführung der Boilervorrangschaltung seine Warmwasserkosten niedriger ausfallen würden.
Dazu Reiner Gelfort: „Die Mitglieder der BIfEZU haben BK-Abrechnungen der letzten Jahre kontrolliert und mussten feststellen, dass offensichtlich ein kriminelles Netzwerk (kN) gebildet wurde. Bestehend aus ZEV, Großvermietern im Schulterschluß mit der Stadtverwaltung und Duldung durch den Landrat. Zum Schaden der Mieter und des Staates. Es ist bewiesen, dass Anschlusswerte für viele Gebäude nicht den Erfordernissen entsprechen, obwohl die Daten aus den Energieausweisen als Grundlage herangezogen werden könnten.“
Nach der HeizAnlVo / EnEV dürften laut BIfZU erhöhte Anschlußleistungen nur bei Ein- und Zweifamilienhäusern für die WW-Bereitung bereitgestellt werden. Bei Mehrfamiliengebäuden sei nur der ermittelte Wärmebedarf ohne Zuschläge zugrunde zu legen. Daher ist die Aussage des technischen Leiters der ZEV irrig, wenn er zur zweiten Veranstaltung ZED im Kinder- und Freizeitzentrum erklärte: „Wir liefern das, was die Vermieter bestellen“. Es sei bewiesen, dass die GGZ ihren Mietern für das Jahr 2016 in Neuplanitz für die WW-Bereitung 80 kW und nur 122 kW für die Heizung berechnete.
Die Leistung zur Beheizung sei nach der Vollbenutzungsstundenzahl zu gering, während für die WW-Bereitung nur der Arbeitspreis gerechtfertigt wäre. Den Mietern seien bei den WW-Kosten mindestens 3.500 Euro  zuviel berechnet worden.
„Auffällig ist, dass der Wärmemengenrechner für die Heizung geringere Kosten aufweist, als der für Warmwasser. Daher kann es nicht sein, dass gleiche spezifische Brennstoffkosten für Heizung und WW auf den BK-Abrechnungen ausgewiesen werden“, wirft Gelfort dem kN vor.

Preisvergleich für Fernwärme nach dem Mischpreis aus BK-Abrechnungen
Der Mischpreis ist die Summe aus Leistungs-, Arbeits- und Messpreis incl. Mwst.. Die Einsicht in Rechnungen und Ableseprotokolle muss der Vermieter gestatten.

Es sind in der Stadt Zwickau folgende Preisspannen ermittelt worden:
                                            2017    187,13 €/MWh     -    101,33 €/MWh
                                            2018    194,39 €/MWh     -    109,21 €/MWh
                                            2019    194, 39 €/MWh    -    103,52 €/MWh
Erdgaspreis Marienthal       2019                                       44, 93 €/MWh
                                 
Als erklärungsbedürftig sehen die Auswerter an, wie die unterschiedlichen Wärmeenergieverbräuche für die WW-Bereitung entstehen. Für 1m³ Wasser ergeben sich Spannen von  92  bis  300 kWh/m³a. Bei Kosten bis zu 36,37 €/m³ + 1,88 € x m² Wfl.
Ebenfalls gibt zu denken, wenn Trink- und Abwasser inklusive Grundpreise, bei einigen Vermietern bis zu 15,- €/m³ abgerechnet werden. Auffällig wurde auch bei einigen Abrechnungen, dass sich die Grundflächen ändern. Sollten hier kreative Vermieter den Leerstand durch die Abrechnungsfirmen unzulässigerweise auf die Bewohner umlegen? Wie ist es möglich, dass trotz erkannter Mängel bei der energetischen Gebäudesanierung den Mietern die hohen Kosten für die Wärmedämmung aufgerückt werden, obwohl nach dem Kammergerichtsurteil Berlin (Az. 8 RE Miet 6159/00, 15 C 5/97 AG Köpenick und 64 S 411/18 LG Berlin) maximal das 3-fache der Energieeinsparung als umlagefähig erklärt wurde?


Für die Klimaschutzkommune ist es unerträglich, dass Fördermittel für die ZED erschlichen werden und die seit  Anfang der 90ziger Jahre bekannten Mängel noch immer in Untätigkeit geduldet, statt abgestellt werden. Dass sich die Mitglieder des Jugendbeirats zur Stadtratssitzung am 26. November über das Umweltbüro beschwerten passt zu dem Bild, welches die BIfEZU schon seit Jahren vor Augen hat. Allerdings sind Nachteile für die „Stiefeltern der ZEV“ enviaM und Thüga zu erwarten und es werden auch im Städtischen Haushalt einige Umschichtungen passieren. Es kann aber nicht sein, dass die Bewohner von Fern- oder Nahwärme beheizten Gebäuden unrechtmässig zur Kasse gebeten werden, ohne das Zustimmungen bei den Betroffenen eingeholt wurden. Wenn die Abrechnungen am Jahresende Guthaben ausweisen, dann kommen doch nur wenige darauf, dass sie ihren Vermietern mit einem zinslosen Kredit ausgeholfen haben.
Landrat Christoph Scheurer hat am 11.12.2013 zur Kreistagssitzung darüber Kenntnis erlangt, war aber noch 2018 der Meinung, dass sich die betroffenen KdU-Leistungsempfänger selbst kümmern müssten, damit dem Staat Gelder gespart werden könnten. Ob unsere gewählten Volksvertreter es verstehen werden, ist ungewiss. Die Kandidaten für den Landtag waren darüber auch informiert. Antworten gab es keine.
Ministerpräsident Michael Kretschmer wollte sich schon einmal mit einem BK-Abrechnungsvergleich beschäftigen, kann jedoch offensichtlich mit Hilfe der Mengenlehre keine Unterschiede erkennen: www.abgeordnetenwatch.de Es scheint einfacher zu sein, sich mit Coronen, sich zu beschäftigen, statt sich für die Menschen eizusetzen, welche dadurch in Armut geraten  könnten.

Quelle: Bürgerinitiative für die Energiewende Zwickau und Umgebung (BIfEZU)
Telefon: 0176 30139647

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