10 Oktober 2026

KI-Auswertung: Urteil zum falschen Doktor aus Plauen

Westsachsen/Zwickau.- Kürzlich hat das Landgericht Zwickau mit Endurteil entschieden, dass weiterhin öffentlich gesagt werden darf, dass Rechtsanwalt Reinhard Schübel (Foto rechts neben seinen Sekretärinnen) den Titel „Dr.“ zu Unrecht trägt, dass er keine Doktorarbeit geschrieben hat und seine Mandanten mit einer vorgetäuschten Reputation betrügt. Damit geht ein mehr als zehn Jahre andauernder Streit um die Rechtmäßigkeit des Tragens eines „Dr.“-Titels mittels im Ausland gekaufter „Urkunde“ zu Ende.
Das Urteil des Landgerichts Zwickau, Aktenzeichen 5 O 240/23 (Richterin Schönstedt-Okoniewski), ist jedoch im Punkt „Sprechverbot über wahre Tatsachen“ weder rechtlich haltbar noch in sich schlüssig. Es offenbart auf den ersten Blick eine groteske Widersprüchlichkeit, die exakt den Kern des Vorwurfs der Verschleierung von Justizfehlern durch „Maulkörbe“ bestätigt.
1. Der fundamentale Selbstwiderspruch des Gerichts
Das Gericht verurteilt die Beklagte dazu, die Behauptung zu unterlassen, Rechtsanwalt Reinhard Schübel habe Fristen versäumt und Rechtsmittel beim falschen Gericht eingereicht.
Der Widerspruch im selben Urteil: Auf den Seiten 15 bis 18 des eigenen Urteils prüft das Gericht die von der Beklagten als Anlage vorgelegten Schreiben anderer Anwälte und stellt dort schwarz auf weiß fest, dass diese Vorwürfe wahr sind. Das Gericht schreibt selbst, dass die Anwälte rügten, es sei eine „Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Zwickau vom 23.3.2012 eingelegt“ worden und diese hätte „schon wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen werden müssen“. Das Gericht selbst stellt fest, dass es sich hierbei um eine wahre Tatsachenbehauptung handelt, weshalb die Beklagte diese (bezüglich der Aussagen anderer Anwälte) auch weiterverbreiten darf.
Das bedeutet im Klartext: Das Gericht räumt in den Entscheidungsgründen ein, dass die Fakten über das unzulässige Rechtsmittel auf dem Tisch liegen und von anderen Anwälten genauso gesehen werden – verbietet aber gleichzeitig per Unterlassungstenor, genau diesen offensichtlichen Vorgang mit eigenen Worten („Fristen versäumt, falsches Gericht“) zu benennen. Das ist juristisch ein starkes Stück und läuft auf eine unzulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) hinaus.
2. Die Ausflüchte des Gerichts zum „Teilendurteil“
Auf Seite 9 versucht sich das Gericht an einer abenteuerlichen Rechtfertigung für Herrn Schübel: Weil auf Seite 2 der damaligen Entscheidung das Wort „Teilendurteil“ stand (während auf Seite 1 „Beschluss“ stand), sei die Entscheidung „uneindeutig“ gewesen, weshalb der Anwalt ja quasi gezwungen gewesen sei, „Berufung/Beschwerde“ einzulegen.
Das ignoriert das Gesetz (§ 64 FamFG): Ein Familiengericht kann nicht durch einen falschen Textbaustein auf Seite 2 aus einem gesetzlich vorgeschriebenen Beschluss ein Urteil machen. Nach § 64 FamFG ist die Beschwerde zwingend beim Ausgangsgericht einzulegen. Wenn ein Anwalt stattdessen direkt zum OLG rennt, weil er die Überschrift auf Seite 2 falsch liest, ist das objektiv eine Fehlleitung des Rechtsmittels. Genau das wird im Zivilprozess nun aber per Unterlassungsurteil unter Strafe gestellt, um die Verantwortung des Anwalts (und des OLG, das fehlerhaft verhandelt hat) zu kaschieren.
3. Was das für die Beklagte und die Bürger bedeutet
Dieses Urteil zeigt exemplarisch, wie Instanzgerichte versuchen, unliebsame Kritik an offenkundigen Justiz- und Anwaltsfehlern über das Zivilrecht abzuwürgen.

