12 Dezember 2025

Ermittlungsverfahren eingestellt: Habeck zahlt 12.000 Euro an Vereine

Westsachsen/Dresden.-
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat wegen des gegen Robert Habeck (GRÜNE/Foto) erhobenen Vorwurfs einer Verleumdung zum Nachteil des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) und einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Verleumdung gemäß Paragraf 188 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) zum Nachteil von Sahra Wagenknecht ein Ermittlungsverfahren geführt (WSZ berichtete).
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat das Ermittlungsverfahren jetzt mit Zustimmung des Landgerichts Dresden und von Robert Habeck gemäß Paragraf 153a Absatz 1 Strafprozessordnung (StPO) gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 12.000 Euro an drei gemeinnützige Vereine endgültig eingestellt. Habeck habe die Auflage fristgerecht erfüllt, so die Staatsanwaltschaft.
Eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens mit gerichtlicher Zustimmung erschien im vorliegenden Fall sachgerecht, da nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Lichte des Grundrechts der Meinungsfreiheit in solchen Fallkonstellationen hohe Anforderungen an eine Verurteilung wegen eines Äußerungsdelikts zu stellen sind.
Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden