15 Dezember 2020

Adventssterne geklaut: Langfinger schrecken vor nichts mehr zurück

Westsachsen/Werdau.- Sterne sind, insbesondere in der Weihnachtszeit, ein Symbol der Hoffnung und Vorfreude. Leider scheinen sie jedoch auch, zumindest in diesem Jahr, bei Langfingern hoch im Kurs zu stehen.
Nachdem bekannt wurde, dass der große Herrnhuter Stern, den der Heimatverein Jahr für Jahr im Pavillon im Landwehrgrund installiert, gestohlen wurde, haben Unbekannte nun auch noch ein Exemplar vom Adventskranz auf dem Werdauer Markt entwendet. Das ca. 40cm-große Werk aus massivem Holz wurde, wie seine drei verbliebenen Zwillinge, im Auftrag des Fischmarktes Scheibner von einem regionalen Künstler eigens für Werdau angefertigt. Wer Hinweise hat, wo der Stern verblieben sein könnte, kann sich damit ans Polizeirevier Werdau unter Telefon 03761 7020 wenden. Der Schaden wird auf etwa 300 Euro geschätzt.
André Kleber von der Stadtverwaltung Werdau ruft unterdessen zu einer Gegenmaßnahme auf. „Seit 2012 machen wir unseren Werdauer Adventskranz. Auch dieses Mal werden wir uns nicht unterkriegen lassen. Daher bitten wir jeden, der noch „alte“ Weihnachtsbaumkugeln oder andere Dekoration zu Hause hat, den Kranz noch schöner zu schmücken als bisher. Das kann man auch wunderbar mit seinem Einkauf oder einen Spaziergang verbinden“, so der Initiator des Kranzes.
Für den Herrnhuter Stern im Landwehrgrund hat sich unterdessen ebenfalls eine Lösung gefunden. Anke Zeitz vom Leubnitzer Weihnachtsland wird für Ersatz sorgen. „Auch an uns ging die Krise in diesem Jahr nicht spurlos vorbei, doch haben im Rahmen des Werdauer Adventszaubers viel Unterstützung erfahren. Nun ist es für uns Zeit, etwas zurück zu geben“, so die Inhaberin.

Quelle und Foto: Stadtverwaltung Werdau

12 Dezember 2020

Illegale Graffiti: Hauptakteur ist Koordinator im Alten Gasometer e.V.

Westsachsen/Zwickau.- Bei der Fahndung nach den Schmierfinken, die regelmäßig ihre illegalen Graffiti zum Ärger der Zwickauer Bevölkerung und der Stadtspitze auf allen möglichen Flächen in der Stadt hinterlassen, ist man ein gutes Stück voran gekommen. So wurde ein Hauptakteur bekannt, der die Szene offenbar koordiniert. Es handelt sich um Matthias Bley  (Foto 2. von rechts). Er ist Einpeitscher beim FSV Zwickau und einer der Chefs von RED KAOS. Dem Club, der die meisten Verunstaltungen an Hauswänden in der Stadt zu verantworten hat (WSZ berichtete).
Nach außenhin gibt sich Bley gern gönnerhaft und bieder. Im Verein „Alter Gasometer e.V.“ ist er für die Koordination der „Zwickauer Partnerschaft für Demokratie“ und die Ausreichung von Fördergeldern zuständig. Hier arbeitet er eng mit Prominenten aus der lokalen Politik zusammen. Unter anderem mit Alt-OB Rainer Eichhorn (Foto links) und der amtierenden Baubürgermeisterin Kathrin Köhler (Foto rechts), beide CDU. Diesen dürfte über die Jahre nicht entgangen sein, was Bley in seiner Freizeit treibt.
Eine offizielle Anfrage der WSZ beantwortete der „Privatmann“ Matthias Bley mit der Dienstadresse des Alten Gasometer wie folgt: „Es ehrt mich ja fast, dass Du mir gestalterische Fähigkeiten zutraust. Ich habe zwei linke Pfoten, was das angeht. Oder sollte ich sagen „rechte“? ;)  Anbei als Beweis das letzte Bild, was ich gemalt habe.“ Es folgen einige unsachliche Ausfälle wie „unseriös“ und „...von weiteren Anfragen abzusehen...“. Schließlich empfiehlt der Graffiti-„Künstler“, man möge sich nachts auf die Lauer legen und die Leute fragen, die so etwas machen.
Diese Empfehlung geht direkt weiter an die Zwickauer Behörden, die jetzt dank unserer Recherchen einen Anhaltspunkt haben, bei wem sie mit ihren Ermittlungen ansetzen können.

