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22 Dezember 2021

Club der alten Seilschaften: Die Strippenzieherin ist enttarnt

Westsachsen/Werdau/Zwickau.- Fast zehn Jahre ist nun es her, dass Reinhard Schübel, der falsche Doktor aus Plauen, im Namen seiner Mandantin ein falsches Rechtsmittel an einem dafür nicht zuständigen Gericht eingelegt hatte (WSZ berichtete). Das Amtsgericht Zwickau (AGZ) erteilte daraufhin Rechtskraft auf dem Beschluss mit dem bekannten Aktenzeichen 8 F 1059/07. Statt diesen Fehler zu korrigieren entschloss man sich, ein weißes Blatt Papier auf den bereits gültigen Rechtskraftvermerk (RKV) zu kleben. Wer diese unrechtmäßige Überklebung vornahm oder zu dieser anstiftete, konnte laut Aussage des damaligen sächsischen Justizministers Sebastian Gemkow „vom Gericht nicht ermittelt werden“ (WSZ berichtete). Im Verdacht stehen eine Zwickauer Justizsekretärin und mehrere Juristen am Oberlandesgericht Dresden (OLG). Die davon betroffene Mandantin wird bis heute von der sächsischen Justiz permanent mit Prozessen überzogen, die es nach dem 1. Mai 2012 nicht mehr hätte geben dürfen. Das letzte Schreiben vom AGZ in dieser Sache kam gestern. Erneut wird die Betroffene dazu aufgefordert, die im Amt begangene Urkundenfälschung auf eigene Kosten in einem Zivilprozess klären zu lassen.
Zwischenzeitlich kommen immer neue Erkenntnisse ans Licht. Mittlerweile gilt als gesichert, dass es sich bei den Akteuren um aktive Seilschaften des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes der DDR (MfS) handelt. An einer Stelle laufen alle Fäden in diesem skurrilen Fall zusammen: bei Rechtsanwältin Claudia Dietrich in Werdau (Foto vor ihrer Kanzlei). Sie war es, die sich 2012 umgehend Rechtskraft auf den Beschluss im Aktenzeichen 8 F 1059/07 aufbringen ließ. Wohl wissend, dass damit alles beendet sein würde und sie den Fall gewonnen hätte. Doch es kam anders. Der beurkundete Beschluss landete auf mysteriöse Weise bei der Gegenpartei. Deren Anwalt wiederum empfahl, das Schreiben wegzuschmeißen. Es sei ohne Bedeutung. „Ohne Bedeutung? Ein mit Vermerk rechtskräftig gewordener Beschluss?“, die Betroffene ist fassungslos. „Damit sind Rechtssicherheit und Rechtsfrieden zerstört. Wenn so etwas geduldet wird, kann sich niemand mehr darauf verlassen, an einem sächsischen Gericht auf legalem Weg zu seinem Recht zu kommen“. Ihre Vermutung, die Anwälte treffen illegale Absprachen und arbeiten zusammen, dürfte sich damit bestätigt haben.
Rechtsanwältin Claudia Dietrich wurde 
von der Mutter einer Justizgeschädigten schon als familienfeindlichste Anwältin Nr. 1 bezeichnet. Diese Mutter* kannte die Dietrich noch recht gut aus ihrer Jugend. Bereits zu DDR-Zeiten soll sie „sehr zielstrebig, emsig und gnadenlos“ vorgegangen sein, um ihre Ziele zu erreichen. Der Fall 8 F 1059/07 ist ein gefundenes Fressen für sie und eine weitere damals tätige Rechtsanwältin. Diese arbeitete vor der Wende als Richterin in Zwickau*, wurde danach degradiert. Eine ihrer Mitteilungen an das AGZ ist bemerkenswert. „Mein Mandant lebt unter dem Selbstbehalt und musste mit Hilfe der Sparkasse Eigentum in Form von vermietbaren Immobilien erwerben, um seinen Lebensunterhalt wieder decken zu können.“ Das tat die Sparkasse Zwickau damals auch. Ein unter dem Selbstbehalt lebender Mann, in Scheidung liegend, bekam ein Darlehen von fast 200.000 Euro, um in Crimmitschau Immobilien erwerben zu können...? Das ist noch nicht alles. Der Club der alten Seilschaften im Politbüro des Zentralkomitees der Zwickauer Justiz hat noch mehr zu bieten. Im Schulterschluss mit der Sparkasse Zwickau plante man die eingangs genannte Urkundenfälschung, um durch unlautere Mittel an das Vermögen der später Geschädigten zu kommen. Obwohl sich Claudia Dietrich, die selbst Fachanwältin für Familienrecht ist und somit die Rechtslage zu 100 Prozent kannte, selbst schon einen RKV auf ihre Beschlussausfertigung hatte aufbringen lassen, einigte man sich hinter dem Rücken der Betroffenen während eines geheim gehaltenen Prozesses ohne Protokoll zur finanziellen Ruinierung derselben. All dies ist aktenkundig und bewiesen.
Die Direktorin des Amtsgerichtes Zwickau wurde heute erneut dazu aufgefordert, die Anwendung des falschen Rechts im Beschluss 8 F 1059/07 auf Seite 5 korrigieren zu lassen. Sie hat über den Jahreswechsel Bedenkzeit. Ob es ein 10-jähriges Jubiläum am 1. Mai 2022 geben wird und wie die anderen Beteiligten damit umgehen werden, liegt jetzt ganz bei ihr.
*Die Namen liegen dem RechercheTeam der WSZ vor.
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