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09 Oktober 2026

Kalt erwischt: Garageninhaber enteignet - Mietverträge inakzeptabel

Westsachsen/Wildenfels.- Thomas Wappler (Foto Mitte) ist sauer, weil sein Eigentum, eine Garage, die er 1998 für knapp 1800 Mark gekauft hat, von der Stadt Wildenfels entschädigungslos einkassiert wurde. Mit ihm sind 80 weitere Garageninhaber betroffen. Einige von ihnen trafen sich vergangene Woche zur Beratung vor Ort.
Hintergrund ist ein Stadtratsbeschluss vom April diesen Jahres zur Neuregelung der Garagennutzungsverhältnisse auf kommunalen Grundstücken. Dieses Problem betrifft nicht nur Wildenfels. Dennoch gibt es hier eine Besonderheit. Während in den umliegenden Gemeinden eine moderate Anhebung der jährlichen Pacht von einigen Prozentpunkten praktiziert wird, will die Wildenfelser Stadtverwaltung gleich 420 Euro Miete pro Jahr und Garage von deren Eigentümern kassieren. Das finden die Betroffenen gelinde gesagt unfair und gehen deshalb gemeinsam dagegen vor.
Frank König bemängelt die Art und Weise, wie hier mit den Bürgern umgegangen wird: „Wir halten unsere Garagen in Schuss, erledigen viele Reparaturen seit Jahrzehnten in Eigenregie. Mein Vater hat 1977 als einer der Ersten hier eine Garage gebaut, ich die meine im Jahr 1986. Die wurden alle von uns bezahlt und gebaut. In mühevoller Arbeit, zu einer Zeit, als es wenig Material gab. Wir haben bisher in Ruhe und Frieden hier unsere Garagen nutzen können. Das soll jetzt alles vorbei sein“.
Dabei hat es die Wildenfelser kalt erwischt. Laut Peter Preiß vom Garagenhof an der Grundschule gab es keinerlei Vorabinformation. „Das führt zu allgemeiner Frustration in unserer Gruppe. Uns wurden Mietverträge vorgelegt, die um das zehnfache teurer sind als bisher. Außerdem sollen wir trotzdem alle Reparaturkosten selber tragen. Diese finanziellen Belastungen sind für viele unserer Mitglieder nicht mehr zu stemmen“.
Rechtlich gesehen ist die Kommune auf der sicheren Seite. Bis Ende 2006 musste den Nutzern bei einer Kündigung noch der Zeitwert der Garage ersetzt werden. Seitdem nicht mehr. Mit Beginn des Jahres 2023 kann sogar der Abriss auf eigene Kosten von den Eigentümern verlangt werden.
Der Wildenfelser Bürgermeister Tino Kögler beharrt indes auf die neu vorgelegten Mietverträge: „Die Garagen gehören jetzt nach § 94 BGB zum Grundstück und damit unserer Kommune. Wir werden versuchen, mit dem eingenommenen Geld Reparaturen durchzuführen und den Garagenhof auf Vordermann zu bringen. Auch können wir Garagen abreißen und durch neue ersetzen, die den heutigen Anforderungen entsprechen“.
Damit sind die betroffenen Bürger nicht einverstanden: „Der neue Mietvertrag ist bei genauer Betrachtung ein Knebelvertrag. Anfallende Reparaturen sind mit einer Eigenleistung von 120 Euro pro Jahr verbunden. Die Reparaturkosten für die Stadt sind gedeckelt, dürfen einen Betrag von 840 Euro nicht übersteigen. Wenn man es genau liest, ist die Stadtverwaltung damit aus jeder Verantwortung raus“.
Hinzu kommt, dass mit Beginn des neuen Jahres auch der Strom abgeschaltet wird. Das bedeutet für einige Garagenbesitzer, dass sie ihr elektrisch betriebenes Garagentor nicht mehr öffnen können. Auch funktioniert kein Licht und keine Steckdose mehr. „Das ist eine Zumutung und für uns nicht hinnehmbar!“, so die allgemeine Empörung.
Ein ausführlicher Video-Beitrag dazu im Westsächsischen Fernsehen
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06 Oktober 2026

Wegebauarbeiten: Grünfläche in Marienthal wird aufgewertet

Westsachsen/Zwickau.-
Im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen aus dem EFRE-Programm (Europäischer Fond für Regionale Entwicklung) im Fördergebiet Mitte-West begannen in der vergangenen Woche die Wegebauarbeiten zur Aufwertung der Grünanlage an der Marienthaler Straße/Ecke Bülaustraße.
Neben dem Ausbau der kurzen Wegstrecke wird im Rahmen der Baumaßnahme auch eine Banknische angelegt und mit den entsprechenden Ausstattungen (Bank, Abfallbehälter und Anlehnbügel für Fahrräder) komplettiert.
Die Aufwertungsmaßnahme wird bis Mitte Oktober fertig gestellt. Mit einer Baumpflanzung wird das Vorhaben im Dezember abgeschlossen.
Die Bauleistungen konzentrieren sich auf die Grünfläche. Das Garten- und Friedhofsamt bittet dennoch alle Bürgerinnen und Bürger, die aufgestellten Absperrungen und die zum Einsatz kommenden Baufahrzeuge zu beachten.
Quelle und Foto: Stadtverwaltung Zwickau

