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26 September 2018

Korruption - verhindern Zwickauer Staatsanwälte juristische Aufklärung?

Werdau/Zwickau/Karlsruhe.- Im Fall der Werdauerin Claudia Friedrich, die der Zwickauer Justiz im Zusammenhang mit ihrem Prozess am Familiengericht Komplettversagen vorwirft, kommen immer mehr Ungereimtheiten ans Licht. So stellte kürzlich ein Richter des Amtsgerichts Zwickau fest, dass es sich bei dem überklebten Beschluss vom 23. März 2012 (WSZ berichtete) wohl durchaus um eine Urkundenfälschung handeln kann. Allerdings sehe er keinen Grund, der Sache nachzugehen, beschwert sich die Betroffene. Auch müsse sich erst ein Staatsanwalt um Aufklärung bemühen, bevor er als Richter tätig werden könne. Doch hier liegt der Hase im Pfeffer. Kein Staatsanwalt will sich offensichtlich an diesem brisanten Fall die Finger verbrennen. Zu viele Ungereimtheiten auch über interne Vorgänge beim Amtsgericht Zwickau würden dann zur Sprache kommen und müssten aufgearbeitet werden. Claudia Friedrich ist frustriert: „Das bedeutet im Klartext, dass ich auf einem Berg von Gerichtskosten sitzen bleibe, die ich nicht verursacht habe. Mein Haus musste ich schon verkaufen. Den Erlös hat man mir durch Vollstreckung mit Haftbefehl gepfändet. Es ist einfach nur noch schlimm und extrem ungerecht.“
Im Juni 2016 verfügte die damals vorsitzende Richterin am Landgericht Zwickau, Birgit Borris, gegenüber dem leitenden Oberstaatsanwalt Klaus Roevekamp, dass Ermittlungen in eigener Zuständigkeit geprüft werden sollen. Kurze Zeit später wurde sie zum Bundesgerichtshof (BGH) nach Karlsruhe berufen.
„Bis heute schweigen die Verantwortlichen und schieben sich gegenseitig die Karten zu“, sagt Claudia Friedrich und klagt weiter an: „Hier sind Rechtsfrieden und Rechtssicherheit massiv gestört. Das geht uns alle an, denn es kann jeden treffen. Wenn bei Gericht willkürlich Akten manipuliert und Straftaten vertuscht werden, dann kann sich doch niemand mehr auf einen fairen Prozess verlassen!“
Am 22. August verkündete das Amtsgericht Zwickau „Im Namen des Volkes“ das Endurteil im Rechtsstreit Schübel/Friedrich. Demnach wurde die Widerklage der Werdauerin als unzulässig abgewiesen.
Foto Amtsgericht Zwickau: ZPA