Bei all den Vorkommnissen stellt sich zwangsläufig die Frage nach der geistigen Gesundheit einiger Akteure. Da wäre zunächst Reinhard Schübel (Foto rechts), der falsche Doktor aus Plauen, der trotz unumstößlicher Fakten verzweifelt an seinem illegal geführten „Dr.“-Titel festhält. Gleichzeitig rennt er immer wieder zu Gericht, um verbieten zu lassen, dass öffentlich gesagt wird, was bewiesene Tatsache ist: Reinhard Schübel hat den Titel JUDR.PhD im Ausland käuflich erworben. Mit dieser „Witzpromotion“, wie diese Urkunde auch genannt wird, darf er in Deutschland nicht als „Dr.“ auftreten. Da er dennoch immer wieder versucht, den Leuten solches weiszumachen, muss man stark an seiner geistigen Gesundheit zweifeln. Aus diesem Grund wurde bereits mehrfach ein psychiatrisches Gutachten gefordert. Allerdings ausgerechnet in den Verhandlungen, bei denen der Zwickauer Amtsrichter Rainer Droll den Vorsitz hatte.
Dieser steht jedoch selbst im Verdacht, unter diversen Wahrnehmungsstörungen zu leiden. So berichtet ein Assistenzarzt davon, wie Rainer Droll als Bereitschaftsrichter zu einem Notfall in ein psychiatrisches Krankenhaus bei Zwickau gerufen wurde. Dort versuchte ihm die Chefärztin zu erklären, warum ein unter ihrer Aufsicht stehender Patient zu seiner eigenen Sicherheit und der anderer Personen zwangsmedikamentiert werden sollte. Dafür wird ein richterlicher Beschluss benötigt.
Zunächst wollte Droll erst gar nicht anrücken. „Was belästigen Sie mich um diese Uhrzeit? Lassen Sie den Mann einfach frei!“. Nachdem der Patient immer unruhiger wurde und die Situation zu eskalieren drohte, rief man erneut den richterlichen Bereitschaftsdienst an. Eher widerwillig begab sich der Herbeigerufene auf den Weg. Als er in der Psychiatrie ankam, war seine erste Reaktion: „Kann ich bitte einen richtigen Arzt sprechen?!“. Damit spielte er auf die Herkunft der beiden diensthabenden Mediziner an, die im Übrigen in Deutschland studiert haben und seit vielen Jahren in dieser Klinik praktizieren. Das Gespräch mit der Ärztin verweigerte der Richter komplett, wandte sich ausschließlich an ihren Assistenten. So, als würde sie gar nicht existieren. Dieser erklärte das aggressive Verhalten des Patienten mit der Diagnose manischer Anfall und Paranoia. Offenbar zweifelte Droll auch dessen Kompetenz an, verlangte stattdessen die sofortige Freilassung des noch immer Randalierenden mit den Worten: „Paranoid sind wir doch alle mehr oder weniger“. So blieb dem Klinikpersonal nichts anderes übrig, als der richterlichen Anordnung Folge zu leisten und den Gefährder aus ihrer Obhut zu entlassen. Was diesem später in Freiheit passierte, ist nicht überliefert.
Zunächst wollte Droll erst gar nicht anrücken. „Was belästigen Sie mich um diese Uhrzeit? Lassen Sie den Mann einfach frei!“. Nachdem der Patient immer unruhiger wurde und die Situation zu eskalieren drohte, rief man erneut den richterlichen Bereitschaftsdienst an. Eher widerwillig begab sich der Herbeigerufene auf den Weg. Als er in der Psychiatrie ankam, war seine erste Reaktion: „Kann ich bitte einen richtigen Arzt sprechen?!“. Damit spielte er auf die Herkunft der beiden diensthabenden Mediziner an, die im Übrigen in Deutschland studiert haben und seit vielen Jahren in dieser Klinik praktizieren. Das Gespräch mit der Ärztin verweigerte der Richter komplett, wandte sich ausschließlich an ihren Assistenten. So, als würde sie gar nicht existieren. Dieser erklärte das aggressive Verhalten des Patienten mit der Diagnose manischer Anfall und Paranoia. Offenbar zweifelte Droll auch dessen Kompetenz an, verlangte stattdessen die sofortige Freilassung des noch immer Randalierenden mit den Worten: „Paranoid sind wir doch alle mehr oder weniger“. So blieb dem Klinikpersonal nichts anderes übrig, als der richterlichen Anordnung Folge zu leisten und den Gefährder aus ihrer Obhut zu entlassen. Was diesem später in Freiheit passierte, ist nicht überliefert.Die Sache hatte ein Nachspiel: Kurze Zeit später bekamen beide Mediziner eine Vorladung zur Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft Zwickau. Der Vorwurf: Freiheitsberaubung. Anzeigenerstatter war Richter Rainer Droll. Die Begründung: Festhalten eines Patienten in der Zeit vom 1. Anruf bei ihm bis zu seinem Eintreffen in der Klinik. Die Klinikleitung hat sich daraufhin beim Justizministerium beschwert. Die Ermittlungen wurden zwischenzeitlich eingestellt.
Wobei wir bei der nächsten Wahrnehmungsstörung sind. Der von Oberstaatsanwalt und gleichzeitig Amtsgerichtsdirektor in einer Person, Markus Colli (Foto). Frei nach Richard David Precht: „Wer bin ich - und wenn ja, wie viele?“. Colli hatte es tatsächlich drauf, für seinen Berufskollegen Rechtsanwalt Reinhard Schübel eine Doktorarbeit zu erfinden, damit dieser trotz bewiesenem Titelbetrug straffrei bleibt (siehe oben). Die Überschrift sollte nach seiner Vorstellung lauten: „Entwicklung und Wirken der Verfahrensgerichte der slowakischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland hinzu einem europäischen Verfassungsgericht?“. Nach Auskunft diverser Universitäten und Plagiatsgutachter ist das ein ausgemachter Blödsinn, der in keiner wissenschaftlichen Datenbank auffindbar ist.
Wenn man so korrekt arbeitet, wie Markus Colli, dann hat man es sicher mehr als verdient, dass die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (Foto) einen zum Amtsgerichtsdirektor befördert und gleichzeitig das Gehalt für einen Oberstaatsanwalt weiter bezahlt.
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