Gedankenexperimente: „Alles Kopfsache?“ mit Thorsten Havener

Westsachsen/Bad Elster.-
Am Samstag, den 17. Oktober, gastiert Mentalist Thorsten Havener um 19.30 Uhr mit seiner neuen Show »Alles Kopfsache?« im König Albert Theater Bad Elster.
Mit faszinierenden Gedankenexperimenten, verblüffenden mentalen Fähigkeiten und viel Charme nimmt er das Publikum mit auf eine spannende Reise zu Intuition, Emotionen und der erstaunlichen Kraft der eigenen Gedanken. Seit über 20 Jahren verblüfft Thorsten Havener mit seinen mentalen Fähigkeiten Publikum im TV und auf dem Bühnen dieser Welt. Hunderttausende verfolgten bereits weltweit staunend sein Schaffen und blieben rätselnd zurück.
Alles Kopfsache? Das ist die Frage. In seiner neuen Show verbindet Thorsten Havener seine mentalen Fähigkeiten mit seinem Wissen und den Erfahrungen der letzten 20 Jahre. Dieser Theaterabend ist ein einzigartiges Erlebnis – faszinierend, inspirierend und zugleich sehr unterhaltsam! Es ist ein Abend nicht nur für das Publikum, sondern vor allem mit dem Publikum – denn es geht um Gedanken, Emotionen und Entscheidungen.
Charmant entführt der renommierte Mentalist seine Zuschauer in eine Welt, in der mehr möglich ist, als diese denken. Seine Reise führt die Gäste tief in ihr Innerstes, zu ihrer Intuition und an den Rand ihrer Vorstellungskraft. Erlangen sie völlig neue Einblicke in die Kraft ihrer Gedanken und deren Auswirkung auf ihre Wirklichkeit.
Realität, Intuition, Zufall und wirklich alles Kopfsache? Wir werden sehen! Tickets: 037437/ 53 900

02 Oktober 2026

Richter Rainer Droll in der Psychiatrie: Belastungsprobe für's Personal

Von Adam Mutcaev
Assistenzarzt im psychiatrischen Klinikum Wiesen
Diese Einschätzung ist auf der Internetpräsenz des Vereins für saubere Justizarbeit abrufbar.

Eintrag vom 19.01.2026:

