28 März 2024

Nach jahrelangen Rechtsbrüchen: Wann kommt die Ast in den Knast?

Die Abgabe der Vermögensauskunft sollte im Landgericht Zwickau stattfinden. Dafür hatte sich Stephan Delling extra einen Gerichtssaal angemietet, obwohl er sonst in der Büttenstraße komfortable Büroräume nutzt. Genüsslich nahm er auf dem Richterstuhl Platz, von dem aus er rund ein halbes Dutzend uniformierte Justizwachleute befehligte. Er fabulierte etwas von einer „nicht öffentlichen Sitzung“ und ließ den Beistand der Geladenen abführen.
Westsachsen/Dresden/Zwickau.- „Sie haben völlig Recht. Unter der Überklebung ist der gültige Rechtskraftvermerk.“ Mit diesen Worten widerlegte schon vor Jahren eine Richterin am Amtsgericht Zwickau die Behauptung, man hätte den Rechtskraftvermerk auf dem Beschluss in der Akte 8 F 1059/07 mit einem weißen Blatt Papier überkleben dürfen (WSZ berichtete). Dass damit die Anwendung eines falschen Familienrechtes vertuscht werden sollte, erfuhr die Betroffene erst einige Zeit später, als sie die Akte genauer ansah. Seitdem wird sie von der Justiz in unzählige Gerichtsprozesse verwickelt, die rein rechtlich gar nicht stattfinden dürften. Allein die einkassierten Gerichtskosten, von denen die ausführenden Beamten bezahlt werden,  belaufen sich mittlerweile auf fünfstellige Summen im oberen Bereich. Eingezogen werden die so generierten Gelder über hauseigene Gerichtsvollzieher. Ein besonders dreistes Exemplar zitierte jetzt die vermeintliche Schuldnerin sogar vor den Kadi. Rechtswidrig, wie sich später herausstellte.
Die Abgabe der Vermögensauskunft sollte im Landgericht Zwickau stattfinden. Dafür hatte sich Stephan Delling extra einen Gerichtssaal angemietet, obwohl er sonst in der Büttenstraße komfortable Büroräume nutzt. Genüsslich nahm er auf dem Richterstuhl Platz, von dem aus er rund ein halbes Dutzend uniformierte Justizwachleute befehligte. Er fabulierte etwas von einer „nicht öffentlichen Sitzung“ und ließ den Beistand der Geladenen abführen. Diese verließ daraufhin ebenfalls den Gerichtssaal mit den Worten: „Ich habe Angst vor Ihnen!“. Zu einer Verhandlung kam es nicht, der Auftraggeber ging diesmal leer aus.
Die Vermutung liegt nahe, dass Gerichtsvollzieher Delling nur deshalb so großkotzig auftreten konnte, weil er im Auftrag der Amtsgerichtsdirektorin Eva-Maria Ast (CDU) handelte, die wiederum ein persönliches Interesse an der Ruinierung der Betroffenen hat. Deshalb behauptet sie wahrheitswidrig in einem Antwortschreiben auf die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Stephan Delling, es läge kein rechtswidriges Verhalten des Gerichtsvollziehers vor (siehe Schreiben oben).
Dem widerspricht die Rechtslage: „Wenn ein Gerichtsvollzieher einen Schuldner ins Amtsgericht zitiert, auf dem Richterstuhl Platz nimmt, sich von mehreren Wachleuten unterstützen lässt und den mitgebrachten Beistand aus dem Gerichtssaal entfernen lässt, um mit dem Schuldner allein zu verhandeln, handelt er rechtswidrig.“ (Quelle: KI)
Das Sächsische Justizministerium und die Generalstaatsanwaltschaft sind seit Jahren informiert, schlagen sich auf die Seite der Rechtsbrecher in Zwickau. Damit machen sich Generalstaatsanwalt Martin Uebele und Justizministerin Katja Meier zu Komplizen einer kriminellen Vereinigung.
Fazit: In Zwickau verstoßen alle Juristen mehr oder weniger wissentlich und regelmäßig gegen geltendes Recht. Den Betroffenen steht theoretisch der Rechtsweg offen. Praktisch verhindert die fast alles kontrollierende Gerichtsdirektorin Eva-Maria Ast immer wieder die Durchsetzung des Rechts. Das nennt man in der Fachsprache „Rechtsbankrott“. Das Sächsische Justizministerium und die Generalstaatsanwaltschaft sind seit Jahren informiert, schlagen sich auf die Seite der Rechtsbrecher in Zwickau. Damit machen sich Generalstaatsanwalt Martin Uebele und Justizministerin Katja Meier (GRÜNE / Foto unten v.l.) zu Komplizen einer kriminellen Vereinigung, wie es sie so offen sichtbar - auch international - noch nicht gegeben hat. Es wird höchste Zeit, dass sich andere Instanzen mit dieser Thematik befassen.

