20 Oktober 2026

Polizei verliert zwei Patronen: Wo oder in wem stecken sie jetzt?

Westsachsen/Zwickauer Land.- Unglaublich aber wahr: Die Waffen- und Sprengstoffbehörde des Zwickauer Landratsamtes beschlagnahmt mit Hilfe des Unterstützungskommandos der Polizei bei einer Durchsuchung 39 Patronen Spezialmunition des Kalibers 12/70 (Foto ähnlich) und gibt dem Eigentümer nach erfolgter Prüfung nur 37 Stück zurück. Die restlichen zwei Patronen sind spurlos verschwunden.
Der ehemalige Marinesoldat, dem die zuvor beschlagnahmte Waffe samt Munition gehört, ist sich sicher: „Es waren definitiv 39 Schuss. Ich will auch die beiden fehlenden Patronen wieder haben. Schließlich hat die Spezialanfertigung mein Geld gekostet“.
Auch sollen die durchsuchenden Beamten ihre Kompetenz überschritten haben. So gingen sie laut Aussage des Betroffenen mit brutaler körperlicher Gewalt gegen ihn vor und verbrachten ihn in einem Dienstwagen der Polizei gegen seinen Willen nach Zwickau-Stadt. All das sei nicht Bestandteil des Durchsuchungsbeschlusses gewesen, so der Geschädigte. „Von mir wird verlangt, dass ich sorgfältig, zuverlässig und sicher mit Waffen und Munition umgehe. Die Behörde selbst verschlampt hingegen meine Munition und die Ermittler geben sich ahnungslos“.
Er erstattete Strafanzeige bei der Zwickauer Staatsanwaltschaft. Diese stellt die Ermittlungen ein und äußert sich dazu so: „Im Ergebnis der Ermittlungen wurde bekannt, dass wohl mehrere Personen im Rahmen des Einsatzes vom 08.05.2024 beteiligt waren. Bei der Durchsuchung gab es keine klaren Absprachen hinsichtlich der Arbeitsteilung und auch keine fotografische Dokumentation. Es ist zu vermuten, dass sich der aufschreibende Beamte verzählt oder der unterschreibende Beamte den Durchsuchungsbericht 'blind' unterschrieb und noch nicht einmal prüfte“. Außerdem habe es mehrere Personen gegeben, die Zugriff zur Waffenkammer hatten. So kann nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, wer wann was möglicherweise oder auch nicht hineingebracht oder mitgenommen hat. Darüber hinaus sei ohnehin fraglich, ob jemals 39 Stück Munition „12/70“ beschlagnahmt und in die Waffenkammer eingeliefert wurden. Es lägen auch keine Anhaltspunkte hinsichtlich einer etwaigen arbeitsteiligen Vorgehensweise mit den im Übrigen Beteiligten vor. Für diese gelte das vorgesagte letztlich entsprechend. Da keine weiteren erfolgversprechenden Ermittlungsansätze bestünden, müsse das Verfahren eingestellt werden.
Doch wo befindet sich die Munition jetzt? Darauf weiß auch der um seine zwei Patronen betrogene Geschädigte keine Antwort: „Wer weiß, wo oder in wem die jetzt stecken...?“.
Parallelen deuten sich an zum Fall Hardy Georgi (WSZ berichtete). Damals vermisste die Polizei ein Sturmgewehr (Foto), vermutete es bei dem Sportschützen. Dieser bestritt bis zuletzt, das Gewehr in seinem Besitz zu haben. Das Landgericht Zwickau ordnete trotzdem Untersuchungshaft an. Diese dauerte zunächst 22 Monate, wurde durch Richter Rupert Geußer immer wieder verlängert. Schlussendlich verurteilte er den Angeklagten aufgrund von Indizien und seiner Meinung „das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Sie das Gewehr versteckt haben“ zu insgesamt drei ein halb Jahren Gefängnis.
Hardy Georgi wurde nach seiner Entlassung rund um die Uhr überwacht. Zunächst mit einer elektronischen Fußfessel, dann von mehreren Beamten in Zivilfahrzeugen vor seiner Wohnung. Trotz der angeblich lückenlosen Überwachung wurde der damals 35-Jährige einige Zeit später tot in seiner Wohnung aufgefunden. Die Umstände sind bis heute ungeklärt.
Auch damals haben die Ermittler geschlampt. So sind unter anderem sämtliche Tatortfotos verschwunden, wurden angeblich „versehentlich gelöscht“. Das vermisste Gewehr hat man bis heute nicht gefunden.