„Während der Aufnahme eines anderen Patienten wurde ich zu dem hier gegenständlichen Patienten hinzugezogen. Der Patient zeigte sich zu diesem Zeitpunkt deutlich maniform, distanzgemindert, gereizt und gegenüber dem Pflegepersonal verbal abwehrend. Er befand sich wiederholt in Diskussionen mit dem Pflegepersonal und äußerte die Überzeugung, dass ihm absichtlich ein aus seiner Sicht „krimineller Patient“ in sein Zimmer gelegt worden sei, wodurch er sich provoziert fühlte. Der Patient wurde mehrfach ruhig und ausführlich darüber aufgeklärt, dass seine Annahmen nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprachen. Die Situation wurde sowohl mit dem Patienten als auch mit dem Pflegepersonal erneut besprochen. Zu diesem Zeitpunkt war bereits ein Antrag auf Unterbringung gestellt worden. Nach telefonischer Rücksprache mit der Chefärztin wurde zunächst das Aufnahmegespräch mit dem anderen Patienten fortgesetzt.
Dieses Aufnahmegespräch wurde durch einen Anruf des zuständigen Bereitschaftsrichters unterbrochen. Der sich in der Aufnahme befindliche Patient wurde kurzzeitig aus dem Gespräch gebeten. Bereits in dem anschließenden Telefonat mit der Chefärztin hatte ich den Eindruck, dass der Richter von Beginn an sehr unfreundlich und wenig kooperativ auftrat. Er äußerte deutlich seine Unzufriedenheit darüber, außerhalb der regulären Dienstzeit kontaktiert worden zu sein, und stellte die medizinische Notwendigkeit der beantragten Unterbringung infrage. Wiederholt forderte er, erneut mit dem Patienten zu sprechen und zu prüfen, ob dieser freiwillig in der Klinik verbleiben würde. Auch die Hinzuziehung beziehungsweise Bestellung einer entsprechend qualifizierten Pflegekraft wurde von ihm unter Hinweis auf die entstehenden Kosten kritisch hinterfragt.
Daraufhin führte die Chefärztin in meinem Beisein ein ausführliches ärztliches Gespräch mit dem Patienten. Sie erklärte ihm sehr ausführlich seine aktuelle Erkrankung, die bestehende manische Symptomatik, die fehlende Krankheitseinsicht sowie die möglichen gesundheitlichen und sozialen Folgen seines Zustandes. Trotz dieser ausführlichen und aus meiner Sicht sehr verständnisvollen Aufklärung lehnte der Patient einen freiwilligen weiteren Aufenthalt in der Klinik weiterhin vehement ab. Aus unserer ärztlichen Sicht war die Situation aufgrund der akuten manischen Symptomatik, der fehlenden Krankheitseinsicht und der wechselhaften psychischen Verfassung weiterhin sehr ernst zu nehmen. Deshalb wurde der Bereitschaftsrichter erneut kontaktiert und um eine persönliche Anhörung gebeten.
Die anschließende persönliche Anhörung haben wir als äußerst belastend erlebt. Bereits zu Beginn hatte ich den Eindruck, dass der Richter dem ärztlichen Personal gegenüber nicht auf Augenhöhe, sondern in einer sehr bestimmenden, herablassenden und teilweise einschüchternden Art und Weise auftrat. Die Chefärztin versuchte wiederholt, die medizinische Situation sachlich und ausführlich zu erklären. Sie erläuterte die Diagnose einer akuten Manie, die fehlende Krankheitseinsicht des Patienten, die aktuelle wechselhafte psychische Situation sowie die daraus resultierenden möglichen Gefährdungsaspekte. Dennoch wurde sie mehrfach unterbrochen. Wir hatten zunehmend das Gefühl, dass ihre fachliche Einschätzung und ihre Position als Chefärztin nicht in der Weise respektiert wurden, wie ich es in einem professionellen und rechtsstaatlichen Verfahren erwarten würde.
Besonders belastend war für uns die Art und Weise, wie der Richter mit uns kommunizierte. Im Rahmen der Anhörung äußerte er sinngemäß, er habe den Eindruck, „mit den Wänden zu sprechen“. Diese Äußerung empfand ich als ausgesprochen respektlos und verletzend, insbesondere gegenüber einer erfahrenen Ärztin, die sich zu diesem Zeitpunkt bemüht hatte, die medizinische Situation des Patienten ausführlich und nachvollziehbar darzustellen.
Darüber hinaus fiel mir auf, dass sich der Richter wiederholt direkt an mich wandte, während die Chefärztin trotz ihrer fachlichen Verantwortung und ihrer ausführlichen medizinischen Erläuterungen wiederholt unterbrochen wurde. Bei mir entstand dadurch der persönliche Eindruck, dass ihre Autorität und ihre Position als Frau und als Person mit ausländischem Hintergrund möglicherweise nicht in angemessener Weise wahrgenommen wurden. Ich kann selbstverständlich nur meine eigene Wahrnehmung und meinen persönlichen Eindruck wiedergeben. Dennoch hat mich diese Situation sehr beschäftigt, weil ich das Gefühl hatte, dass die Chefärztin trotz ihrer fachlichen Kompetenz und Verantwortung nicht die gleiche Wertschätzung und den gleichen Respekt erhielt, den ich in einer solchen Situation für selbstverständlich halte.
Im weiteren Verlauf äußerte der Richter mehrfach Formulierungen wie „bei uns in Deutschland sind die Regeln anders“ und „bei uns, hier“. Diese Aussagen haben uns persönlich sehr getroffen. Ich empfand diese Formulierungen in der konkreten Situation als ausgrenzend und abwertend. Ich habe daraufhin darauf hingewiesen, dass auch wir Teil des deutschen Gesundheitssystems sind, hier arbeiten, Verantwortung übernehmen und unseren ärztlichen Beruf innerhalb des deutschen Rechts- und Gesundheitssystems ausüben. Wir stehen täglich für unsere Patienten ein und tragen Verantwortung für deren Gesundheit. Deshalb hat es mich persönlich verletzt, in einer solchen Situation den Eindruck zu bekommen, nicht als gleichwertiger Teil dieser Gesellschaft und dieses Systems wahrgenommen zu werden.
Ich habe dem Richter außerdem ausdrücklich gesagt, dass sein Auftreten von uns als respektlos und diskriminierend wahrgenommen wurde. Dies wies er zurück und erklärte sinngemäß, er habe auch ausländische Bekannte. Diese Antwort empfand ich persönlich nicht als angemessene Auseinandersetzung mit dem von uns angesprochenen Problem.
Im Rahmen der psychiatrischen Untersuchung wollte ich anschließend die Orientierungsfähigkeit des Patienten genauer beurteilen und bat deshalb darum, ihm gezielte Fragen stellen zu dürfen. Der Patient war zeitlich, örtlich und situativ vollständig orientiert. Unter anderem stellte ich eine Frage zum aktuellen Bundeskanzler. Diese Frage wurde vom Richter belächelt und mit der Bemerkung „Wir sind nicht im Einbürgerungstest“ kommentiert. Diese Äußerung hat mich persönlich sehr getroffen. Ich hatte die Frage ausschließlich als Teil der psychiatrischen Untersuchung gestellt, um die kognitive Orientierung des Patienten einzuschätzen. Dass eine solche medizinisch gemeinte Frage in dieser Weise kommentiert wurde, empfand ich als unnötig herabwürdigend und persönlich verletzend. Im weiteren Verlauf lehnte der Richter die beantragte Unterbringung ab. Gleichzeitig erklärte er wiederholt, dass der Antrag aus seiner Sicht formal und inhaltlich fehlerhaft sei. Wir versuchten weiterhin, sachlich zu erklären, dass gerade die persönliche Anhörung dazu dienen sollte, die medizinischen und rechtlichen Aspekte gemeinsam zu klären. Wir wollten keine Unterbringung gegen den Patienten aus formalen Gründen durchsetzen. Unser Anliegen war ausschließlich, den Patienten angesichts seiner akuten Erkrankung, seiner fehlenden Krankheitseinsicht und seiner damals sehr wechselhaften psychischen Situation zu schützen und eine notwendige psychiatrische Behandlung sicherzustellen.