25 März 2024

Zwickauer Rechtsbankrott: Wie die Justiz den SCHUFA-Score zerstört

Ronny Weber tritt als Kandidat für die Freien Sachsen zur Kommunalwahl 2024 in Zwickau an.
Westsachsen/Zwickau.- Lange Zeit sah es so aus, als ob die Rechtsbrüche der Zwickauer Justiz, die in der Überklebungsaffäre regelmäßig und wissentlich im Schulterschluss mit der Zwickauer Stadtverwaltung gegen geltendes Recht verstößt, nicht mehr zu überbieten wären. Der Fall eines Zwickauer Mieters belehrt uns jetzt eines Besseren.
Ronny Weber (Foto) ist seit 1999 Mieter in einem Marienthaler Mehrfamilienhaus. „Ich habe seitdem nie woanders gewohnt“, so der 49-Jährige. Am vergangenen Freitag fand er jetzt ohne Vorwarnung die dringende Zahlungsaufforderung einer Gerichtsvollzieherin im Briefkasten vor, wonach er 5.530 Euro an die stadteigene Gebäude- und Grundstücksgesellschaft Zwickau mbH (GGZ) zahlen soll. Die Summe resultiere aus rückständiger Mietzahlung aus einer GGZ-eigenen Wohnung in der Eckersbacher Albert-Funk-Straße. Dem Schreiben der Gerichtsvollzieherin liegt eine Vorladung zur Abgabe der Vermögensauskunft (Eidesstattliche Versicherung) bei, sollte Weber seine Mietschulden nicht umgehend begleichen.
„Eine Unverschämtheit!“, empört sich der Betroffene und hegt zugleich einen Verdacht: „Es ist schon sehr auffällig, dass dieser Angriff ausgerechnet jetzt erfolgt, da ich gerade dabei bin, Unterschriften für meine Kandidatur im Stadtrat zu sammeln.“ Er vermutet einen politischen Hintergrund und gibt zu bedenken, dass es im weiteren Verlauf zu Pfändungsmaßnahmen kommen könnte, die seinen SCHUFA-Score erheblich beeinträchtigen können. Momentan ist er stolz darauf, dass sein Scorewert noch bei satten 99,48 Prozent liegt. Das könnte sich schnell ändern, wenn sich nicht bald alles aufklärt.
Ronny Weber tritt im Juni zu den Stadtratswahlen für die „Freien Sachsen“ in Zwickau an. Er steht auf Listenplatz 3, rechnet sich gute Chancen aus. „Ich weiß, dass es einen Namensvetter gibt, der mitunter Schwierigkeiten mit der Bezahlung seiner Rechnungen hat. Sicher liegt hier mal wieder eine Verwechslung vor. Das wurde mir schon einmal im Zusammenhang mit einer Kontoeröffnung zum Verhängnis. Damals hat sich nach langem Hin und Her alles aufgeklärt“.
So viel Zeit hat der Stadtratskandidat diesmal nicht. Die Stimmen für seine Teilnahme an den Wahlen muss er jetzt sammeln. Wenn das Gerücht aufkommt, er hätte Schulden bei der GGZ, dann könnte das für ihn problematisch werden.