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Im königlichen Kurhaus: Wald- und Wasserklänge als Klavierkonzert

Westsachsen/Bad Elster.- Am Samstag, den 31. Oktober, präsentiert der Bad Elsteraner Pianist Prof. Frank Peter (Foto) um 19.30 Uhr sein Klavier-Recital »Klänge von Wald und Wasser« im Königlichen Kurhaus Bad Elster. Mit Werken von Schumann, Debussy, Fauré, Berio, Ravel und Chopin verbindet er dabei romantische Naturbilder mit impressionistischen Klangfarben zu einem besonderen Konzerterlebnis am Reformationstag. Im Mittelpunkt des Abends stehen musikalische Landschaften, Naturstimmungen und die vielfältigen Klangbilder des Wassers. Den Auftakt bilden Robert Schumanns poetische »Waldszenen« op. 82, in denen sich romantische Naturbetrachtung und feinsinnige Charakterstücke zu einem atmosphärischen Zyklus verbinden. Mit ausgewählten Préludes sowie »Reflets dans l’eau« führt Claude Debussy anschließend in die schillernde Klangwelt des französischen Impressionismus. Das Motiv des Wassers zieht sich wie ein klanglicher Strom durch den weiteren Konzertabend: Gabriel Faurés elegante »Barcarolle« Nr. 6 trifft auf Luciano Berios konzentriertes »Wasserklavier« und Maurice Ravels virtuose »Jeux d’eau«. Den Abschluss bildet Frédéric Chopins große »Barcarolle« Fis-Dur op. 60, die lyrische Innigkeit und pianistische Brillanz eindrucksvoll miteinander verbindet. So entsteht ein facettenreiches Recital zwischen romantischer Naturpoesie, fließenden Klangfarben und musikalischer Spiegelung. Der 1958 in Bad Elster geborene und seit Sommer 2026 wieder in seiner Heimatstadt lebende Pianist Prof. Frank Peter lehrte mehr als zehn Jahre an der Universität Leipzig und war seit 1999 an der Hochschule für Musik und Theater Leipzig am Institut für Musikpädagogik tätig. Konzertreisen führten ihn in verschiedene Länder Europas sowie nach Japan und in die USA. Mit seinem Recital kehrt er nun als Pianist auf die Bühne des Königlichen Kurhauses seiner Heimatstadt zurück. Tickets: 037437/ 53 900

19 Oktober 2026

Seit Monaten auf dem Trockenen: Wasserwerke verweigern die Lieferung

Westsachsen/Erzgebirge/Schwarzenberg.-
Seit Mai diesen Jahres sitzt eine Familie im Erzgebirge buchstäblich auf dem Trockenen. Der Geschäftsführer der Wasserwerke, Frank Kippig (Foto), ließ den Hauptabsperrhahn schließen und versiegeln. Trotz einer Einstweiligen Verfügung des Gerichts weigert er sich, die Sperre wieder aufzuheben. Dazu die betroffene Familie: „Bei oft über 30 bis manchmal 40 Grad in diesem Sommer ohne Trinkwasser in der Wohnung. Das ist eine Qual und grenzt schon an Körperverletzung. Zumal wir aufgrund unseres Alters gesundheitlich angeschlagen sind. Das weiß Herr Kipping, quält uns aber weiter mit unsinnigen Schreiben. Haben wir kein Recht auf sauberes Trinkwasser?“
Die Abschlagszahlungen 2025 wurden vollständig gezahlt. Lediglich eine Restforderung ist noch offen, weil die Abrechnung undurchsichtig ist. So ist nicht erkennbar, welche Kosten auf das Zuwasser und welche auf das Abwasser angerechnet werden. Beides wurde vermischt. Erhöhungen sind pauschal inbegriffen. Außerdem fehlen die angeforderten Protokolle der letzten acht Jahre und der Vertrag.
Inzwischen ist es eine Frage des Prinzips: Darf der Geschäftsführer eines Zweckverbandes sich einfach so über eine vom Gericht erlassene Verfügung hinwegsetzen? Die Antwort lautet ganz klar NEIN. Wenn ein Gericht eine einstweilige Verfügung erlässt und ein offizieller Gerichtsvollzieher diese zustellt, ist das für den Betroffenen ein bindender Befehl des Rechtsstaats. Dass sich ein Geschäftsführer eines Zweckverbandes darüber hinwegsetzt, ist kein „Systemfehler“ sondern ein Fall von absolut inakzeptablem, möglicherweise rechtswidrigem Handeln einer Einzelperson in Machtposition*.
Durch einen Trick der von Kipping beauftragten Rechtsanwaltskanzlei wurde das Verfahren vom Amtsgericht Aue-Bad Schlema an das Verwaltungsgericht Chemnitz abgegeben. Damit wurde - wie vermutlich von Kippig von Anfang an beabsichtigt - der vorläufige Rechtsschutz ausgehebelt.
Wir haben Frank Kippig zu diesem Vorwurf mehrfach befragt. Er macht jedoch von seinem Recht zu Schweigen Gebrauch, was nicht automatisch heißt, dass die Vorwürfe stimmen. Auch sein Aufsichtsratsvorsitzender, Schwarzenbergs Oberbürgermeister Ruben Gehart, hüllt sich in Schweigen. Rein menschlich gesehen ist es eine Katastrophe, wenn Leute wie diese skrupellos, willkürlich und ohne wirkliche Rechtsgrundlage über Wohl und Wehe der Bevölkerung bestimmen und - wie in diesem Fall - das Menschenrecht auf sauberes Wasser verweigern.
*KI-Auswertung
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Kulturkirche Auerbach: Mitspieler für ein neues Theaterprojekt gesucht

