01 November 2017

Ärger im Paradies: Stadtrat fragt kritisch nach und erhält vage Antworten

Zwickau.- Auf dem B93-Tunnel nahe der Zwickauer Mulde verfügt die Stadt über einen „einzigartigen Freizeit- und Erlebnisbereich, der mit Kinderspielplätzen, zahlreichen Ruhebänken und Grillplatz ausgestattet ist. Ein Freizeitparadies für Familien in der Nähe des Stadtzentrums“. So zumindest bewirbt die Stadtspitze auf ihrer Homepage das sogenannte „Muldeparadies“. Die Realität sieht allerdings anders aus. Es gibt seit geraumer Zeit Ärger im Paradies. Schlägereien zwischen denen, „die neu dazu gekommen sind“*, die ihrerseits – meist in alkoholisiertem Zustand – diejenigen, „die schon länger hier leben“* mit Pöbeleien und Bedrohungen aller Art immer wieder aus diesem schönen Paradies vertreiben, sind an der Tagesordnung. Familien mit Kindern fühlen sich hier schon lange nicht mehr wohl, geschweige denn sicher. Der Spielplatz wird nur noch selten genutzt.
Darauf wies jetzt auch Stadtrat Gerald Otto hin und schrieb einen Brief an die Oberbürgermeisterin. Diese drei Fragen brennen ihm dabei besonders auf den Nägeln:
1. Welche Maßnahmen hat die Stadt bisher ergriffen?
2. Was wird die Stadt jetzt tun, um die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit im Muldeparadies künftig sicher zu stellen?
3. Wäre die Installation einer Überwachungsanlage sinnvoll, da sich die Beteiligten sehr schnell entfernen, wenn Ordnungskräfte kommen?
Oberbürgermeisterin Pia Findeiß reagiert darauf mit relativem Unverständnis. Man habe Maßnahmen mit der Polizei, Streetworkern und sozialen Trägern abgestimmt. Demnach würde ein örtliches und zeitliches Alkoholverbot geprüft. Man wolle Kontrollen bezüglich des Jugendschutzes in den naheliegenden Supermärkten durchführen sowie präventive/kommunikative Maßnahmen in den Bereichen Streetwork, Integration und Unterbringung anregen. Außerdem seien Beschwerden und polizeilich relevante Sachverhalte deutlich rückläufig, so die Oberbürgermeisterin weiter. Auf konkrete Gefahren werde durch Ordnungskräfte angemessen reagiert. Beim Thema Videoüberwachung führt sie §33 des Sächsischen Datenschutzgesetzes an, wonach sie nur dann zulässig sei, wenn dies zur polizeilichen Gefahrenabwehr erforderlich wäre und die schutzwürdigen Interessen Betroffener (Täter und Opfer**) dem nicht entgegen stünden. Videoaufnahmen mit der Möglichkeit der Personenindentifizierung seien unzulässig. Ohne Identifizierungsmöglichkeit habe die Videoüberwachung allerdings keinen Sinn, wenn nicht genügend Personal zum sofortigen Eingreifen bereit stünde. Außerdem sei das von ihr gesetzte Ziel, die Anzahl und Intensität der Straftaten im Bereich des Muldeparadieses zu senken, erreicht. Daher erachte man eine Videoüberwachung für nicht erforderlich.
Im Internet wird derweil heftig darüber diskutiert. Eine Facebookgruppe mit dem Namen „Keine Gewalt im Paradies“ hat das Thema aufgegriffen und wirbt hier für weitere Ideen zur Problemlösung:
https://www.facebook.com/groups/keine.gewalt.im.paradies/ 
(*Zitat Bundeskanzlerin Angela Merkel 2016)
(**Anmerkung der Redaktion)
Quelle: Stadtrat Gerald Otto / Oberbürgermeisterin Pia Findeiß
Fotos: Heimat Region Zwickau e.V. / HP Gerald Otto