Westsachsen/Dresden/Plauen/Zwickau.- Der wegen eines Fristversäumnisses im Jahre 2012 und wegen der Vortäuschung eines Doktortitels unter medialem Dauerbeschuss stehende betrügerische Rechtsanwalt Reinhard Schübel aus Plauen (WSZ berichtete) hat es schon wieder getan. Bis gestern, Mittwoch, 14.05.2020, 24 Uhr, hatte ihm die Rechtsanwaltskammer Sachsen Gelegenheit gegeben, sich bei seiner ehemaligen Mandantin zu melden. Es geht um die Herausgabe wichtiger Unterlagen, die Beweise zum Sachverhalt des überklebten Rechtskraftvermerkes am Amtsgericht Zwickau enthalten sollen.
Schübel weigert sich vehement, die Akten heraus zu rücken. Auf diese Weise hält er unter anderem ein falsches Gutachten unter Verschluss. „Vielleicht hat er es auch schon vernichtet“, mutmaßt die betroffene Ex-Mandantin. Deshalb wandte sie sich bereits mehrmals an die Rechtsanwaltskammer Sachsen. Jetzt kam ein Antwortschreiben (Foto). Darin wird mitgeteilt: „Wir prüfen dann, ob wir berufsrechtlich wegen der Nichtherausgabe von Handakten tätig werden müssen.“ Gleichzeitig wird erneut auf den Rechtsweg verwiesen, den die Betroffene bereits mehrmals beschritten hatte und wiederholt durch das Fehlverhalten dieses Anwalts im Zusammenspiel mit Zwickauer Richtern geschädigt wurde (WSZ berichtete mehrmals).
Schübel, der bereits erfolglos versucht hatte, Berichte über ihn und seine Machenschaften zu verbieten, kommt nun in ernsthafte Bedrängnis. Rückt er die Handakten nicht heraus, gibt's Ärger mit der Rechtsanwaltskammer. Reicht er jedoch die Unterlagen an die Betroffene weiter, wird diese damit zu Gericht gehen und Klage gegen ihn einreichen. Denn das darin enthaltene Gutachten wird für die Aufklärung der bis heute schwelenden Überklebungsaffäre am Amtsgericht Zwickau gebraucht.