Westsachsen/Dresden/Zwickau (Stadt des überklebten Rechtskraftvermerks).- Mit der Überklebung des gültigen Rechtskraftvermerks auf dem Beschluss in der Akte 8 F 1059/07 am Amtsgericht Zwickau ist laut Aussage aller bisher befragten Juristen der Straftatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllt. Darin steht: „(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.“
Die Zwickauer Amtsgerichtsdirektorin Eva-Maria Ast (CDU) verweigert es, den ursprünglichen Zustand der Urkunde wiederherzustellen und macht sich dadurch mitschuldig. Darüber hinaus verbietet sie ihren Untergebenen, die Sache in Ordnung zu bringen. Mehrere Justizsekretäre wurden bereits von ihr strafversetzt, weil sie es wagten, entsprechende Anträge der Geschädigten zu bearbeiten. Ein unhaltbarer Zustand.
Der Sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) weiß das. Auch ist ihm bekannt, dass viele Rechtsanwälte die Zwickauer Gerichte wegen mafiöser Strukturen meiden. Ein Anwalt aus Crimmitschau wurde gegenüber einer Mandantin bereits 2021 sehr deutlich: „Wenn ich Sie vertrete, dann kann ich gleich meine Koffer packen und 500 Kilometer weit weg ziehen. Ich lege mich doch hier nicht mit der Stasi und der Mafia an!“.
Laut dem Zwickauer Oberstaatsanwalt Markus Colli (Alias Amtsgerichtsdirektor in Aue) benutzt Kretschmer gerade diese mafiösen Strukturen dazu, mittels Strafbefehl kritische Stimmen aus der Bevölkerung einzuschüchtern. Colli behauptet in einem der WSZ vorliegenden Schreiben, Kretschmer hätte Strafantrag gegen einen Mann gestellt, der ihn mit der Zwickauer Überklebungs-Affäre in Verbindung bringt. Der Wahrheitsgehalt ist nicht überprüfbar, weil der Ministerpräsident sich dazu nicht äußert. Über Collis Doppelrolle wurde bereits berichtet.
