Gesundheitstipp.- In Deutschland werden jährlich rund 160.000 Knie-Operationen durchgeführt. Allein in Sachsen wurden 2015 beispielsweise rund 9.113 Knie-Endoprothesen eingesetzt. Außerdem waren 1.127 Auswechslungen von künstlichen Kniegelenken erforderlich. Jeder zehnte Eingriff ist aus Expertensicht überflüssig und damit ein unnötiges Risiko für den Patienten. Die BARMER GEK hat aus diesem Grund in Sachsen einen Vertrag zur Zweitbegutachtung bei Knieerkrankungen geschlossen. „Viele Patienten mit einer Erkrankung oder Verletzung des Knies stehen vor der schwierigen Entscheidung, sich operieren zu lassen. Aus Erfahrung wissen wir jedoch, dass Operationen nicht immer das Mittel der ersten Wahl sind und eine konservative Behandlung ohne Skalpell eine wirksame Alternative sein kann“, sagt Dr. med. Axel Klein, praktizierender Sportmediziner und Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, gleichzeitig auch Vorsitzender des Sächsischen Sportärztebundes (SSÄB e.V.). Er steht den Versicherten der BARMER GEK in Sachsen ab sofort als Zweitmeinungsexperte beratend zur Seite.
Die BARMER GEK will ihren Versicherten mehr Sicherheit bieten und hat bundesweit bereits mehrere Verträge mit erfahrenen Knie-Experten abgeschlossen. „Ein qualifiziertes Zweitmeinungsverfahren ist eine wertvolle Hilfe, um Chancen und Risiken planbarer Eingriffe besser einzuschätzen und nicht notwendige Operationen zu vermeiden“, so Paul Friedrich Loose, Landesgeschäftsführer der BARMER GEK in Sachsen. 72 Prozent der Menschen, die bereits Erfahrungen mit ärztlichen Zweitmeinungen haben, ändern aufgrund des Rates eines zweiten Spezialisten ihre ursprüngliche Behandlungsentscheidung ganz oder teilweise. Etwa jeder dritte Patient, der sich eine Zweitmeinung eingeholt hat, verzichtete laut einer repräsentativen Umfrage im Rahmen des Gesundheitsmonitors von BARMER GEK und Bertelsmann Stiftung sogar auf eine Knie-Operation.
Vor einem operativen Eingriff können sich die Versicherten beim Teledoktor der BARMER GEK beraten lassen. Die telefonische ärztliche Beratung (Telefon: 0800 3333 500) unterliegt der Schweigepflicht und klärt ab, in welchen Fällen eine Vermittlung an den Spezialisten sinnvoll ist. Dies erfolgt beispielsweise nach Rissen des vorderen Kreuzbandes mit Begleitverletzungen wie Meniskus- und Knorpelschäden oder auch bei speziellen kindlichen Knieverletzungen. Die orthopädische Praxis Dr. Klein ermöglicht in der Regel binnen 14 Tagen einen Zweitmeinungstermin, sichtet bisherige Befunde und Therapieempfehlungen und berät den Betroffenen über Behandlungsoptionen. Die Teilnahme ist freiwillig.
Mehr zur Zweitmeinung vor der Knie-OP: www.barmer-gek.de/a000115 Teledoktor: www.barmer-gek.de/g100163
Quelle und Foto: BARMER GEK