23 März 2024

Jugend musiziert: Für acht KON-Preisträger geht es weiter in Lübeck

Westsachsen/Zwickau.-
An den vergangenen beiden Wochenenden fand der Landeswettbewerb „Jugend musiziert“ in der Landeshauptstadt Dresden statt. Vom Robert Schumann Konservatorium Zwickau hatten sich im Januar insgesamt 21 Schülerinnen und Schüler für den Landesausscheid in den Kategorien Klavier vierhändig, Duo: Klavier und ein Streichinstrument, Blechblasinstrumente solo, Holzblasinstrumente solo, Zupfinstrumente solo und Schlagzeugensemble qualifiziert.
Insgesamt wurden acht 1. Preise, zehn 2. Preise und drei 3. Preise verliehen. Die Leitung der Musikschule gratuliert den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, sowie den Eltern, Lehrkräften und Korrepetitoren zu den tollen Ergebnissen und dankt ihnen für ihr Engagement und die Vorbereitung.
Für die acht ersten Preisträger ist der Wettbewerb damit nicht zu Ende. In der Zeit vom 16. bis 23. Mai 2024 findet der Bundeswettbewerb in Lübeck statt. In der Kategorie Klavier vierhändig haben sich Alena Solovyev und Manuel Scheffler in der AG III qualifiziert. Als Posaunist in der Kategorie Blechblasinstrumente Solo darf Heinrich Bergert (AG IV) in Lübeck antreten. Besonders erfolgreich liefen die Vorspiele für die Zupfer. Hier haben sich gleich fünf Schülerinnen für den Bundeswettbewerb qualifiziert: Johanna Klotz, Gitarre (AG IV), Lisanne Bartel, Gitarre, Charlotte Klotz, Gitarre und Elsa Müller, Mandoline (alle AG V) und in AG VI Lia Cherkaskyy, Mandoline.
Quelle und Foto: Stadtverwaltung Zwickau

Passionskonzerte in der Region: Große Werke für eine große Zeit

Westsachsen/Werdau.-
Zum zehnten Mal veranstaltet das Collegium Musicum Werdau in diesem Jahr seine Passionskonzerte. Nach den Premieren am 17. März in Rodewisch und am 24. März in der St.-Matthäus-Kirche Chemnitz werden die Musiker am Karfreitag, den 29. März um 19 Uhr in der St.- Bonifatius-Kirche in Werdau aufspielen. Unter der künstlerischen Leitung und Moderation von Prof. Georg Christoph Sandmann haben sie sich dafür in diesem Jahr viel vorgenommen. Insgesamt rund 60 Sänger und 40 Instrumentalisten bereiten sich seit mehreren Monaten auf das vor-österliche Kulturhighlight vor.
Zwei Werke auf dem Programm: Den Anfang macht die Trauersymphonie von Bernhard Romberg. Er komponierte sie auf den Tod von Königin Luise von Preußen – diese starb 1810 und war wegen ihrer entschlossenen Haltung gegenüber Napoleon in der Bevölkerung sehr beliebt gewesen. Ihr früher Tod war offenkundig Anlass für Romberg gewesen, erstmals eine Sinfonie zu komponieren, auch wenn dieses Werk nie zu den offiziellen Trauerfeiern erklang.
Lauda Sion von Felix Mendelssohn Bartholdy ist die Vertonung einer Sequenz des Thomas von Aquin. Für die Aufführung dieses groß angelegten, chorsinfonischen Werkes musizieren Sänger von Cantico Chemnitz und des Projektchores Werdau gemeinsam mit vier Solisten und dem Collegium Musicum Werdau.
Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei. Um Spenden wird herzlich gebeten.
Quelle und Foto: Werbemanufaktur Werdau GmbH/André Kleber

19 März 2024

Interkulturelles Team Event: Werdauer Osterbrunnen steht wieder

Westsachsen/Werdau.-
Zum bereits 12. Mal ist am Dienstag der Werdauer Osterbrunnen errichtet worden. 28 Helferinnen und Helfer aus acht Nationen – Albanien, Bosnien, Kamerun, Kosovo, Marokko, Serbien, Vietnam, und Deutschland – hatten rund drei Stunden mit den Aufbauarbeiten gut zu tun. Untermalt wurde der Ausbau immer wieder von interkulturellen Gesängen. Mit dabei waren zahlreiche Akteure der letzten Jahre ebenso wie die Frühjahrsklasse Pflege der Neidel International Schools. Rund drei Kubikmeter Haselzweige, Koniferen und Buchsbaum wurden um die Metallkuppel, die traditionell vom Garten- und Landschaftsbau Gutsche gestellt wurde, gebunden. Die Verzierung erfolgte mit hunderten vor sortierten Eiern und Eierketten. Diese sollen 2025 noch deutlich erweitert werden. Die Vorbereitungen dafür sich bereits in vollem Gange.
Neu ist in diesem Jahr vor allem die Schirmherrschaft, die erstmals der Lions Club Crimmitschau / Werdau übernommen hat. „Damit sind wir endlich in der Lage, Spenden für den Erhalt und Ausbau des Brunnens anzunehmen und entsprechende Belege auszustellen“, erklärt Organisator André Kleber.
Quelle und Foto: Werbemanufaktur Werdau GmbH

