22 August 2018

Amtsgericht Zwickau: „Richter, Staats- und Rechtsanwälte sind sich einig“

Beschluss_FriedrichWestsachsen/Werdau/Zwickau.- Es geht um Urkundenfälschung, Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt. Der Fall von Claudia Friedrich scheint besonders krass zu sein. Die Werdauerin wirft der Zwickauer Justiz im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit beim Familiengericht Komplettversagen vor.
Eine Petition wurde auf den Weg gebracht, das Sächsische Justizministerium darüber informiert und der Zwickauer SPD-Landtagsabgeordnete Mario Pecher involviert. Doch genützt hat ihr das wenig. Der allgemeine Tenor lautete bisher immer: „Kein öffentliches Interesse“.
Das könnte sich nun ändern, denn Claudia Friedrich hat Strafanzeige gegen zwei Zwickauer Staatsanwälte wegen des „dringenden Verdachts auf Strafvereitelung im Amt“ erstattet. Als Begründung gibt sie an, dass die beiden beschuldigten Staatsanwälte Kenntnis von einer Urkundenfälschung am Familiengericht Zwickau hätten und diese nicht verfolgen würden. Das corpus delicti ist ein Beschluss des Familiengerichts aus dem Jahre 2012. Davon gibt es zwei Versionen des Deckblattes (siehe Foto). Rechts sei eine Kopie des Originals, so Friedrich, und links eine korrigierte Version für die offiziellen Akten. Den Grund für die Fälschung sieht die Betroffene im System: „Man will das Fehlverhalten eines Justizkollegen decken. Mein erster Rechtsanwalt hat eine wichtige Frist versäumt, wodurch mir nicht wieder gut zu machender Schaden entstanden ist. Das sollte wohl später nicht mehr zu erkennen sein. Darin sind sich offenbar Richter, Staats- und Rechtsanwälte einig.“
Gegen diesen Rechtsanwalt lagen bereits zum Zeitpunkt des Versäumnisses mehrere Beschwerden vor. Unter anderem soll er sich einen Doktor-Titel erschlichen haben. Im Fall Friedrich habe er außerdem ein falsches Rechtsmittel beim falschen Gericht eingelegt, schreibt ein involvierter Rechtsanwalt aus Berlin, der seinerseits Schadenersatz fordert.

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