Insgesamt brachte der zweite Verhandlungstag, der gegen 16 Uhr endete, trotz der recht umfangreichen Zeugenaussagen wenig an Neuigkeiten zutage. Am Freitag, dem 18. September, wird die Revisionsverhandlung fortgesetzt. Dann sollen vor allem die Eltern des Angeklagten befragt werden.
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17 September 2020
Landgericht Zwickau: Fortsetzung im Revisionsverfahren gegen Hardy G.
Westsachsen/Zwickau.- Am Mittwoch wurde am Landgericht die Revisionsverhandlung gegen Hardy G. fortgesetzt. Der Fall schlug bereits im Jahre 2018 bundesweit große Wellen, als nach dem Angeklagten mit dem umstrittenen Instrument der Öffentlichkeitsfahndung gesucht worden war (WSZ berichtete). Der Verbleib der Langwaffe, die der Angeklagte angeblich während seiner Flucht mit sich geführt haben soll, bleibt bis dato weiterhin ungeklärt.
Am zweiten Verhandlungstag kamen die mutmaßlich geschädigte Ex-Freundin, deren Mutter und Bruder als Zeugen zu Wort. Im Zuschauerraum des Gerichtssaals sah man auch diesmal wieder zahlreiche Kriminalpolizisten in Zivil sitzen, die zum Zweck ihrer Anwesenheit keine Angaben machten. Die übrigen Besucher und Medienvertreter mussten sich einmal mehr einer intensiven Leibesvisitation und der Registrierung ihrer persönlichen Daten unterwerfen, um dem Geschehen beiwohnen zu können. Der Antrag der Westsächsischen Zeitung, die Gerichtsverhandlung digital aufzuzeichnen, wurde gleich zu Beginn vom Vorsitzenden Richter Rupert Geußer abgeschmettert. Geußer gab an, hier „aufgrund gesetzlicher Vorgaben“ keinen Spielraum zu haben. Die oft monierte Unvollständigkeit von Verhandlungsprotokollen scheinen für Geußer kein Problem darzustellen. Ins Protokoll würde schließlich alles schriftlich aufgenommen, „was von Bedeutung“ sei. „Was von Bedeutung ist, entscheidet das Gericht, genauer gesagt der Vorsitzende“, ergänzte Richter Geußer mit einem Lächeln. Auch die miserable Akustik im Schwurgerichtssaal, die von mehreren Zuschauern kritisiert wurde, sah Geußer locker. Einem Medienvertreter, der dies bemängelte, drohte Geußer mit Rauswurf. Einige Besucher verließen daraufhin den Saal, da sie die Öffentlichkeit der Verhandlung wegen der Unverständlichkeit des gesprochenen Wortes als nicht gegeben betrachteten.