Ähnliche Reaktionen gab es bisher nur aus der Privatwirtschaft, wie beispielsweise bei VW im Bezug auf den Dieselskandal. Hier gilt das Mauern und Lügen der Verantwortlichen als legitimes Mittel, um die Öffentlichkeit über die Hintergründe ihres (kriminellen) Handelns im Unklaren zu lassen.
Im Umgang mit Behörden stellt sich die Frage normalerweise nicht, weil sie laut §4 des Landes Pressegesetzes (LPG) zur wahrheitsgemäßen Auskunft gegenüber den Medien verpflichtet sind. Das scheint in Zwickau anders zu sein. Ein Schelm, der böses dabei denkt...
Foto: ZPA
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