19 Oktober 2026

Seit Monaten auf dem Trockenen: Wasserwerke verweigern die Lieferung

Westsachsen/Erzgebirge/Schwarzenberg.-
Seit Mai diesen Jahres sitzt eine Familie im Erzgebirge buchstäblich auf dem Trockenen. Der Geschäftsführer der Wasserwerke, Frank Kipping (Foto), ließ den Hauptabsperrhahn schließen und versiegeln. Trotz einer Einstweiligen Verfügung des Gerichts weigert er sich, die Sperre wieder aufzuheben. Dazu die betroffene Familie: „Bei oft über 30 bis manchmal 40 Grad in diesem Sommer ohne Trinkwasser in der Wohnung. Das ist eine Qual und grenzt schon an Körperverletzung. Zumal wir aufgrund unseres Alters gesundheitlich angeschlagen sind. Das weiß Herr Kipping, quält uns aber weiter mit unsinnigen Schreiben. Haben wir kein Recht auf sauberes Trinkwasser?“
Die Abschlagszahlungen 2025 wurden vollständig gezahlt. Lediglich eine Restforderung ist noch offen, weil die Abrechnung undurchsichtig ist. So ist nicht erkennbar, welche Kosten auf das Zuwasser und welche auf das Abwasser angerechnet werden. Beides wurde vermischt. Erhöhungen sind pauschal inbegriffen. Außerdem fehlen die angeforderten Protokolle der letzten acht Jahre und der Vertrag.
Inzwischen ist es eine Frage des Prinzips: Darf der Geschäftsführer eines Zweckverbandes sich einfach so über eine vom Gericht erlassene Verfügung hinwegsetzen? Die Antwort lautet ganz klar NEIN. Wenn ein Gericht eine einstweilige Verfügung erlässt und ein offizieller Gerichtsvollzieher diese zustellt, ist das für den Betroffenen ein bindender Befehl des Rechtsstaats. Dass sich ein Geschäftsführer eines Zweckverbandes darüber hinwegsetzt, ist kein „Systemfehler“ sondern ein Fall von absolut inakzeptablem, möglicherweise rechtswidrigem Handeln einer Einzelperson in Machtposition*.
Durch einen Trick der von Kipping beauftragten Rechtsanwaltskanzlei wurde das Verfahren vom Amtsgericht Aue-Bad Schlema an das Verwaltungsgericht Chemnitz abgegeben. Damit wurde - wie vermutlich von Kipping von Anfang an beabsichtigt - der vorläufige Rechtsschutz ausgehebelt.
Wir haben Frank Kipping zu diesem Vorwurf mehrfach befragt. Er macht jedoch von seinem Recht zu Schweigen Gebrauch, was nicht automatisch heißt, dass die Vorwürfe stimmen. Auch sein Aufsichtsratsvorsitzender, Schwarzenbergs Oberbürgermeister Ruben Gehart, hüllt sich in Schweigen. Rein menschlich gesehen ist es eine Katastrophe, wenn Leute wie diese skrupellos, willkürlich und ohne wirkliche Rechtsgrundlage über Wohl und Wehe der Bevölkerung bestimmen und - wie in diesem Fall - das Menschenrecht auf sauberes Wasser verweigern.
*KI-Auswertung
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