Foto oben: BLICK
Grafik unten: Matthias Bley

Die Wahrheit ist irrelevant: „Das Gericht sieht es als erwiesen an...“

Westsachsen/Zwickau.- „Ich habe nichts zu gestehen, weil ich das Gewehr nicht habe“, sagt Hardy Georgi (Foto unten). Der Sohn von Mathias und Andrea Georgi (Foto rechts) sitzt seit mehr als zwei Jahren und vier Monaten in Untersuchungshaft, weil ein Richter ihm unterstellt, er sei vor der Polizei geflohen und habe auf der Flucht irgendwo ein Gewehr versteckt (WSZ berichtete). Beweise dafür gibt es nicht, wohl aber mögliche Verdächtige mit Insiderwissen, die dafür infrage kämen. Trotzdem unterstellt das Landgericht Zwickau Fluchtgefahr. „Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass...“. Mit diesem Satz kann jeder Richter alles begründen. Egal, ob es der Wahrheit entspricht oder nicht. So ist es auch in diesem Fall.
Im Laufe des Verfahrens gegen Hardy Georgi, der sich durch Flucht vor den mehrfach ausgesprochenen Morddrohungen des Bruders der Exfreundin in Sicherheit bringen wollte, blieben in der Revisionsverhandlung von 13 Anklagepunkten noch vier übrig. Der Rest wurde wegen erwiesener Unschuld fallen gelassen. Darunter Punkte wie schwere Körperverletzung, Bedrohung und Nachstellung. Unter den bestehenden Vorwürfen findet sich ebenso einer, der nachgewiesener Maßen falsch ist: „Wohnungseinbruch mit Schusswaffe“. Selbst eine als Zeugin zum Prozess geladene Polizistin erklärte, dass Hardy beim Besuch im Haus seiner Ex-Freundin unbewaffnet war. Nicht einmal den Einsatz von Pfefferspray konnte sie bestätigen, was die Staatsanwaltschaft immer wieder behauptete. Von Flucht vor den Ermittlungsbehörden kann ebenfalls keine Rede sein, denn Hardy stand ständig mit der Polizei in Kontakt. So bestand auch in der gesamten Zeit seiner Abwesenheit niemals ein Haftbefehl.
Trotzdem bleibt er nun weitere neun Monate in Haft. Ohne Aussicht auf vorzeitige Entlassung. Richter Ruppert Geußer schloss dies explizit in seinem Urteil aus und begründete dies mit bestehender Verdunkelungsgefahr: „Die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft ist (...) verhältnismäßig, auch wenn der bisher nicht vorbestrafte Angeklagte den so genannten zwei Drittel-Zeitpunkt (...) des Strafmaßes erreicht hat.“ Mutter Andrea Georgi ist verzweifelt: „Von Prozess zu Prozess passieren immer mehr Fehler. Ein Befangenheitsantrag gegen Richter Geußer, der schon vor Beginn der Verhandlungen äußerte, dass sich für ihn am Urteil nichts ändern werde, wurde abgelehnt. Eine Rechtsanwältin legte ihr Mandat bereits am 1. Verhandlungstag bei der Einlassung wegen Interessenkonflikts nieder. Rechtsanwalt Uwe Sabel aus der Kanzlei Dr. Wetzig-Kunze-Schäfer ist geblieben. Er sagt: „Der Haftgrund der Fluchtgefahr besteht nicht. Der Angeklagte hatte sich zu keiner Zeit und in keiner Form der Durchführung des Verfahrens entzogen.“ Obwohl das Oberlandesgericht Dresden den Ausführungen des Richters Geußer wegen Verdunklungsgefahr widersprach, zog das OLG statt dessen „hilfsweise“ nun wieder den Haftgrund „Fluchtgefahr“ in Betracht.
„Damit wird klar, dass man nicht an einer Klärung des Verbleibs der Waffe interessiert ist, sondern lediglich das eigene Gesicht wahren will“, meint Vater Mathias Georgi. „Waffen kann man illegal kaufen. Warum soll Hardy mit einem legalen Gewehr eine Straftat begehen, was ihm vom Gericht unterstellt wird, wenn alle darüber Bescheid wissen? Das ist völlig unsinnig.“ Andrea Georgi fügt hinzu: „Fakt ist, dass bei der Fahndung nach Hardy etliche Fehlentscheidungen getroffen wurden, die sehr viel Geld gekostet haben. Diese Kostenproduktion versucht man offensichtlich dadurch zu rechtfertigen, dass man alles meinem Sohn aufbürdet. Es wurden vom Tag der Festnahme bis zur ersten Verhandlung, keinerlei Ermittlungen geführt.“ Mittlerweile gibt es seitens der Werdauer Polizei Versuche, die Georgis durch Telefonverhöre zur Aufgabe zu bringen: „Wir bieten Ihnen psychologische Betreuung an, damit Sie das alles verarbeiten können“, so Kriminalhauptmeisterin Sandy Weber.
Der nächste Schritt ist der Gang zum Sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig. Rechtsanwalt Sabel bereitet gerade die Schriftsätze dafür vor. Auch mit den bekannten Systemmedien haben die Georgis noch eine Rechnung offen: „Presse und Fernsehen haben eine regelrechte Hetzjagd gegen uns und Hardy betrieben. Namentlich der Lokaljournalist Frank Vacik, der für BILD und RTL in Zusammenarbeit mit der Familie Käferstein Geschichten erfunden und Nachrichten gefälscht hat, nur um damit in die Schlagzeilen zukommen. Pfui Teufel!“ Und weiter: „Die Polizei ist nicht dazu in der Lage, das Gewehr zu finden. Es wurden keine Fingerabdrücke am Waffenschrank genommen. Hardys Exfreundin Silke Käferstein verweigerte die DNA-Abnahme. Strafanzeigen gegen die Familie der Ex werden von der Staatsanwaltschaft nicht bearbeitet. So wird man nie die Wahrheit herausfinden.“
Dazu passt das Statement aus dem Sächsischen Landtag vom 7. Dezember: „Auch wenn ein Richter einen Mörder laufen lässt und dieser danach weitere Menschen tötet, müssen Sie das hinnehmen. Sie müssen lernen, damit umzugehen. Die Entscheidung des Richters haben Sie zu akzeptieren.“ (Ulrike Zink, Petitionsausschuss)

