Im Fall der Überklebung des gültigen Rechtskraftvermerks auf dem Beschluss in der Akte 8 F 1059/07 am Amtsgericht Zwickau ist zwar bisher noch niemand auf die Idee gekommen, diese Straftat als Kunst zu deklarieren - aber wer weiß...? Als nächstes ist es ganz selbstverständlich und legitim, nach Ablauf von zwei Jahren die TÜV-Plakette am Auto selbst mit nachgemachtem Aufkleber zu überkleben. Solange man das Wort „Kunst“ einigermaßen fehlerfrei schreiben und aussprechen kann, müsste das nach gängiger Rechtsprechung also erlaubt sein.
Fotos: Polizei MK / privat
Auch wenn dieses Szenario auf tatsächlichen Begebenheiten beruht, ist der Artikel vorsichtshalber als Satire gekennzeichnet.