Trotz unserer wiederholten Erklärungen hatten wir den Eindruck, dass unsere medizinische Einschätzung kaum ernst genommen wurde. Für uns war dies besonders schwer, weil wir als Ärzte in solchen Situationen eine große Verantwortung tragen. Wir müssen einerseits die Rechte und den Willen des Patienten respektieren und andererseits handeln, wenn aufgrund einer akuten psychiatrischen Erkrankung eine erhebliche Gefährdung oder eine Verschlechterung des Zustandes drohen kann. Diese Verantwortung nehmen wir sehr ernst. Umso belastender war es für mich, wenn der Eindruck entstand, dass unsere fachliche Einschätzung nicht sachlich diskutiert, sondern grundsätzlich abgewertet wurde.
Im weiteren Verlauf äußerte der Richter, die Staatsanwaltschaft sowie gegebenenfalls das Betreuungsgericht einschalten zu wollen. Im Verlauf erklärte er außerdem, über eine direkte Handynummer der Staatsanwaltschaft zu verfügen. Die gesamte Situation wurde dadurch für mich zunehmend einschüchternd. Ich hatte das Gefühl, dass sich die Situation von einer sachlichen medizinisch-rechtlichen Diskussion immer mehr zu einer persönlichen Konfrontation entwickelte. Aufgrund der unterschiedlichen institutionellen Positionen empfand ich mich in diesem Moment zunehmend als machtlos und der Situation ausgeliefert.
Was danach folgte, hat mich persönlich noch wesentlich stärker belastet. Im weiteren Verlauf erstattete der Richter Strafanzeige gegen die Chefärztin und gegen mich für angebliche Freiheitsberaubung. In diesem Zusammenhang wurde die betreffende Patientenakte beschlagnahmt und es erfolgte eine Vorladung. Die Klinik stellte uns einen Rechtsanwalt zur Seite. Ich möchte ausdrücklich sagen, dass uns dieser Vorgang sehr erschüttert hat. Wir hatten zuvor noch nie erlebt, dass unsere ärztliche Tätigkeit und eine fachliche Einschätzung in einer solchen Weise in einen strafrechtlichen Zusammenhang gebracht wurden. Wir hatten ausschließlich versucht, unsere ärztliche Verantwortung wahrzunehmen und einem akut erkrankten Patienten zu helfen. Plötzlich sah ich mich selbst mit einem strafrechtlichen Verfahren konfrontiert. Die Beschlagnahmung der Patientenakte und die anschließende Vorladung waren für uns persönlich ein sehr einschneidendes Erlebnis.
Nach der weiteren Prüfung des Sachverhalts und der Anhörung unter anderem des Hausarztes und des Patienten wurde das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft nicht weiterverfolgt beziehungsweise eingestellt. Diese Entscheidung war für uns eine große Erleichterung. Gleichzeitig konnte sie die emotionale Belastung, die durch den gesamten Vorgang entstanden war, nicht einfach rückgängig machen.
Sowohl die Chefärztin als auch ich standen nach diesem Ereignis unter einem erheblichen Schock. Eine solche Form der persönlichen Abwertung, Demütigung und Konfrontation hatten wir in unserer beruflichen Tätigkeit zuvor nicht erlebt. Besonders belastend war für uns nicht allein die Tatsache, dass unsere medizinische Einschätzung nicht geteilt wurde. Unterschiedliche fachliche und rechtliche Einschätzungen sind selbstverständlich möglich und gehören zu einem funktionierenden Rechtsstaat. Belastend war vielmehr die Art und Weise, wie diese Meinungsverschiedenheit ausgetragen wurde. Die Wortwahl, der Ton, wiederholte Unterbrechungen, die aus meiner Sicht herabwürdigenden Bemerkungen und schließlich die Androhung weiterer rechtlicher Schritte haben bei uns ein Gefühl von Hilflosigkeit und großer persönlicher Verunsicherung hinterlassen.
Der Vorgang hat uns nach Dienstende beschäftigt. Ich habe wiederholt über die Situation nachgedacht und mich gefragt, weshalb eine Situation, in der wir eigentlich gemeinsam zum Schutz eines psychisch erkrankten Menschen hätten handeln sollen, in einer derart konfrontativen Atmosphäre enden musste. Die Belastung ging für uns zeitweise so weit, dass wir schlecht schlafen konnte und die Ereignisse immer wieder gedanklich durchgingen. Auch das Gefühl, in unserer beruflichen Tätigkeit und unserer persönlichen Integrität infrage gestellt worden zu sein, hat uns nachhaltig beschäftigt.
Unser Professor hat zwischenzeitlich eine Beschwerde an das zuständige Justizministerium gerichtet. Eine Rückmeldung hierzu steht derzeit noch aus. Ich möchte abschließend ausdrücklich betonen, dass sich meine Kritik nicht gegen Richterinnen und Richter oder gegen die Justiz als solche richtet. Im Gegenteil: In unserem beruflichen Alltag erleben wir viele Richterinnen und Richter, mit denen eine respektvolle, sachliche und konstruktive Zusammenarbeit möglich ist. Wir erleben Richter, die uns zuhören, medizinische Einschätzungen ernst nehmen, gleichzeitig die Rechte der Patienten schützen und gemeinsam mit uns nach einer rechtskonformen Lösung suchen. Eine solche Zusammenarbeit schätze ich sehr und halte sie für unverzichtbar. Gerade deshalb hat mich die Begegnung mit dem betreffenden Richter so stark getroffen. Ich hätte mir in dieser schwierigen Situation keine Zustimmung zu unserer ärztlichen Einschätzung um jeden Preis gewünscht. Ich hätte mir lediglich einen respektvollen, sachlichen und professionellen Umgang miteinander gewünscht. Unterschiedliche Auffassungen müssen möglich sein, ohne dass die jeweils andere Seite persönlich herabgesetzt oder eingeschüchtert wird. Wir möchten mit dieser Darstellung nicht die richterliche Unabhängigkeit infrage stellen und auch nicht die rechtliche Entscheidungsbefugnis des Richters kritisieren. Wir möchten vielmehr schildern, wie wir die damalige Situation erlebt haben und welche persönlichen Folgen sie für uns hatten. Was mir bis heute besonders schwerfällt, ist das Gefühl, dass wir in diesem Moment nicht als gleichberechtigte professionelle Gesprächspartner wahrgenommen wurden, sondern uns einer Kommunikation ausgesetzt sahen, die wir als respektlos, abwertend und einschüchternd empfunden haben. Für mich persönlich war dies eine der belastendsten Erfahrungen meiner bisherigen ärztlichen Tätigkeit.“

