Die Staatsanwaltschaft Dresden hat das Ermittlungsverfahren jetzt mit Zustimmung des Landgerichts Dresden und von Robert Habeck gemäß Paragraf 153a Absatz 1 Strafprozessordnung (StPO) gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 12.000 Euro an drei gemeinnützige Vereine endgültig eingestellt. Habeck habe die Auflage fristgerecht erfüllt, so die Staatsanwaltschaft.
Eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens mit gerichtlicher Zustimmung erschien im vorliegenden Fall sachgerecht, da nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Lichte des Grundrechts der Meinungsfreiheit in solchen Fallkonstellationen hohe Anforderungen an eine Verurteilung wegen eines Äußerungsdelikts zu stellen sind.
Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden