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Druckfrisches Kartenmaterial: Zeitsprungland ist für 2021 gut gerüstet

Westsachsen/Waldenburg.- Nachdem im Frühjahr auch die Projekte des Tourismusverein Zwickau e.V. ausgebremst wurden, wurden der Sommer und der Frühherbst genutzt, um an einer Neuauflage der bestehenden Kartenmaterialien zu arbeiten. Nun ist es soweit, druckfrische Rad- und Wanderkarten, eine Motorradkarte und eine Gastgeberkarte erstrahlen im modernen Design. Mit eigenen neuen Fotos von Oliver Göhler, einem Limbacher Fotografen und Mitarbeiter des Tourismusvereines, ist es gelungen, den Karten noch mehr Aussagekraft für die Region zu verleihen. Die Rad- und Wanderkarte erfährt Ihre 3. Auflage, nachdem die jeweils 2015 und 2017 aufgelegten Exemplare vergriffen waren. Mit der neuen Auflage von 20.000 Stück ist man für die kommenden Messen gut ausgestattet. In der Übersichtskarte wurden bereits vorhandene und beschilderte Wanderwege des Muldentals zu realisierbaren Touren. Ergänzt werden diese Routen durch Informationen zum öffentlichen Nahverkehr und Sehenswürdigkeiten entlang des Weges.
Auch an eine Auflistung von Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen und E-Bike Ladestationen der Tourismusregion wurde gedacht. Die Rad- und Wanderkarte ergänzt die anderen Karten des Tourismusregion Zwickau e.V. und umgekehrt. Benötigt der Gast zu Rad eine Übernachtung bietet die Gastgeberkarte eine große Auswahl an Unterkünften der Region. Gleiches gilt für den Motorradfahrer, der in der neuen Motorradkarte Touren und Sehenswürdigkeiten der Tourismusregion findet. Möchte man also die Tourismusregion Zwickau mal auf neuen Wegen erkunden oder sucht eine passende Übernachtungsgelegenheit für den Urlaub im nächsten Jahr, in Karten des Zeitsprunglandes wird man sicher fündig. Die Exemplare sind kostenfrei unter 037608/27243 oder per E-Mail unter info@zeitsprungland.de bestellbar.

Quelle und Foto: Tourismusregion Zwickau e.V.

08 Dezember 2020

Illegale Graffiti-Schmierereien: Sind die Akteure wirklich nicht zu fassen?

Westsachsen/Zwickau.- Während die Ordnungshüter der Stadt innerhalb des Rings kräftig Maskenpflichtverstöße ahnden, treibt eine Bande illegaler Graffiti-Sprüher weiterhin unbehelligt ihr Unwesen. Auf den Schriftzügen liest man oft die Initialen RK 1997 und Sprüche wie „Wir sind die Kaoten“. Die Stadtverwaltung unter der Leitung von SPD-Oberbürgermeisterin Pia Findeiß legte bisher immer schützend die Hände über die Schmierfinken. Stammt doch ein Großteil von ihnen aus der parteinahen linken Szene, auch aus dem Umfeld des „Alten Gasometer“.
Bisher hat sich die neue OBin Constance Arndt öffentlich nicht davon distanziert. Ihr Sprecher, Mathias Merz, äußert sich wie folgt: „Anzeigen wegen Sachbeschädigung werden von Amtswegen erstellt, wenn die Schmierereien den Straftatbestand des § 86a STGB erfüllen. Ämter der Stadtverwaltung erstatten zudem Anzeige wegen Sachbeschädigung, wenn es sich um städtische Objekte handelt.“ Ordnungsamt und Polizei kommen zu diesem Ergebnis: „Bei illegalem Graffiti kann es sich um Sachbeschädigung nach § 303 StGB handeln (Antragsdelikt). Dieser Fakt allerdings wird von den Akteuren nicht akzeptiert. Den Schmierern ist es dabei völlig gleichgültig, ob sie mit ihren Aktionen Straftaten begehen. Es interessiert sie nicht, wo sie sich verewigen. (...) Das Ordnungsamt Zwickau steht mit dem Polizeirevier in engem Kontakt. Allerdings ist es eher Zufall, wenn Schmierer auf frischer Tat ertappt werden.“
RED KAOS geben sich gern als Unterstützer des lokalen Fußballclubs FSV und rufen gelegentlich zu Wettbewerben innerhalb der Vereine auf. Eine Stellungnahme zu den Vorwürfen der Straftaten geben sie bisher nicht ab.

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Bad Elster: Weihnachtsschmuckgutscheine als königliches Geschenk

Westsachsen/Bad Elster.-
Jetzt dran denken - Kultur verschenken: Für kurzentschlossene Ideensuchende hat die Kultur- und Festspielstadt Bad Elster Bad Elster reihenweise passende Geschenketipps vorbereitet. Neben den attraktiven Abonnements des König Albert Theaters in 2021 für Symphoniekonzert, Musiktheater, Schauspiel, Kabarett oder Kindertheater bzw. den Theaterreihen Rock & Pop, Jazz & Swing oder Vokales können aber auch ganz individuelle Weihnachtsschmuckgutscheine als königliches Geschenk erworben werden. Dazu gibt es im König Albert Theater z.B. mit besonders leuchtenden Starterminen von Jasmin Tabatabai (13.03.), Günther Maria Halmer (26.03.), Ray Wilson (28.03.), Claudia Michelsen (17.04.), Wolfgang Stumph (07.05.) und den Mirja Boes (29.05.) oder den Highlights für die neue Open-Air-Saison im NaturTheater u.a. mit den Kastelruther Spatzen (13.05.), Alphaville (15.05.), Semino Rossi (23.05.), Mike Singer (05.06.), der Münchener Freiheit (09.07.), Konstantin Wecker (17.07.) oder Weltstar Chris Norman (Foto - 14.08.) eine sehenswerte Auswahl an Veranstaltungshöhepunkten für 2021, die als Geschenke für große Freude unterm vogtländischen Weihnachtsbaum sorgen werden. Alle Tickets und Gutscheine können telefonisch und direkt online gebucht werden! Tickets & Gutscheine: 037437/53 900 | www.chursaechsische.de

07 Dezember 2020

Heiz- und Warmwasserkosten: „Mieter zahlen Tausende Euro zuviel“

Westsachsen/Zwickau.- Geht bei den Abrechnungen der Zwickauer Energieversorgung (ZEV) alles mit rechten Dingen zu? Dieser Frage stellt sich Reiner Gelfort (Foto) seit Jahren und er kommt zu erschreckenden Ergebnissen. Seinen Berechnungen zufolge büßen die Mieter einiger Mietwohnungen in Neuplanitz und Marienthal jährlich etliche Tausend Euro an zu viel gezahlten Heiz- und Warmwasserkosten ein. Der Grund dafür sind laut Gelfort Falschberechnungen in den Betriebskostenabrechnungen. Er begründet dies mit Verstößen gegen die Heizungsanlagenverordnung, wonach zum Beispiel für die Warmwasseraufbereitung lediglich der Arbeitspreis berechnet werden darf. Tatsächlich aber würden die Vermieter auch den Grundpreis der Anlagen auf die Mieter umlegen, was illegal sei.
Reiner Gelfort ist Energieexperte. Er ist Initiator der Bürgerinitiative für die Energiewende Zwickau und Umgebung (BIfEZU) und sieht sich in der Pflicht, seine Mitbürger über diese fragwürdigen Handlungsweisen aufzuklären. Schließlich geht es auch um die seiner Meinung nach zu unrecht an die Stadt Zwickau vergebenen Umweltpreise, die oftmals hoch dotiert sind. Bis zu 15 Millionen Euro an Fördergeldern könnten zuviel an die Stadt Zwickau geflossen sein. Diese müssten unverzüglich zurück gegeben werden, da die dafür erforderlichen Voraussetzungen in Wahrheit nicht gegeben seien. „Dies betrifft zum Beispiel die Isolation der Fenster bei einigen GGZ-Blöcken in Marienthal“, so Gelfort. „Hier wird nach wie vor Bauschaum als Material zur Abdichtung verwendet. Dies entspricht nicht der DIN-Norm und ist außerdem zur Isolation vollkommen ungeeignet.“
Zurück zu den Energiekosten: In einem Block der GGZ in Neuplanitz mit 72 Wohnungen fallen nach den Berechnungen des Energieexperten jährlich 3.312,59 Euro an, die von den Mietern bezahlt werden müssen. „Laut Heizungsanlagenverordnung ist dies eine Ordnungswidrigkeit. Denn“, so Gelfort weiter, „die Anschlussleistung darf nur bei Ein- und Zweifamilienhäusern berechnet werden. Bei Mehrfamilienhäusern entfällt diese.“ Sein Fazit auch im Blick auf die zur Zeit heftig diskutierte Maskenpflicht in der Zwickauer Innenstadt: „Würde es nach Recht und Gesetz gehen, dann könnten die Ordnungshüter an dieser Stelle wesentlich mehr Gelder eintreiben als vom einfachen Bürger auf der Straße. Denn die Größenordnung, in der wir uns hier bewegen, geht über die Jahre berechnet in die Hundert Tausende.“