29 September 2026

5 Jahre Lichterwelt im Spiegel der Garten- und Landschaftsarchitektur

Westsachsen/Bad Elster.- Am Donnerstag, den 8. Oktober, lädt ein besonderer Vortrag mit Musik um 19.30 Uhr anlässlich des fünfjährigen Jubiläums der Lichterwelt Bad Elster in das Königliche Kurhaus ein. Gemeinsam mit ausgewiesenen Experten und dem Konzertmeisterquartett der Chursächsischen Philharmonie begibt sich das Publikum dabei auf eine faszinierende Reise durch die Geschichte der Garten- und Landschaftsarchitektur bis zu den großen Park- und Lichtinszenierungen unserer Zeit. Ausgangspunkt des Abends sind die historischen Parkanlagen Bad Elsters, die als prägendes Element der Königlichen Anlagen seit Generationen Natur, Architektur und Aufenthaltskultur miteinander verbinden. Von hier aus spannt sich der thematische Bogen von den Anfängen gestalteter Parklandschaften über bedeutende Gartenarchitekten und unterschiedliche Gestaltungsideale bis hin zu modernen Inszenierungen von Parks und Gärten durch Illumination. Fachkundige Einblicke geben an diesem Abend Elke Sternitzky, Bereichsleiterin Gartenbau der Sächsischen Staatsbäder GmbH, und der Experte Prof. Karl H. C. Ludwig aus Rehau. Der Landschaftsarchitekt, Publizist und international gefragte Referent für Garten- und Landschaftsarchitektur war Professor an der Hochschule Nürtingen-Geislingen und ist weltweit als Dozent, Vortragsreisender und Fachautor tätig. Seit drei Jahren lehrt er zudem an der Universität in Teheran. Für die musikalische Umrahmiung sorgt das Konzertmeisterquartett der Chursächsischen Philharmonie unter der Leitung von Denis Kriger. Passende musikalische Klangmalereien begleiten die Reise durch die Parkwelten und verbinden Wort, Natur und Musik zu einer stimmungsvollen Hommage an fünf Jahre Lichterwelt Bad Elster. So wird das Jubiläum selbst zu einem leuchtenden Abend über die besondere Wirkung inszenierter Landschaften. Tickets: 037437/ 53 900

