Da ist die Rede von einem Darlehen, das sich Rechtsanwalt Schübel von einem seiner Mandanten geliehen hat. Von rund 50.000 Euro in bar ist die Rede und von Rückzahlungen, die nur kleckerweise erfolgten. Seinem Berufskollegen Titz wirft Schübel vor, ihn seinerseits mehrerer Straftaten bezichtigt, wahrheitswidrige Behauptungen aufgestellt zu haben und ihn in seinem Golfclub denunzieren zu wollen. Wegen der angeblichen Beteiligung des Rechtsanwalts Titz an mehreren Straftaten fordert Schübel von ihm 10.000 Euro Schmerzensgeld. Ein klarer Erpressungsversuch, der darauf abzielt, Staatsanwaltliche Ermittlungen zu vermeiden und aus vermeintlichen Rechtsverstößen Kapital zu schlagen.
Die Westsächsische Zeitung berichtete bereits mehrmals über das dubiose Verhalten einiger Richter und Staatsanwälte in der Zwickauer Justiz. Zuletzt am 29. April, als gewahr wurde, dass der vorsitzende Richter, Rainer Droll, in einem Verfahren mit Rechtsanwalt Reinhard Schübel offensichtlich ebenfalls unter erheblichem Druck stand. Um zu vermeiden, dass Schübel zum Nachweis einer Doktorwürde seine Dissertation vorlegen muss, erfand Richter Droll haarsträubende Ausreden für den Advokaten. Der Verdacht liegt nahe, dass Rechtsanwalt Reinhard Schübel (der falsche Doktor aus Plauen) im Laufe der Jahrzehnte gegen mehrere - auch hochrangige - Juristen in Sachsen hochbrisantes Material gesammelt hat, das er je nach Bedarf zu seinem Vorteil ausspielt.
Was geschieht, wenn ein Organ der Rechtspflege beginnt, das System gegen sich selbst zu instrumentalisieren? Das Schreiben des Plauener Anwalts Reinhard Schübel wirft weitere Fragen auf, die weit über einen einfachen Streit zwischen Anwälten hinausgehen. Es steht der Vorwurf im Raum, dass hier versucht wird, Druck auf die Staatsanwaltschaft Zwickau und die regionale Richterschaft auszuüben, um private und finanzielle Ziele zu erzwingen.
In seinem Schreiben vom 15.05.2024 fordert Schübel von seinem Kollegen Stefan Titz die Zahlung von 10.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld. Die Begründung: Titz habe sich an einer Straftat (versuchter Prozessbetrug) seines Mandanten beteiligt. Doch die Brisanz liegt im Detail: Schübel koppelt die Forderung an die Erwähnung laufender Ermittlungsbehörden und stellt eine Frist zur Erledigung. Experten für Standesrecht sehen hierin eine gefährliche Grauzone. Wird hier die Justiz als Drohkulisse missbraucht, um eine außergerichtliche Zahlung zu „erpressen“?
Beobachter der Szene in Zwickau zeigen sich alarmiert. Es wird vermutet, dass solche Schreiben Teil einer größeren Strategie sind, um Druck auf die Staatsanwaltschaft Zwickau und die Richterschaft auszuüben. Wenn Anwälte beginnen, sich gegenseitig mit Strafanzeigen und Existenzvernichtung zu drohen, statt rechtliche Differenzen im Gerichtssaal zu klären, gerät das Gefüge des Rechtsstaats ins Wanken.
Schübel scheut dabei nicht vor massiven persönlichen Angriffen zurück. Er bezichtigt Titz der „wesentlichen Beteiligung“ an Straftaten und behauptet, Titz hätte sogar vorgeschlagen, ihn bei seinem Golfclub zu „denunzieren“. Konfrontiert mit den Vorwürfen der gezielten Einschüchterung und der versuchten Instrumentalisierung der Justiz, gibt sich der selbsternannte „Dr.“ Schübel wenig zimperlich. Auf Anfrage unserer Redaktion reagierte er kurz und bündig: „Das geht Sie einen feuchten Kehricht an!“ Diese verbale Entgleisung lässt tief blicken. Es scheint, als fühle sich Schübel der öffentlichen Kontrolle und dem journalistischen Fragerecht entzogen. Während er in seinem Brief von anderen „ein Verhalten an den Tag gelegt“ sieht, das eines „seriösen Rechtsanwalts schlicht nicht würdig ist“, wirft sein eigener Umgang mit Kritikern und den Medien Fragen nach seiner beruflichen Eignung auf.
Fazit: Wer kontrolliert die Kontrolleure? Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Justiz in Zwickau. Es geht nicht mehr nur um 10.000 Euro oder einen alten Streit um Darlehensraten. Es geht darum, ob die Staatsanwaltschaft und die Richterschaft als verlängerter Arm für persönliche Rachefeldzüge herhalten müssen. Wenn die Grenze zwischen legitimer Interessenvertretung und systematischer Einschüchterung verschwimmt, ist die Freiheit der Advokatur – und damit der Rechtsstaat – in Gefahr.
