Seit der Einführung der Leistungspreistarife bei der Fern- und Nahwärme wurden die Anschlußleistungen weder nach der DIN 4701 noch TGL26760  ermittelt, wie vorgeschrieben. Alt-OB Rainer Eichhorn gab dies bei einer Befragung bereits Mitte der 1990er Jahre zu. Der ehemalige Abteilungsleiter Fernwärme in der damaligen Elektrizitäts- und Fernwärme Zwickau (EfZ) veröffentlichte aus seiner Betriebskostenabrechnung in der Fachzeitschrift HLH, dass bei Einführung der Boilervorrangschaltung seine Warmwasserkosten niedriger ausfallen würden.
Dazu Reiner Gelfort: „Die Mitglieder der BIfEZU haben BK-Abrechnungen der letzten Jahre kontrolliert und mussten feststellen, dass offensichtlich ein kriminelles Netzwerk (kN) gebildet wurde. Bestehend aus ZEV, Großvermietern im Schulterschluß mit der Stadtverwaltung und Duldung durch den Landrat. Zum Schaden der Mieter und des Staates. Es ist bewiesen, dass Anschlusswerte für viele Gebäude nicht den Erfordernissen entsprechen, obwohl die Daten aus den Energieausweisen als Grundlage herangezogen werden könnten.“
Nach der HeizAnlVo / EnEV dürften laut BIfZU erhöhte Anschlußleistungen nur bei Ein- und Zweifamilienhäusern für die WW-Bereitung bereitgestellt werden. Bei Mehrfamiliengebäuden sei nur der ermittelte Wärmebedarf ohne Zuschläge zugrunde zu legen. Daher ist die Aussage des technischen Leiters der ZEV irrig, wenn er zur zweiten Veranstaltung ZED im Kinder- und Freizeitzentrum erklärte: „Wir liefern das, was die Vermieter bestellen“. Es sei bewiesen, dass die GGZ ihren Mietern für das Jahr 2016 in Neuplanitz für die WW-Bereitung 80 kW und nur 122 kW für die Heizung berechnete.
Die Leistung zur Beheizung sei nach der Vollbenutzungsstundenzahl zu gering, während für die WW-Bereitung nur der Arbeitspreis gerechtfertigt wäre. Den Mietern seien bei den WW-Kosten mindestens 3.500 Euro  zuviel berechnet worden.
„Auffällig ist, dass der Wärmemengenrechner für die Heizung geringere Kosten aufweist, als der für Warmwasser. Daher kann es nicht sein, dass gleiche spezifische Brennstoffkosten für Heizung und WW auf den BK-Abrechnungen ausgewiesen werden“, wirft Gelfort dem kN vor.

Preisvergleich für Fernwärme nach dem Mischpreis aus BK-Abrechnungen
Der Mischpreis ist die Summe aus Leistungs-, Arbeits- und Messpreis incl. Mwst.. Die Einsicht in Rechnungen und Ableseprotokolle muss der Vermieter gestatten.

Es sind in der Stadt Zwickau folgende Preisspannen ermittelt worden:
                                            2017    187,13 €/MWh     -    101,33 €/MWh
                                            2018    194,39 €/MWh     -    109,21 €/MWh
                                            2019    194, 39 €/MWh    -    103,52 €/MWh
Erdgaspreis Marienthal       2019                                       44, 93 €/MWh
                                 
Als erklärungsbedürftig sehen die Auswerter an, wie die unterschiedlichen Wärmeenergieverbräuche für die WW-Bereitung entstehen. Für 1m³ Wasser ergeben sich Spannen von  92  bis  300 kWh/m³a. Bei Kosten bis zu 36,37 €/m³ + 1,88 € x m² Wfl.
Ebenfalls gibt zu denken, wenn Trink- und Abwasser inklusive Grundpreise, bei einigen Vermietern bis zu 15,- €/m³ abgerechnet werden. Auffällig wurde auch bei einigen Abrechnungen, dass sich die Grundflächen ändern. Sollten hier kreative Vermieter den Leerstand durch die Abrechnungsfirmen unzulässigerweise auf die Bewohner umlegen? Wie ist es möglich, dass trotz erkannter Mängel bei der energetischen Gebäudesanierung den Mietern die hohen Kosten für die Wärmedämmung aufgerückt werden, obwohl nach dem Kammergerichtsurteil Berlin (Az. 8 RE Miet 6159/00, 15 C 5/97 AG Köpenick und 64 S 411/18 LG Berlin) maximal das 3-fache der Energieeinsparung als umlagefähig erklärt wurde?


