17 Januar 2026

Kunstwerk Urkundenfälschung: Dürfen TÜV-Plaketten überklebt werden?

Westsachsen/Zwickau/Berlin.- Das Amtsgericht Tiergarten hatte sich neulich mit einem Fall zu befassen, in dem ein Angeklagter der Urkundenfälschung beschuldigt wurde. Dieser hatte auf mehreren Briefen mit erfundenem Inhalt die Unterschriften dreier Politiker gefälscht und die Briefe an deren Parteimitglieder versandt. Das Gericht sah den Tatbestand der Urkundenfälschung zwar als erfüllt an. Es betonte aber, dass die Kunstfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes überwiege.
Im Fall der Überklebung des gültigen Rechtskraftvermerks auf dem Beschluss in der Akte 8 F 1059/07 am Amtsgericht Zwickau ist zwar bisher noch niemand auf die Idee gekommen, diese Straftat als Kunst zu deklarieren - aber wer weiß...? Als nächstes ist es ganz selbstverständlich und legitim, nach Ablauf von zwei Jahren die TÜV-Plakette am Auto selbst mit nachgemachtem Aufkleber zu überkleben. Solange man das Wort „Kunst“ einigermaßen fehlerfrei schreiben und aussprechen kann, müsste das nach gängiger Rechtsprechung also erlaubt sein.
Fotos: Polizei MK / privat

Auch wenn dieses Szenario auf tatsächlichen Begebenheiten beruht, ist der Artikel vorsichtshalber als Satire gekennzeichnet.