Bei Media Markt stockt es am Eingang, weil erstmal die QR-Codes gescannt und erfasst werden müssen. Zusätzlich sollen die Personalausweise der Kunden kontrolliert werden. An einigen Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen sowie im Einzelhandel gibt es die Anweisung, die gelben Impfhefte zu kopieren und für spätere Nachverfolgung aufzubewahren. All das ist eigentlich gesetzeswidrig, widerspricht dem Datenschutz. Aber hey - wen interessiert das schon? Kann man doch damit wunderbar vom eigentlichen Thema ablenken: den Fälschungen am Zwickauer Amtsgericht.
Richterin Marion Nitschke hat im Verfahren 8 F 1059/07 ein falsches Familienrecht angewandt. Um diesen Fehler zu vertuschen, stiftete das OLG Dresden zur Urkundenfälschung an. Obwohl seit Jahren bekannt und juristisch unbestritten, weigert sich das zuständige Justizministerium hartnäckig, diesen Fehler zu korrigieren. Auch die Gerichtsdirektorin Eva Maria Ast sieht, obwohl dafür zuständig, keine Veranlassung zur Korrektur. Stattdessen verfolgt sie unablässig Kinder und Jugendliche, die Ihrer Meinung nach den Mindestabstand beim Spielen nicht eingehalten haben sollen (WSZ berichtete).
Angesichts der Veröffentlichungen in den letzten Tagen und Wochen, wonach sogar Rechtsanwälte es vermeiden, an den Zwickauer Gerichten verhandeln zu müssen (WSZ berichtete), braucht man offensichtlich ein neues Ablenkungsmanöver vom eigentlichen Übel. Frau Ast wird sicher wissen, was sie tut.
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