15 Februar 2026

Verhandlung ohne Protokoll: Was unterscheidet Zwickau von Berlin?

Westsachsen/Berlin/Zwickau (Stadt des überklebten Rechtskraftvermerks).- Ein Richter am Landgericht Berlin I hatte es versäumt, ein Protokoll zu einer Hauptverhandlung zu schreiben. Das aber ist nötig, damit ein Urteil rechtskräftig wird und die nächste Instanz angerufen werden kann. Deshalb kam ein schon verurteilter Mehrfachvergewaltiger wieder auf freien Fuß. Grund des Versäumnisses ist laut Medienberichten eine schon vorher allgemein bekannt gewesene Suchterkrankung des Vorsitzenden Richters, der deswegen nicht mehr Herr seiner Sinne war.
In Zwickau, der Stadt des überklebten Rechtskraftvermerks, fehlt ebenfalls das Protokoll zu einer Verhandlung, wenn auch aus einem anderen Grund. Hier sollte nämlich zunächst niemand merken, dass diese Verhandlung überhaupt stattgefunden hat, weil es eher eine Absprache hinter verschlossener Tür war. Die Sache kam erst bei Akteneinsicht heraus, als sich eine Justizsekretärin verplapperte. Sie las aus einem Hinweisbeschluss vor, der sich auf diese nicht protokollierte Verhandlung bezog. Dabei stockte ihr selbst der Atem, denn so etwas darf es bekanntermaßen gar nicht geben.
Seit dieser Erkenntnis im Jahre 2015 versucht die betroffene Partei alles, dieses von der Justiz verursachte Problem zu lösen. Bisher ohne Erfolg. Die zuständige Richterin äußerte sich zu dem Vorwurf schriftlich: „...teile ich mit, dass es ... eine Verhandlung gegeben hat, über die ... ein Protokoll nicht erstellt wurde (Schreiben anbei).
Paradoxerweise finden bis heute nach wie vor Gerichtsprozesse in dieser Sache statt. Aber hey, wir sind hier in Zwickau. Und da ist bekanntlich alles möglich was anderswo bisher undenkbar war. Zum Beispiel ein überklebter Rechtskraftvermerk in der Akte 8 F 1059/07 (Foto).

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