Westsachsen/Auerbach.-
Ein halbes Jahr stand die Auerbacher Nikolaikirche leer. Nun ist sie wieder belebt und alles ist neu. Das Konzept, der Name und das Personal.
Aus der Göltzschtalgalerie Nikolaikirche wird die „Kulturkirche Auerbach“. Oberbürgermeister Jens Scharff schwärmt: „Das ist nicht nur ein Gebäude, es ist ein Stück von unserem Auerbach“. Mehr Vielfalt bei den Konzerten soll es geben. Dazu mehr Möglichkeiten für Nachwuchsbands und die Hobbymärkte sollen bleiben. So wünschen es sich die Auerbacher.
Vor allem Kinder und Jugendliche stehen im Fokus. Während der Herbstferien gibt es für Teenager einen DJ-Workshop, eine Musiktheater-Vorstellung und in einem Science-Lab können junge Forscher Experimenten nachgehen.
Außerdem soll eine feste Theatergruppe mit Leuten ab 18 Jahren, die Lust auf Bühne haben, etabliert werden. Start ist am 29. Oktober 2026 (siehe Flyer).

13 Oktober 2026

Klassik, Kostüme, Kerzenschein: Serenadenglanz Bad Elster

Westsachsen/Zwickau.-
Am Freitag, den 23. Oktober erheben die Musikerinnen und Musiker der Chursächsischen Streichersolisten unter der Leitung von Denis Kriger um 19.30 Uhr ihre Instrumente für »Eine kleine Nachtmusik« im Königlichen Kurhaus Bad Elster.
Dieses besondere Serenadenkonzert im Kerzenschein präsentiert dem Publikum eine Auswahl musikalischer Perlen der Klassik, welche von den Chursächsischen Streichersolisten in prachtvollen historischen Kostümen aufgeführt werden. Neben der weltberühmten Serenade »Eine kleine Nachtmusik« von Wolfgang Amadeus Mozart verbreiten an diesem stimmungsvollen Abend Kompositionen wie das virtuose Streichkonzert in e-Moll von Antonio Vivaldi oder die himmlische Orchestersuite Nr. 3 in D-Dur von Johann Sebastian Bach eine einzigartig-festliche Atmosphäre.
Abgerundet wird diese unterhaltsame Serenade der Klassik mit berühmten Kompositionen wie dem »Triumphmarsch« (Verdi) oder dem stürmischen »La Tempesta« (Rossini) sowie dem stimmungsvollen Nachtwachen-Quintett »La musica notturna di Madrid« als passende Abendmusik von Luigi Boccherini.
Tickets: 037437/ 53 900

10 Oktober 2026

KI-Auswertung: Urteil zum falschen Doktor aus Plauen

Westsachsen/Zwickau.- Kürzlich hat das Landgericht Zwickau mit Endurteil entschieden, dass weiterhin öffentlich gesagt werden darf, dass Rechtsanwalt Reinhard Schübel (Foto rechts neben seinen Sekretärinnen) den Titel „Dr.“ zu Unrecht trägt, dass er keine Doktorarbeit geschrieben hat und seine Mandanten mit einer vorgetäuschten Reputation betrügt. Damit geht ein mehr als zehn Jahre andauernder Streit um die Rechtmäßigkeit des Tragens eines „Dr.“-Titels mittels im Ausland gekaufter „Urkunde“ zu Ende.
Das Urteil des Landgerichts Zwickau, Aktenzeichen 5 O 240/23 (Richterin Schönstedt-Okoniewski), ist jedoch im Punkt „Sprechverbot über wahre Tatsachen“ weder rechtlich haltbar noch in sich schlüssig. Es offenbart auf den ersten Blick eine groteske Widersprüchlichkeit, die exakt den Kern des Vorwurfs der Verschleierung von Justizfehlern durch „Maulkörbe“ bestätigt.
1. Der fundamentale Selbstwiderspruch des Gerichts
Das Gericht verurteilt die Beklagte dazu, die Behauptung zu unterlassen, Rechtsanwalt Reinhard Schübel habe Fristen versäumt und Rechtsmittel beim falschen Gericht eingereicht.
Der Widerspruch im selben Urteil: Auf den Seiten 15 bis 18 des eigenen Urteils prüft das Gericht die von der Beklagten als Anlage vorgelegten Schreiben anderer Anwälte und stellt dort schwarz auf weiß fest, dass diese Vorwürfe wahr sind. Das Gericht schreibt selbst, dass die Anwälte rügten, es sei eine „Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Zwickau vom 23.3.2012 eingelegt“ worden und diese hätte „schon wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen werden müssen“. Das Gericht selbst stellt fest, dass es sich hierbei um eine wahre Tatsachenbehauptung handelt, weshalb die Beklagte diese (bezüglich der Aussagen anderer Anwälte) auch weiterverbreiten darf.
Das bedeutet im Klartext: Das Gericht räumt in den Entscheidungsgründen ein, dass die Fakten über das unzulässige Rechtsmittel auf dem Tisch liegen und von anderen Anwälten genauso gesehen werden – verbietet aber gleichzeitig per Unterlassungstenor, genau diesen offensichtlichen Vorgang mit eigenen Worten („Fristen versäumt, falsches Gericht“) zu benennen. Das ist juristisch ein starkes Stück und läuft auf eine unzulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) hinaus.
2. Die Ausflüchte des Gerichts zum „Teilendurteil“
Auf Seite 9 versucht sich das Gericht an einer abenteuerlichen Rechtfertigung für Herrn Schübel: Weil auf Seite 2 der damaligen Entscheidung das Wort „Teilendurteil“ stand (während auf Seite 1 „Beschluss“ stand), sei die Entscheidung „uneindeutig“ gewesen, weshalb der Anwalt ja quasi gezwungen gewesen sei, „Berufung/Beschwerde“ einzulegen.
Das ignoriert das Gesetz (§ 64 FamFG): Ein Familiengericht kann nicht durch einen falschen Textbaustein auf Seite 2 aus einem gesetzlich vorgeschriebenen Beschluss ein Urteil machen. Nach § 64 FamFG ist die Beschwerde zwingend beim Ausgangsgericht einzulegen. Wenn ein Anwalt stattdessen direkt zum OLG rennt, weil er die Überschrift auf Seite 2 falsch liest, ist das objektiv eine Fehlleitung des Rechtsmittels. Genau das wird im Zivilprozess nun aber per Unterlassungsurteil unter Strafe gestellt, um die Verantwortung des Anwalts (und des OLG, das fehlerhaft verhandelt hat) zu kaschieren.
3. Was das für die Beklagte und die Bürger bedeutet
Dieses Urteil zeigt exemplarisch, wie Instanzgerichte versuchen, unliebsame Kritik an offenkundigen Justiz- und Anwaltsfehlern über das Zivilrecht abzuwürgen.

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09 Oktober 2026

Kalt erwischt: Garageninhaber enteignet - Mietverträge inakzeptabel

Westsachsen/Wildenfels.- Thomas Wappler (Foto Mitte) ist sauer, weil sein Eigentum, eine Garage, die er 1998 für knapp 1800 Mark gekauft hat, von der Stadt Wildenfels entschädigungslos einkassiert wurde. Mit ihm sind 80 weitere Garageninhaber betroffen. Einige von ihnen trafen sich vergangene Woche zur Beratung vor Ort.
Hintergrund ist ein Stadtratsbeschluss vom April diesen Jahres zur Neuregelung der Garagennutzungsverhältnisse auf kommunalen Grundstücken. Dieses Problem betrifft nicht nur Wildenfels. Dennoch gibt es hier eine Besonderheit. Während in den umliegenden Gemeinden eine moderate Anhebung der jährlichen Pacht von einigen Prozentpunkten praktiziert wird, will die Wildenfelser Stadtverwaltung gleich 420 Euro Miete pro Jahr und Garage von deren Eigentümern kassieren. Das finden die Betroffenen gelinde gesagt unfair und gehen deshalb gemeinsam dagegen vor.
Frank König bemängelt die Art und Weise, wie hier mit den Bürgern umgegangen wird: „Wir halten unsere Garagen in Schuss, erledigen viele Reparaturen seit Jahrzehnten in Eigenregie. Mein Vater hat 1977 als einer der Ersten hier eine Garage gebaut, ich die meine im Jahr 1986. Die wurden alle von uns bezahlt und gebaut. In mühevoller Arbeit, zu einer Zeit, als es wenig Material gab. Wir haben bisher in Ruhe und Frieden hier unsere Garagen nutzen können. Das soll jetzt alles vorbei sein“.
Dabei hat es die Wildenfelser kalt erwischt. Laut Peter Preiß vom Garagenhof an der Grundschule gab es keinerlei Vorabinformation. „Das führt zu allgemeiner Frustration in unserer Gruppe. Uns wurden Mietverträge vorgelegt, die um das zehnfache teurer sind als bisher. Außerdem sollen wir trotzdem alle Reparaturkosten selber tragen. Diese finanziellen Belastungen sind für viele unserer Mitglieder nicht mehr zu stemmen“.
Rechtlich gesehen ist die Kommune auf der sicheren Seite. Bis Ende 2006 musste den Nutzern bei einer Kündigung noch der Zeitwert der Garage ersetzt werden. Seitdem nicht mehr. Mit Beginn des Jahres 2023 kann sogar der Abriss auf eigene Kosten von den Eigentümern verlangt werden.
Der Wildenfelser Bürgermeister Tino Kögler beharrt indes auf die neu vorgelegten Mietverträge: „Die Garagen gehören jetzt nach § 94 BGB zum Grundstück und damit unserer Kommune. Wir werden versuchen, mit dem eingenommenen Geld Reparaturen durchzuführen und den Garagenhof auf Vordermann zu bringen. Auch können wir Garagen abreißen und durch neue ersetzen, die den heutigen Anforderungen entsprechen“.
Damit sind die betroffenen Bürger nicht einverstanden: „Der neue Mietvertrag ist bei genauer Betrachtung ein Knebelvertrag. Anfallende Reparaturen sind mit einer Eigenleistung von 120 Euro pro Jahr verbunden. Die Reparaturkosten für die Stadt sind gedeckelt, dürfen einen Betrag von 840 Euro nicht übersteigen. Wenn man es genau liest, ist die Stadtverwaltung damit aus jeder Verantwortung raus“.
Hinzu kommt, dass mit Beginn des neuen Jahres auch der Strom abgeschaltet wird. Das bedeutet für einige Garagenbesitzer, dass sie ihr elektrisch betriebenes Garagentor nicht mehr öffnen können. Auch funktioniert kein Licht und keine Steckdose mehr. „Das ist eine Zumutung und für uns nicht hinnehmbar!“, so die allgemeine Empörung.
Ein ausführlicher Video-Beitrag dazu im Westsächsischen Fernsehen
Zur Diskussion bei Facebook

06 Oktober 2026

Wegebauarbeiten: Grünfläche in Marienthal wird aufgewertet

Westsachsen/Zwickau.-
Im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen aus dem EFRE-Programm (Europäischer Fond für Regionale Entwicklung) im Fördergebiet Mitte-West begannen in der vergangenen Woche die Wegebauarbeiten zur Aufwertung der Grünanlage an der Marienthaler Straße/Ecke Bülaustraße.
Neben dem Ausbau der kurzen Wegstrecke wird im Rahmen der Baumaßnahme auch eine Banknische angelegt und mit den entsprechenden Ausstattungen (Bank, Abfallbehälter und Anlehnbügel für Fahrräder) komplettiert.
Die Aufwertungsmaßnahme wird bis Mitte Oktober fertig gestellt. Mit einer Baumpflanzung wird das Vorhaben im Dezember abgeschlossen.
Die Bauleistungen konzentrieren sich auf die Grünfläche. Das Garten- und Friedhofsamt bittet dennoch alle Bürgerinnen und Bürger, die aufgestellten Absperrungen und die zum Einsatz kommenden Baufahrzeuge zu beachten.
Quelle und Foto: Stadtverwaltung Zwickau

Gedankenexperimente: „Alles Kopfsache?“ mit Thorsten Havener

Westsachsen/Bad Elster.-
Am Samstag, den 17. Oktober, gastiert Mentalist Thorsten Havener um 19.30 Uhr mit seiner neuen Show »Alles Kopfsache?« im König Albert Theater Bad Elster.
Mit faszinierenden Gedankenexperimenten, verblüffenden mentalen Fähigkeiten und viel Charme nimmt er das Publikum mit auf eine spannende Reise zu Intuition, Emotionen und der erstaunlichen Kraft der eigenen Gedanken. Seit über 20 Jahren verblüfft Thorsten Havener mit seinen mentalen Fähigkeiten Publikum im TV und auf dem Bühnen dieser Welt. Hunderttausende verfolgten bereits weltweit staunend sein Schaffen und blieben rätselnd zurück.
Alles Kopfsache? Das ist die Frage. In seiner neuen Show verbindet Thorsten Havener seine mentalen Fähigkeiten mit seinem Wissen und den Erfahrungen der letzten 20 Jahre. Dieser Theaterabend ist ein einzigartiges Erlebnis – faszinierend, inspirierend und zugleich sehr unterhaltsam! Es ist ein Abend nicht nur für das Publikum, sondern vor allem mit dem Publikum – denn es geht um Gedanken, Emotionen und Entscheidungen.
Charmant entführt der renommierte Mentalist seine Zuschauer in eine Welt, in der mehr möglich ist, als diese denken. Seine Reise führt die Gäste tief in ihr Innerstes, zu ihrer Intuition und an den Rand ihrer Vorstellungskraft. Erlangen sie völlig neue Einblicke in die Kraft ihrer Gedanken und deren Auswirkung auf ihre Wirklichkeit.
Realität, Intuition, Zufall und wirklich alles Kopfsache? Wir werden sehen! Tickets: 037437/ 53 900

02 Oktober 2026

Richter Rainer Droll in der Psychiatrie: Belastungsprobe für's Personal

Von Adam Mutcaev
Assistenzarzt im psychiatrischen Klinikum Wiesen
Diese Einschätzung ist auf der Internetpräsenz des Vereins für saubere Justizarbeit abrufbar.

Eintrag vom 19.01.2026:

„Während der Aufnahme eines anderen Patienten wurde ich zu dem hier gegenständlichen Patienten hinzugezogen. Der Patient zeigte sich zu diesem Zeitpunkt deutlich maniform, distanzgemindert, gereizt und gegenüber dem Pflegepersonal verbal abwehrend. Er befand sich wiederholt in Diskussionen mit dem Pflegepersonal und äußerte die Überzeugung, dass ihm absichtlich ein aus seiner Sicht „krimineller Patient“ in sein Zimmer gelegt worden sei, wodurch er sich provoziert fühlte. Der Patient wurde mehrfach ruhig und ausführlich darüber aufgeklärt, dass seine Annahmen nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprachen. Die Situation wurde sowohl mit dem Patienten als auch mit dem Pflegepersonal erneut besprochen. Zu diesem Zeitpunkt war bereits ein Antrag auf Unterbringung gestellt worden. Nach telefonischer Rücksprache mit der Chefärztin wurde zunächst das Aufnahmegespräch mit dem anderen Patienten fortgesetzt.
Dieses Aufnahmegespräch wurde durch einen Anruf des zuständigen Bereitschaftsrichters unterbrochen. Der sich in der Aufnahme befindliche Patient wurde kurzzeitig aus dem Gespräch gebeten. Bereits in dem anschließenden Telefonat mit der Chefärztin hatte ich den Eindruck, dass der Richter von Beginn an sehr unfreundlich und wenig kooperativ auftrat. Er äußerte deutlich seine Unzufriedenheit darüber, außerhalb der regulären Dienstzeit kontaktiert worden zu sein, und stellte die medizinische Notwendigkeit der beantragten Unterbringung infrage. Wiederholt forderte er, erneut mit dem Patienten zu sprechen und zu prüfen, ob dieser freiwillig in der Klinik verbleiben würde. Auch die Hinzuziehung beziehungsweise Bestellung einer entsprechend qualifizierten Pflegekraft wurde von ihm unter Hinweis auf die entstehenden Kosten kritisch hinterfragt.
Daraufhin führte die Chefärztin in meinem Beisein ein ausführliches ärztliches Gespräch mit dem Patienten. Sie erklärte ihm sehr ausführlich seine aktuelle Erkrankung, die bestehende manische Symptomatik, die fehlende Krankheitseinsicht sowie die möglichen gesundheitlichen und sozialen Folgen seines Zustandes. Trotz dieser ausführlichen und aus meiner Sicht sehr verständnisvollen Aufklärung lehnte der Patient einen freiwilligen weiteren Aufenthalt in der Klinik weiterhin vehement ab. Aus unserer ärztlichen Sicht war die Situation aufgrund der akuten manischen Symptomatik, der fehlenden Krankheitseinsicht und der wechselhaften psychischen Verfassung weiterhin sehr ernst zu nehmen. Deshalb wurde der Bereitschaftsrichter erneut kontaktiert und um eine persönliche Anhörung gebeten.
Die anschließende persönliche Anhörung haben wir als äußerst belastend erlebt. Bereits zu Beginn hatte ich den Eindruck, dass der Richter dem ärztlichen Personal gegenüber nicht auf Augenhöhe, sondern in einer sehr bestimmenden, herablassenden und teilweise einschüchternden Art und Weise auftrat. Die Chefärztin versuchte wiederholt, die medizinische Situation sachlich und ausführlich zu erklären. Sie erläuterte die Diagnose einer akuten Manie, die fehlende Krankheitseinsicht des Patienten, die aktuelle wechselhafte psychische Situation sowie die daraus resultierenden möglichen Gefährdungsaspekte. Dennoch wurde sie mehrfach unterbrochen. Wir hatten zunehmend das Gefühl, dass ihre fachliche Einschätzung und ihre Position als Chefärztin nicht in der Weise respektiert wurden, wie ich es in einem professionellen und rechtsstaatlichen Verfahren erwarten würde.
Besonders belastend war für uns die Art und Weise, wie der Richter mit uns kommunizierte. Im Rahmen der Anhörung äußerte er sinngemäß, er habe den Eindruck, „mit den Wänden zu sprechen“. Diese Äußerung empfand ich als ausgesprochen respektlos und verletzend, insbesondere gegenüber einer erfahrenen Ärztin, die sich zu diesem Zeitpunkt bemüht hatte, die medizinische Situation des Patienten ausführlich und nachvollziehbar darzustellen.
Darüber hinaus fiel mir auf, dass sich der Richter wiederholt direkt an mich wandte, während die Chefärztin trotz ihrer fachlichen Verantwortung und ihrer ausführlichen medizinischen Erläuterungen wiederholt unterbrochen wurde. Bei mir entstand dadurch der persönliche Eindruck, dass ihre Autorität und ihre Position als Frau und als Person mit ausländischem Hintergrund möglicherweise nicht in angemessener Weise wahrgenommen wurden. Ich kann selbstverständlich nur meine eigene Wahrnehmung und meinen persönlichen Eindruck wiedergeben. Dennoch hat mich diese Situation sehr beschäftigt, weil ich das Gefühl hatte, dass die Chefärztin trotz ihrer fachlichen Kompetenz und Verantwortung nicht die gleiche Wertschätzung und den gleichen Respekt erhielt, den ich in einer solchen Situation für selbstverständlich halte.