14 März 2024

Bad Elster lädt ein: Osteraktionen in Königlichen Anlagen

Westsachsen/Bad Elster.-
Zu den Königlichen Osterfeiertagen werden wieder besondere Angebote den Aufenthaltsaspekt im einem der renommiertesten Heilbäder bereichern. So wird jährlich der historische Goethebrunnen als Osterbrunnen der Königlichen Anlagen geschmückt, welcher als Teil „Osterpfads Vogtland“ diese Ostertradition von Thüringen über Sachsen bis ins böhmische Cheb (CZ) verbindet. Zusätzlich gibt es in Bad Elster jedes Jahr die beliebte Osterstrauß-Ausstellung im Brunnentempel der „Marienquelle“: Unter dem Motto „Unser Osterstrauß fürs Quellenhaus!“ hat der Tourismus- und Gewerbeverein Bad Elster wieder alle Institutionen, Einrichtungen, Firmen und Vereine aufgerufen, einen Osterstrauß für die Feiertagsgäste zu gestalten. Gäste und Einheimische können dann im Verlauf der Feiertage die liebevollen Sträuße in der Marienquelle bewundern und die schönsten Sträuße küren. Außerdem werden geführte Osterspaziergänge, das traditionelle „Turmblasen zum Osterfest“ sowie Feiertagskonzerte der Chursächsischen Philharmonie in der KunstWandelhalle, die das bunte Osterangebot Bad Elsters abrunden.

05 März 2024

Rechtsbankrott: Falscher Doktor aus Plauen möchte vergessen werden

Westsachsen/Plauen/Zwickau.- Im Überklebungsskandal zu Zwickau gibt es eine neue Entwicklung. Rechtsanwalt Reinhard Schübel, der falsche Doktor aus Plauen, würde sein Fristversäumnis im Fall 8 F 1059/07 am liebsten vergessen. Deshalb versucht er (mal wieder) mit einer Unterlassungserklage zu erreichen, dass mehrere Googlebewertungen (ScreenShot) zur Arbeitsweise seiner Kanzlei gelöscht werden.
Hintergrund ist die Tatsache, dass Schübel im Jahr 2012 ein falsches Rechtsmittel beim unzuständigen Gericht eingereicht hat und deswegen seine damalige Mandantin in der Folge massive rechtliche Nachteile hinnehmen musste. All das bestreitet der Advokat nicht. Es geht ihm nur darum, zu erreichen, dass öffentlich nicht mehr darüber gesprochen werden darf.
Bereits im Juli 2020 hatte Schübel vergeblich versucht, die Berichterstattung der Westsächsischen Zeitung zu seinem gekauften Doktortitel zu verbieten (WSZ berichtete). Die Staatsanwaltschaft Zwickau ermittelt deswegen seit Jahren gegen ihn. Bisher ohne erkennbaren Fortschritt. Der bisher zuständige Staatsanwalt, Christian Ruderisch, wurde erst kürzlich zum Richter ernannt. Ausgerechnet ihm wurde dieser Fall jetzt zugeteilt. Seine erste Amtshandlung besteht darin, sich selbst als Richter wegen Befangenheit abzulehnen. Seine Begründung: „...Ich war als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Zwickau mit diversen Strafanzeigen des Klägers und der Beklagten befasst. Diese hatten auch den hier vorgetragenen Sachverhalt (Einlegung eines falschen Rechtsmittels, üble Nachrede, falscher Doktortitel) wiederholt zum Gegenstand. Diese Umstände können die Ablehnung des Richters (Besorgnis der Befangenheit) rechtfertigen. Deshalb beabsichtige ich, das Verfahren gemäß § 48 ZPO der 6. Zivilkammer vorzulegen...“.
Wie die Kammer entscheidet, bleibt abzuwarten. Fakt ist: Die Zwickauer Justiz ist weder dazu in der Lage, offensichtliche Straftaten aufzuklären, noch unabhängig Recht zu sprechen. Die Hauptverantwortung dafür trägt die Amtsgerichtsdirektorin Eva-Maria Ast, die seit Jahren durch Beeinflussung von Juristen aller Art versucht, eine einfache Klärung zu verhindern. Damit vergrößert sie das ohnehin allgegenwärtige Chaos an den Zwickauer Gerichten immer weiter. Die Rede vom „Rechtsbankrott“ ist in diesem Zusammenhang durchaus berechtigt.