„Es wurden immer nur die Anschuldigungen der Gegenseite gegen unseren Sohn von der Staatsanwaltschaft verfolgt“, so die Eltern des Hardy G. und sagen weiter: „Dabei hatte Hardy Todesangst vor der Familie, insbesondere dem Bruder von Silke K., deren Vater ihn mit einer Rohrzange auf den Kopf geschlagen und damit schwer verletzt hat.“ (Foto nach sieben Monaten Heilungsprozess) Tatsächlich wurde diese Körperverletzung trotz einer Anzeige des Geschädigten sowie auch von Amtswegen nicht weiter verfolgt. Die Staatsanwaltschaft Zwickau begründet dies damit, dass „... der Beschuldigte aufgrund der Anwesenheit des Anzeigeerstatters in seinem Haus und dessen Verhalten von einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben nach § 34 StGB ausgehen musste, die nicht anders abwendbar war.“ Dem widerspricht die Mutter Andrea G. entschieden: „Hardy hatte sich Zutritt zu dem Haus verschafft. Die Staatsanwaltschaft spricht deshalb von Hausfriedensbruch. Es sollte ein Streitschlichtungsgespräch mit Silke aufgrund der Bedrohung durch deren Bruder geben. Hardy setzte sich ins Wohnzimmer auf einen Stuhl und wartete. Ein Gespräch fand jedoch nicht statt, weil Silke K. sich in die untere Etage begab. Als Hardy G. schon gehen wollte, schlug ihm Silkes Vater Martin K. unvermittelt mit einer Rohrzange auf den Kopf .“
Laut Aussage von Hardy G. wurden insgesamt 25 Strafanzeigen gegen die Familie K. eingereicht, die ihn zwar hätten entlasten können, seitens der Staatsanwaltschaft jedoch nicht verfolgt wurden. Auch nach Einlegen von Beschwerden an die Gerneralstaatsanwaltschaft Dresden wurden diese Anzeigen nicht verfolgt und abgelehnt. Das sei eine einseitige Ermittlung gegen seinen Mandanten, meint auch sein Verteidiger, Rechtsanwalt Uwe Sabel von der Kanzlei Wetzig, der weitere Merkwürdigkeiten während des Prozesses feststellte: „Mein Mandant erhielt nicht die Möglichkeit des ,letzten Wortes'. Außerdem enthielt das Protokoll Fehler, die trotz Antrag nicht korrigiert wurden, weil die Protokollantin sich angeblich nicht mehr an den Wortlaut erinnern konnte.“
Hier kommt erneut die Forderung nach einer digitalen Aufzeichnungspflicht ins Spiel. Wenn die komplette Verhandlung per Video aufgezeichnet wird, gibt es im Nachhinein keine unnötigen Diskussionen über deren Verlauf mehr. Warum sich gerade das Zwickauer Gericht so vehement dagegen sträubt, ist hier ausführlich nachzulesen: Justiz-Alltag
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