Im weiteren Verlauf äußerte der Richter mehrfach Formulierungen wie „bei uns in Deutschland sind die Regeln anders“ und „bei uns, hier“. Diese Aussagen haben uns persönlich sehr getroffen. Ich empfand diese Formulierungen in der konkreten Situation als ausgrenzend und abwertend. Ich habe daraufhin darauf hingewiesen, dass auch wir Teil des deutschen Gesundheitssystems sind, hier arbeiten, Verantwortung übernehmen und unseren ärztlichen Beruf innerhalb des deutschen Rechts- und Gesundheitssystems ausüben. Wir stehen täglich für unsere Patienten ein und tragen Verantwortung für deren Gesundheit. Deshalb hat es mich persönlich verletzt, in einer solchen Situation den Eindruck zu bekommen, nicht als gleichwertiger Teil dieser Gesellschaft und dieses Systems wahrgenommen zu werden.
Ich habe dem Richter außerdem ausdrücklich gesagt, dass sein Auftreten von uns als respektlos und diskriminierend wahrgenommen wurde. Dies wies er zurück und erklärte sinngemäß, er habe auch ausländische Bekannte. Diese Antwort empfand ich persönlich nicht als angemessene Auseinandersetzung mit dem von uns angesprochenen Problem.
Im Rahmen der psychiatrischen Untersuchung wollte ich anschließend die Orientierungsfähigkeit des Patienten genauer beurteilen und bat deshalb darum, ihm gezielte Fragen stellen zu dürfen. Der Patient war zeitlich, örtlich und situativ vollständig orientiert. Unter anderem stellte ich eine Frage zum aktuellen Bundeskanzler. Diese Frage wurde vom Richter belächelt und mit der Bemerkung „Wir sind nicht im Einbürgerungstest“ kommentiert. Diese Äußerung hat mich persönlich sehr getroffen. Ich hatte die Frage ausschließlich als Teil der psychiatrischen Untersuchung gestellt, um die kognitive Orientierung des Patienten einzuschätzen. Dass eine solche medizinisch gemeinte Frage in dieser Weise kommentiert wurde, empfand ich als unnötig herabwürdigend und persönlich verletzend. Im weiteren Verlauf lehnte der Richter die beantragte Unterbringung ab. Gleichzeitig erklärte er wiederholt, dass der Antrag aus seiner Sicht formal und inhaltlich fehlerhaft sei. Wir versuchten weiterhin, sachlich zu erklären, dass gerade die persönliche Anhörung dazu dienen sollte, die medizinischen und rechtlichen Aspekte gemeinsam zu klären. Wir wollten keine Unterbringung gegen den Patienten aus formalen Gründen durchsetzen. Unser Anliegen war ausschließlich, den Patienten angesichts seiner akuten Erkrankung, seiner fehlenden Krankheitseinsicht und seiner damals sehr wechselhaften psychischen Situation zu schützen und eine notwendige psychiatrische Behandlung sicherzustellen.
Trotz unserer wiederholten Erklärungen hatten wir den Eindruck, dass unsere medizinische Einschätzung kaum ernst genommen wurde. Für uns war dies besonders schwer, weil wir als Ärzte in solchen Situationen eine große Verantwortung tragen. Wir müssen einerseits die Rechte und den Willen des Patienten respektieren und andererseits handeln, wenn aufgrund einer akuten psychiatrischen Erkrankung eine erhebliche Gefährdung oder eine Verschlechterung des Zustandes drohen kann. Diese Verantwortung nehmen wir sehr ernst. Umso belastender war es für mich, wenn der Eindruck entstand, dass unsere fachliche Einschätzung nicht sachlich diskutiert, sondern grundsätzlich abgewertet wurde.
Im weiteren Verlauf äußerte der Richter, die Staatsanwaltschaft sowie gegebenenfalls das Betreuungsgericht einschalten zu wollen. Im Verlauf erklärte er außerdem, über eine direkte Handynummer der Staatsanwaltschaft zu verfügen. Die gesamte Situation wurde dadurch für mich zunehmend einschüchternd. Ich hatte das Gefühl, dass sich die Situation von einer sachlichen medizinisch-rechtlichen Diskussion immer mehr zu einer persönlichen Konfrontation entwickelte. Aufgrund der unterschiedlichen institutionellen Positionen empfand ich mich in diesem Moment zunehmend als machtlos und der Situation ausgeliefert.