27 September 2026

„Unfähiger Nichtsnutz“: Sächsischer Landtag bestätigt Collis Versagen

Westsachsen/Dresden/Zwickau.- Nachdem das Landgericht Zwickau festgestellt hat, dass Rechtsanwalt Reinhard Schübel den Titel „Dr.“ zu Unrecht trägt, bestätigt nun der Sächsische Landtag das Komplettversagen der Zwickauer Staatsanwaltschaft.
In einem Antwortschreiben des Petitionsausschusses auf die Eingabe der Petentin zur Zwickauer Überklebungsaffäre heißt es lapidar: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden“. Und weiter: „...Zu diesem Zeitpunkt war der ursprüngliche Vermerk überklebt worden; die Urheberschaft dieser Handlung konnte nicht mehr festgestellt werden...“. Damit ist klar, dass die Zwickauer Staatsanwaltschaft, in dieser Sache zuletzt geleitet von Oberstaatsanwalt Marcus Colli (Foto rechts neben Justizministerin Constanze Geiert / CDU), bei ihren Ermittlungen zum Täter entweder schlampig gearbeitet hat oder eine Aufklärung von vornherein nicht gewollt war. Beide Varianten sind für den „Demokratischen Rechtsstaat Deutschland“ inakzeptabel. Schließlich geht es darum aufzuklären, wer für den immensen Schaden für die Betroffenen, als auch den Vertrauensverlust der Bürger in die Zwickauer Gerichtsbarkeit verantwortlich ist und schlussendlich zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Zurzeit zeigen alle Finger auf Reinhard Schübel, den falschen Doktor aus Plauen. Doch darüber schweigen die Ermittler. „Der unbekannte Überkleber konnte vom Gericht nicht ermittelt werden“, heißt es in der Stellungnahme des Sächsischen Justizministeriums gegenüber dem Petitionsausschuss. Was für eine Bankrotterklärung!
Unterdessen mehren sich die Stimmen, die harte Konsequenzen für die offensichtlichen und bewiesenen Rechtsbrüche der Zwickauer Akteure fordern. Von „unfähigen Nichtsnutzen“ ist da die Rede. Selbst praktizierende Fachärzte für Psychiatrie beschweren sich über die unerhörten Verhaltensweisen mancher Richter, wie beispielsweise des Zwickauer Amtsrichters Rainer Droll, der mit rassistischen und frauenfeindlichen Äußerungen ihnen gegenüber auffällig wurde.
Zurück zum Sächsischen Landtag: Er ist der Gesetzgeber und hat die Pflicht, die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates in Sachsen zu sichern. Wenn in sächsischen Gerichten systematisch Akten manipuliert, Rechtskraftvermerke heimlich überklebt und Gesetzesvorschriften (§ 64 FamFG) ignoriert werden, ist das kein rein privates Problem einzelner Bürger, sondern ein struktureller Missstand in der Justizverwaltung.
Der Petitionsausschuss hat sich in seinem Bericht bequem darauf zurückgezogen, dass die Staatsanwaltschaft die Verfahren eingestellt hat und der Landtag Gerichten nicht reinreden darf. Dass aber Rechtsanwalt Martin Braukmann (Foto rechts / AfD), ein gewählter Abgeordneter desselben Landtags, das prozessuale Agieren des OLG Dresden öffentlich und schriftlich als „jämmerliches Versagen“ und „Verhandlung über ein unzulässiges Rechtsmittel“ bezeichnet hat, dass Gerichtsakten durch Überkleben physisch verfälscht wurden, ohne dass die Justiz den Täter ermitteln will, macht diesen Vorgang zu einem Fall für den Justizausschuss des Sächsischen Landtags.
Hier ist jetzt zwingend die Opposition gefordert, dies durchzusetzen. Sowohl Martin Braukmann, wie auch sein Abgeordneten-Kollege Mike Moncsek (Foto links / ebenfalls AfD) sind bereits darüber informiert. Jetzt liegt es an ihnen, das Land Sachsen wieder „vom Kopf auf die Füße zu stellen“, wie es der Slogan der AfD fordert.

23 September 2026

Vielfältiges Angebot: Kultour Z. lädt zum Herbstmarkt am Wochenende

Westsachsen/Zwickau.-
Am Wochenende, 26. und 27. September, verwandelt sich der Kornmarkt erneut in einen bunten Marktplatz. Wie die Kultour Z. informiert, erwartet Besucher ein vielfältiges Angebot aus Handel, Handwerk, Unterhaltung und gastronomischen Angeboten. Marktzeit ist an beiden Tagen von 10 bis 18 Uhr.
Verschiedene Händler und Handwerker präsentieren selbst hergestellte Produkte und geben Einblicke in ihre traditionellen Gewerke und künstlerischen Fähigkeiten. Besucher haben die Gelegenheit, beim Bummeln besondere Einzelstücke zu entdecken und direkt bei den Ausstellern einzukaufen. An den Imbissständen gibt es den Angaben zufolge sowohl herzhafte als auch süße Leckereien, wie beispielsweise Kürbissuppe, Grillwaren oder ofenfrische Teigspezialitäten und Federweißer.
Auch an Familien mit Kindern wird gedacht; Verschiedene Mitmachaktionen laden die kleinen Besucher zum Ausprobieren und Kreativsein ein. Beim Basteln herbstlicher Dekoration, beim Kennenlernen des über 100 Jahre alten Buchdrucks oder bei kleinen Spielen können Kinder den Markt auf unterhaltsame Weise entdecken. Begleitet wird der Markt von der lockeren und humorvollen Folkloremusik des beliebten Duo LiedFass.
Quelle und Foto: Stadtverwaltung Zwickau