Für die Klimaschutzkommune ist es unerträglich, dass Fördermittel für die ZED erschlichen werden und die seit  Anfang der 90ziger Jahre bekannten Mängel noch immer in Untätigkeit geduldet, statt abgestellt werden. Dass sich die Mitglieder des Jugendbeirats zur Stadtratssitzung am 26. November über das Umweltbüro beschwerten passt zu dem Bild, welches die BIfEZU schon seit Jahren vor Augen hat. Allerdings sind Nachteile für die „Stiefeltern der ZEV“ enviaM und Thüga zu erwarten und es werden auch im Städtischen Haushalt einige Umschichtungen passieren. Es kann aber nicht sein, dass die Bewohner von Fern- oder Nahwärme beheizten Gebäuden unrechtmässig zur Kasse gebeten werden, ohne das Zustimmungen bei den Betroffenen eingeholt wurden. Wenn die Abrechnungen am Jahresende Guthaben ausweisen, dann kommen doch nur wenige darauf, dass sie ihren Vermietern mit einem zinslosen Kredit ausgeholfen haben.
Landrat Christoph Scheurer hat am 11.12.2013 zur Kreistagssitzung darüber Kenntnis erlangt, war aber noch 2018 der Meinung, dass sich die betroffenen KdU-Leistungsempfänger selbst kümmern müssten, damit dem Staat Gelder gespart werden könnten. Ob unsere gewählten Volksvertreter es verstehen werden, ist ungewiss. Die Kandidaten für den Landtag waren darüber auch informiert. Antworten gab es keine.
Ministerpräsident Michael Kretschmer wollte sich schon einmal mit einem BK-Abrechnungsvergleich beschäftigen, kann jedoch offensichtlich mit Hilfe der Mengenlehre keine Unterschiede erkennen: www.abgeordnetenwatch.de Es scheint einfacher zu sein, sich mit Coronen, sich zu beschäftigen, statt sich für die Menschen eizusetzen, welche dadurch in Armut geraten  könnten.

Quelle: Bürgerinitiative für die Energiewende Zwickau und Umgebung (BIfEZU)
Telefon: 0176 30139647

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04 Dezember 2020

Hoch hinaus: SVZ setzt neuen Turmwagen auf Schienen ein

Westsachsen/Zwickau.- Rund 18 Tonnen wiegt das neue Arbeitsgerät der Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH (SVZ). Das schienengängige Straßenfahrzeug wird benötigt, um Inspektions- und Instandhaltungsarbeiten sicher durchzuführen. Dies geschieht im Gleiskörper – auch bei eingeschalteter Fahrleitungsspannung – in Höhen bis zu 10 Metern. Mit dem neuen Turmwagen kann die Fahrleitungsinstandhaltung der SVZ GmbH vernünftig und zukunftsorientiert durchgeführt werden. Die Technische Aufsichtsbehörde (TAB) aus Dresden hat am 1. Dezember 2020 die vorläufige Inbetriebnahmegenehmigung erteilt. Somit ist der Turmwagen ab Dezember 2020 in dem Liniennetz der SVZ im Einsatz.