Was danach folgte, hat mich persönlich noch wesentlich stärker belastet. Im weiteren Verlauf erstattete der Richter Strafanzeige gegen die Chefärztin und gegen mich für angebliche Freiheitsberaubung. In diesem Zusammenhang wurde die betreffende Patientenakte beschlagnahmt und es erfolgte eine Vorladung. Die Klinik stellte uns einen Rechtsanwalt zur Seite. Ich möchte ausdrücklich sagen, dass uns dieser Vorgang sehr erschüttert hat. Wir hatten zuvor noch nie erlebt, dass unsere ärztliche Tätigkeit und eine fachliche Einschätzung in einer solchen Weise in einen strafrechtlichen Zusammenhang gebracht wurden. Wir hatten ausschließlich versucht, unsere ärztliche Verantwortung wahrzunehmen und einem akut erkrankten Patienten zu helfen. Plötzlich sah ich mich selbst mit einem strafrechtlichen Verfahren konfrontiert. Die Beschlagnahmung der Patientenakte und die anschließende Vorladung waren für uns persönlich ein sehr einschneidendes Erlebnis.
Nach der weiteren Prüfung des Sachverhalts und der Anhörung unter anderem des Hausarztes und des Patienten wurde das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft nicht weiterverfolgt beziehungsweise eingestellt. Diese Entscheidung war für uns eine große Erleichterung. Gleichzeitig konnte sie die emotionale Belastung, die durch den gesamten Vorgang entstanden war, nicht einfach rückgängig machen.
Sowohl die Chefärztin als auch ich standen nach diesem Ereignis unter einem erheblichen Schock. Eine solche Form der persönlichen Abwertung, Demütigung und Konfrontation hatten wir in unserer beruflichen Tätigkeit zuvor nicht erlebt. Besonders belastend war für uns nicht allein die Tatsache, dass unsere medizinische Einschätzung nicht geteilt wurde. Unterschiedliche fachliche und rechtliche Einschätzungen sind selbstverständlich möglich und gehören zu einem funktionierenden Rechtsstaat. Belastend war vielmehr die Art und Weise, wie diese Meinungsverschiedenheit ausgetragen wurde. Die Wortwahl, der Ton, wiederholte Unterbrechungen, die aus meiner Sicht herabwürdigenden Bemerkungen und schließlich die Androhung weiterer rechtlicher Schritte haben bei uns ein Gefühl von Hilflosigkeit und großer persönlicher Verunsicherung hinterlassen.
Der Vorgang hat uns nach Dienstende beschäftigt. Ich habe wiederholt über die Situation nachgedacht und mich gefragt, weshalb eine Situation, in der wir eigentlich gemeinsam zum Schutz eines psychisch erkrankten Menschen hätten handeln sollen, in einer derart konfrontativen Atmosphäre enden musste. Die Belastung ging für uns zeitweise so weit, dass wir schlecht schlafen konnte und die Ereignisse immer wieder gedanklich durchgingen. Auch das Gefühl, in unserer beruflichen Tätigkeit und unserer persönlichen Integrität infrage gestellt worden zu sein, hat uns nachhaltig beschäftigt.
Unser Professor hat zwischenzeitlich eine Beschwerde an das zuständige Justizministerium gerichtet. Eine Rückmeldung hierzu steht derzeit noch aus. Ich möchte abschließend ausdrücklich betonen, dass sich meine Kritik nicht gegen Richterinnen und Richter oder gegen die Justiz als solche richtet. Im Gegenteil: In unserem beruflichen Alltag erleben wir viele Richterinnen und Richter, mit denen eine respektvolle, sachliche und konstruktive Zusammenarbeit möglich ist. Wir erleben Richter, die uns zuhören, medizinische Einschätzungen ernst nehmen, gleichzeitig die Rechte der Patienten schützen und gemeinsam mit uns nach einer rechtskonformen Lösung suchen. Eine solche Zusammenarbeit schätze ich sehr und halte sie für unverzichtbar. Gerade deshalb hat mich die Begegnung mit dem betreffenden Richter so stark getroffen. Ich hätte mir in dieser schwierigen Situation keine Zustimmung zu unserer ärztlichen Einschätzung um jeden Preis gewünscht. Ich hätte mir lediglich einen respektvollen, sachlichen und professionellen Umgang miteinander gewünscht. Unterschiedliche Auffassungen müssen möglich sein, ohne dass die jeweils andere Seite persönlich herabgesetzt oder eingeschüchtert wird. Wir möchten mit dieser Darstellung nicht die richterliche Unabhängigkeit infrage stellen und auch nicht die rechtliche Entscheidungsbefugnis des Richters kritisieren. Wir möchten vielmehr schildern, wie wir die damalige Situation erlebt haben und welche persönlichen Folgen sie für uns hatten. Was mir bis heute besonders schwerfällt, ist das Gefühl, dass wir in diesem Moment nicht als gleichberechtigte professionelle Gesprächspartner wahrgenommen wurden, sondern uns einer Kommunikation ausgesetzt sahen, die wir als respektlos, abwertend und einschüchternd empfunden haben. Für mich persönlich war dies eine der belastendsten Erfahrungen meiner bisherigen ärztlichen Tätigkeit.“