„Kober in Flammen“: Wasserwacht organisiert Spendenevent

Westsachsen/Werdau.-
Still und schön liegt sie da, die Koberbachtalsperre. Der Morgennebel zieht über das Wasser, Vögel drehen ihre Runden. Doch diese Ruhe wird sich bald ändern. Denn am Freitag, den 25. September lädt die Wasserwacht zum Großevent an ihr Heimatgewässer.
Unter dem Motto „Kober in Flammen“ wird es von 16 bis 22 Uhr eine Spendenveranstaltung der Superlative im Strandbad geben. Das Ziel: Die Generierung zusätzlicher Mittel für den Neubau eines Wasserwacht- Hauses mit Schulungsraum, Lager, Sanitär- und Umkleidebereichen. Die bestehenden, im ganzen Bad verteilten Zimmer sind stark sanierungsbedürftig und sollen zentral an einem Ort vereint werden. Zuvor steht der Abriss des Eingangsgebäudes auf dem Plan, an dem der Neubau realisiert wird. „An diesem Projekt arbeiten wir seit über 15 Jahren. Genauso lange sparen wir. Nun ist der Fördermittelbescheid des Landkreises in greifbarer Nähe, die Baugenehmigung liegt vor. Noch in diesem Herbst soll es los gehen“, erklärt Ortsgruppenleiter André Kleber.
Mit dieser ebenso positiven wie herausfordernden Entwicklung kann auch endlich die Spendentrommel gerührt werden. „Zweckgebundene Spenden müssen innerhalb von 2 Jahren investiert werden. Aus diesem Grund konnten und wollten wir damit erst beginnen, wenn es wirklich konkret wird. Nun ist es soweit. Jeder Euro, den wir nun für das Projekt zusammenbekommen, müssen wir nicht aus der Rücklage nehmen“, gibt Robert Schwedler zu bedenken. Auch er ist aktives Mitglied und Wegbegleiter des Projektes seit den ersten Gedanken.
Damit auch viele Leute an die Kober pilgern, haben die über 300 Ehrenamtlichen der Ortsgruppe einiges auf die Beine gestellt. Gleich drei DJs – The Rainboys, DJ Zweitagebart und DJ Matty - sorgen für Stimmung, die Schülerband des Werdauer Gymnasiums wird auch aufspielen. Die Einsatzkräfte des DRK Kreisverband Zwickauer Land e.V. selbst präsentieren ihr großes Bauvorhaben sowie ihre gesamte Einsatztechnik, geben umfangreiche Einblicke und beantworten Fragen. „Absolute Transparenz ist uns sehr wichtig. Jede Spende und Unterstützung kann sprichwörtlich angefasst werden“, verspricht André Kleber.
Damit sich die Gäste wohlfühlen warten auch eine Hüpfburg, Tombola, Getränke, frisches Grillgut, Kuchen und andere Spezialitäten bis in die späten Abendstunden auf. Feuerschalen laden zu Marshmallows und Knüppelkuchen ein. Gegen 20 Uhr wird es eine etwa 20 Minuten lange Feuershow von Ignis Draconis aus Zwickau geben. Zudem können Besucher mit beleuchteten Booten die Kober erkunden.
Quelle und Fotos: André Kleber

22 September 2026

Geballte Staatsmacht: Justiz und Politik wollen Veröffentlichung verbieten

Westsachsen/Dresden/Zwickau.- Rechtsanwalt Reinhard Schübel (der falsche Doktor aus Plauen) hat entgegen § 64 FamFG das Rechtsmittel verspätet am unzuständigen Gericht eingereicht. Dadurch ist seiner ehemaligen Mandantin ein erheblicher Schaden entstanden. Bis heute versucht er ununterbrochen, diese erwiesene Tatsache zu leugnen, will sogar verbieten lassen, dass darüber berichtet wird. Jetzt bekommt Schübel unerwartet Schützenhilfe aus der Sächsischen Staatskanzlei.
Angefangen hat alles mit einer konstruierten Anzeige bei der Zwickauer Staatsanwaltschaft. Der damals noch ausschließlich als Oberstaatsanwalt tätige Markus Colli (Foto links) erhielt einen Hinweis, wonach auf der Seite des Vereins für saubere Justizarbeit einige Juristen und Politiker namentlich benannt sind, die im Fall des überklebten Rechtskraftvermerks in der Akte 8 F 1059/07 eine unrühmliche Rolle spielen. Unter ihnen auch die ehmalige sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne/Foto Mitte) und der amtierende Ministerpräsident des Landes Sachsen, Michael Kretschmer (CDU/Foto rechts). Beide erstatteten daraufhin Strafanzeige und folgten so dem Beispiel des falschen Doktors. Demnach soll verboten werden, auf der Seite www.saubere-justizarbeit.de die Wahrheit über die Hintergründe zum Zwickauer Justizskandal sowie die darin verstrickten Akteure zu veröffentlichen.
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