Quelle und Foto: SVZ GmbH

03 Dezember 2020

Kerzen für Adventskranz: Lichter sollen lange leuchten

Westsachsen/Werdau.- Jahr für Jahr ist der große Werdauer Adventskranz ein Highlight zur Weihnachtszeit. Seit 2012 schmückt er den Brunnen auf dem Marktplatz der Stadt. Ganze 39 Tage wird er in dieser Saison zu bewundern sein – und in dieser Zeit mit ganzen 342 kleinen Kerzen bestückt werden müssen. Diese werden täglich zum Einbruch der Dunkelheit angezündet und erlöschen dann nach mehreren Stunden von selbst. Wer dazu etwas beitragen möchte, kann Kerzen mit einer Brenndauer von circa fünf bis acht Stunden gern an der Stadtinformation des Werdauer Rathauses abgeben.
Das Friedenslicht aus Bethlehem wird, analog der letzten Jahre, ebenfalls wieder am Brunnen geteilt werden. Das geschieht am Abend des 3. Advent gegen 17 Uhr. Letztmalig erleuchten die Laternen dann am Mittwoch, den 6. Januar. Dann findet, so es die Rahmenbedingungen erlauben, das Werdauer Lichterfest statt.

Quelle und Foto: Stadtverwaltung Werdau

02 Dezember 2020

Ein Sieg für die Pressefreiheit: Sparkasse Zwickau scheitert vor Gericht

Westsachsen/Zwickau.- Die Sparkasse Zwickau ist mit ihrer Unterlassungsklage gegen die Westsächsische Zeitung auf ganzer Linie gescheitert. Am Dienstag wies das Zwickauer Landgericht die von Rechtsanwalt Jörg Dietsch aus der Kanzlei PÜHN vertretene Klage gegen das WSZ RechercheTeam, vertreten durch den Chemnitzer Rechtsanwalt Martin Kohlmann, als unbegründet ab. Damit ist klar, dass der Maulkorb-Erlass, den die Vorstände der Zwickauer Sparkasse Felix Angermann und Josef Salzhuber gegen die Berichterstattung der Westsächsischen Zeitung durchsetzen wollten, vom Tisch ist. Grund für die Klage der Sparkasse war die in diesem Artikel veröffentlichte Aussage: „Der WSZ liegen Beweise vor, wonach die Sparkasse im Schulterschluss mit der Justiz und der Stadtspitze regelmäßig und wissentlich gegen geltendes Recht verstößt.“
Den Sparkassen-Vorständen dürfte dieser Vorwurf nach wie vor schwer im Magen liegen. Geradezu flehend bat deren Rechtsbeistand darum, die angekündigten Beweise sehen zu dürfen. Die Westsächsische Zeitung wollte die zur Verhandlung mitgebrachten Beweise und Zeugenaussagen selbstverständlich vorlegen. Doch das Gericht lehnte dies mit der Begründung ab, dass die genannte Äußerung ohnehin unter die Meinungsfreiheit fiele. Damit wurde allerdings die Klärung der Ursache, die als Grundlage für den beanstandeten Artikel diente, ein weiteres Mal verhindert.
Da die Sparkasse Zwickau während der Verhandlung nicht bestritt, einer Kundin und ihren beiden Elternteilen in betrügerischer Absicht einen Kredit unrechtmäßig und ohne Einwilligung der drei Darlehensnehmer abgelöst, sowie sich zusätzlich mit rund 11.000 Euro entschädigt zu haben, erstattete die Westsächsische Zeitung nun ihrerseits Strafanzeige wegen des Verdachts auf Betrug. Außerdem verweigert das Kreditinstitut die Herausgabe von Unterlagen, die den Geschädigten gehören. Der Verdacht auf Unterschlagung wurde deshalb ebenfalls bei der Staatsanwaltschaft Zwickau angezeigt.
Bisher scheiterten ähnliche Bemühungen regelmäßig daran, dass die Zwickauer Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellte. Hintergrund dafür dürfte die Tatsache sein, dass der die Sparkasse vertretende Rechtsanwalt Jörg Dietsch mit der bisher zuständigen Staatsanwältin Antje Dietsch verheiratet ist. Da letztere inzwischen aus Zwickau weggelobt wurde und laut Landgerichts-Pressesprecher Altfrid Luthe jetzt als Bundesrichterin tätig sein soll, dürfte diesmal umfassenden Ermittlungen in alle Richtungen nichts mehr im Wege stehen.

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