Nachdem die Amtsgerichtsdirektorin Eva-Maria Ast (CDU) jahrelang mit allen Mitteln versucht hatte, die Überklebung des gültigen Rechtskraftvermerkes auf dem Beschluss in der Akte 8 F 1059/07 am Amtsgericht Zwickau zu vertuschen, konnte jetzt erstmals ein Beweisfoto angefertigt werden. Darauf ist deutlich zu erkennen, dass der gültige Rechtskraftvermerk vom 02.05.2012 sogar mit zwei weißen Blättern Papier überklebt wurde. Darunter mit Datum vom 10.04.2013 die Falschbeurkundung der Justizsekretärin Swart. Aufgrund dieser Urkundenfälschung, für die es bis heute keinerlei rechtliche Begründung gibt, wurden Prozesse weitergeführt, die es nie hätte geben dürfen. Rechtsanwälte, Staatsanwälte sowie Richter der Zwickauer und Dresdener Gerichte haben damit im Schulterschluss die Existenz und die Gesundheit der Betroffenen ruiniert.
Dazu schreibt der Pirnaer Rechtsanwalt Martin Braukmann (AfD) an seine ehemalige Mandantin: „Der eigentlich Schuldige ist Herr Lames. Der hat Ihnen den Schaden zugefügt. Das OLG Dresden hat unter dem Vorsitz dieses Richters jämmerlich versagt“.
Peter Lames (SPD/Foto) war bis 2015 Richter am Oberlandesgericht Dresden (OLG DD). Hier hatte er als Vorsitzender einer Richterkommission direkt mit der Zwickauer Überklebungsaffäre zu tun. In seiner Zeit als Beigeordneter Finanzbürgermeister der Stadt Dresden schrieb er an die Betroffene: „Sehr geehrte Frau F., bitte sehen Sie mir nach, dass ich noch nicht geantwortet habe, nachdem Sie mir vor einigen Tagen eine Mail an meine private Mailadresse gesandt haben. Ich muss Sie um Verständnis bitten, dass ich Fragen und Stellungnahmen, die meine frühere Tätigkeit als Richter betreffen, nur gegenüber dem Oberlandesgericht beantworten kann. Ich kann Ihnen nur raten, sich bei der Bewältigung Ihrer gegenwärtigen Probleme professioneller Hilfe zu bedienen. Mit freundlichen Grüßen, Dr. Peter Lames, Beigeordneter für Personal und Recht, Landeshauptstadt Dresden.“
Seit dem 12. September 2022 übt Peter Lames erneut das Amt eines Richters am OLG DD aus. Außerdem wirbt er auf Wahlplakaten für seine erneute Wahl in den Stadtrat von Dresden. Inzwischen ist unbestritten, dass Richter Lames nach bestehender Rechtskraft und Überklebung des gültigen Rechtskraftvermerkes auf der Akte 8 F 1059/07 nicht hätte weiter verhandeln dürfen. Der Fehler liegt also eindeutig bei ihm, der empfiehlt, die Betroffene möge sich professionelle Hilfe suchen. Das erinnert fatal an den Zwickauer Lumpenhund-Prozess (WSZ berichtete).
Es stellt sich immer mehr die Frage, wer hier „professionelle Hilfe“ braucht. In einer Gerichtsverhandlung gegen den Zwickauer Arzt Dr. Christoph Heinritz Bechtel (dieBasis) ließ die CDU-Politikerin Eva-Maria Ast in der Rolle einer Richterin diverse Merkwürdigkeiten in ihrem Verhalten erkennen (WSZ berichtete). Als bei anderer Gelegenheit die Betroffene im Lumpenhund-Prozess um ein klärendes Gespräch bat, rief Ast die Wachleute, um sie abführen zu lassen. Bis heute verhängt die alles kontrollierende Herrscherin Ordnungsgelder in Corona-Angelegenheiten, obwohl die Sache laut Ministerpräsident Michael Kretschmer „längst ausgestanden ist und wir nach vorn blicken sollten“. Deshalb sind viele, auch namhafte Zwickauer, der Meinung, dass die Ast in den Knast gehört (WSZ berichtete).