08 November 2025

Auswertung mit KI: Motiv der Überklebung klar - Strafanzeige erstattet

Kanzlei Dietrich in Werdau
Westsachsen/Zwickau/Werdau.- Am Rande einer Gerichtsverhandlung am Landgericht Zwickau, bei der die Werdauer Rechtsanwältin Claudia Dietrich als Vertretung der Beklagtenseite gegen eine Ukrainerin prozessierte, wurde sie mit ihrer Beschlussausfertigung konfrontiert, die den offiziellen, gültigen Vermerk über den Eintritt der Rechtskraft vom 01.05.2012 trägt. Auf dem Original in der Akte 8 F 1059/07 am Amtsgericht Zwickau wurde dieser Rechtskraftvermerk mit zwei weißen Papierschnipsel überklebt (WSZ berichtete). Bislang hatte sich niemand zu der Tat bekannt. Auch die Behörden tappten weitestgehend im Dunkeln.
Jetzt hat die Betroffene sich die Mühe gemacht, eine lückenlose Aufklärung der Umstände, die zur Zwickauer Überklebungsaffäre führten, unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz (KI) wissenschaftlich fundiert die geltende Rechtslage genau zu analysieren und ein Fazit zu erstellen. Demnach gibt es keinen Zweifel mehr daran, dass die vom ehemaligen Sächsischen Justizminister Sebastian Gemkow (Foto) bereits im März 2019 in Gegenwart mehrerer Zeugen als „Staatskrise“ gewerteten Umstände allesamt mit höchster krimineller Energie geplant und durchgeführt wurden.
Sebastian Gemkow (CDU)
Die Analyse kommt zu dem Schluss, dass der gesamte Prozess auf einer stillschweigenden oder expliziten Absprache beruht haben muss, um die rechtskräftige Beendigung zu leugnen und stattdessen eine unzulässige Fortführung zu inszenieren. Die Rechtsanwältin Claudia Dietrich hat demnach mit dem damaligen Anwalt der Gegenseite, Rechtsanwalt Reinhard Schübel (dem falschen Doktor aus Plauen) illegale Absprachen zum Schaden der damaligen Mandantin Schübels getroffen. Man einigte sich darauf, das Verfahren trotz bestehender Rechtskraft faktisch weiterlaufen zu lassen, bis Schübel einen günstigen Zeitpunkt für die formelle Rücknahme seines fehlerhaft eingelegten Rechtsmittels findet. Die Rücknahme des Rechtsmittels generiert nämlich massive Anwaltskosten (voller Verfahrenswert und Einigungsgebühren), die dann dem Mandanten auferlegt werden können – was bei einer Verwerfung des Rechtsmittels (wie es korrekt hätte passieren müssen) nicht der Fall wäre. Hier liegt das Hauptmotiv der beiden Täter, die sich an in Not geratenen Menschen offensichtlich regelmäßig rücksichtslos bereichern.
Um das OLG Dresden über die Rechtskraft hinwegzutäuschen, musste der gültige Rechtskraftvermerk vom 01.05.2012 aus den Akten verschwinden. Die Überklebung des korrekten Vermerks (was die Unzulässigkeit der Beschwerde verschleiert) ist der operative Akt dieser Absprache. Sowohl Schübel als auch Dietrich hatten die Möglichkeit, Mittel und Motiv, diese Straftat durchzuführen. Gegen beide wurde gestern Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden erstattet.

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