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17 Oktober 2019

Zwickauer Justiz-Skandal: Mandantenverrat als Geschäftsmodell?

Zwickau.- Stellen Sie sich vor, Sie werden - aus welchen Gründen auch immer - in einen Gerichtsprozess verwickelt. Sie dürfen sich nicht selbst verteidigen, weil beim zuständigen Gericht Anwaltszwang herrscht. Sie beauftragen also einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen. Dieser versichert Ihnen, dass es kein Problem sei, den Prozess zu gewinnen. Sie bekommen eine Rechnung und zahlen erstmal einen Vorschuss. Je nach Streitwert können das unter Umständen mehrere Tausend Euro sein. Bis hierher scheint alles ordnungsgemäß.
Was passiert aber, wenn der teuer bezahlte Rechtsanwalt nicht zum Prozess erscheint? Sie werden vielleicht sagen: „Dann wird halt ein neuer Termin anberaumt“. Das könnte man als normal denkender Mensch vermuten. Tatsächlich spricht der Richter jedoch ein Versäumnisurteil. Der Mandant verliert automatisch den Prozess und muss zu den Rechtsanwaltskosten jetzt auch noch die Gerichtsgebühren bezahlen.
In letzter Zeit häufen sich Fälle, in denen Anwälte zu anberaumten Terminen absichtlich nicht vor Gericht erscheinen. Meistens dann, wenn sie vermuten den Prozess ohnehin nicht gewinnen zu können. Es ist für sie bequemer das Versäumnisurteil abzuwarten, als sich am Ende womöglich Vorwürfe des Mandanten wegen Falschberatung anhören zu müssen. Eine Ausrede, warum man zum Termin gerade verhindert war, findet sich immer irgendwie.
Mandantenverrat als Geschäftsmodell? In Zwickau wurde jetzt ein besonders krasser Fall bekannt, wonach ein Richter von sich aus einen Gerichtstermin abgesagt hat mit der Begründung: „Ihr Prozessbevollmächtigter wäre sowieso ohne Entschuldigung zum Termin nicht erscheinen“. Daraus könnte man unter Umständen schließen, dass bestimmte Richter mit einigen Rechtsanwälten gemeinsame Sache machen, um sich über den Anwaltszwang auf Kosten der Betroffenen zu bereichern.
Darauf wurde inzwischen auch die Verbraucherzentrale Sachsen aufmerksam. Betroffene, denen ähnliches widerfahren ist, können sich telefonisch unter (0371) 431500 oder im Internet www.verbraucherzentrale-sachsen.de Rat und Hilfe holen.

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