„Du wirst massive Probleme bekommen, bis an Dein Lebensende!“ Diese Drohung ihres Ex-Mannes Axel Friedrich sollten sich erneut bewahrheiten. So war der Plan. Was die Akteure nicht wussten: Claudia Friedrich ist unbestechlich und nicht erpressbar bis zum heutigen Tag. Inzwischen ist allgemein bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Zwickau von Mitarbeitern des MfS (Ministerium für Staatssicherheit) der ehemaligen DDR durchsetzt ist. Mehrere Agenten der alten Garde wurden bereits enttarnt. Sie sitzen weiter fest im Sattel, bilden sogar Nachwuchs aus. In ihrem Sinne, nach geheimdienstlicher Manier. Zum Schaden der Allgemeinheit.
Wie weit verstrickt das Netzwerk der kriminellen Vereinigung ehemaliger MfS-Zuträger und ihrer Mitläufer an den Zwickauer Gerichten mittlerweile ist, wird an diesem Beispiel der jüngsten Vergangenheit deutlich: Weil die Staatsanwaltschaft Zwickau die Überklebung eines gültigen Rechtskraftvermerkes seit Jahren vertuscht, war Frau Friedrich gezwungen, mehrere Prozesse im Privatklageweg zu führen. Dabei geriet sie unter einigen anderen auch an den Richter am Amtsgericht, Adolf Lindenberger, der sie auf's übelste beschimpfte, nicht zu Wort kommen ließ und ihr dann vorschlug, sie solle doch lieber zum Arzt gehen. „Sie tun mir nur noch leid“, waren seine letzten Worte, bevor er fluchtartig an ihr vorbei den Gerichtssaal verließ.
Daraufhin erschien das Buch mit dem Titel „Adolf L.- Richter am Amtsgericht“. Die Autorin Claudia Friedrich bezeichnete Lindenberger darin als „kriminellen, assozialen, strafvereitelnden, unverschämten Lumpenhund“. In erster Instanz wurde sie vom Vorwurf der Richterbeleidigung frei gesprochen. Die MfS-gesteuerte Staatsanwaltschaft Zwickau legte dagegen umgehend Berufung ein. So kam es, dass ein Staatsanwalt Christian Ruderisch am Landgericht behauptete, der Lumpenhund sei ein Vergleich aus dem Tierreich und ein Richter müsse sich einen solchen nicht gefallen lassen. Der die Verhandlung leitende Richter Ruppert Geußer stimmte dem gern zu. Welcher Tiergattung der Lumpenhund angehört, blieb indessen ungeklärt.
Gegen die Verurteilung auf Bewährung und im Wiederholungsfall 260 Euro bezahlen zu müssen, wollte sich die Angeklagte mit dem Rechtsmittel der Revision wehren. Der Belehrung des Richters, diese Revision in der Geschäftsstelle des Gerichts zu Protokoll zu geben, hätte Claudia Friedrich gern Folge geleistet. Jedoch wurde ihr der Zugang dorthin von mehreren uniformierten und bewaffneten Justizvollzugsbeamten verwehrt. Als Grund gab man die aktuelle Corona-Lage an, unter der halt im Moment alles Mögliche unmöglich sei. Inzwischen wird vermutet, dass der Justizhauptwachtmeister Sven Stephan von Richter Rupert Geußer angewiesen war, die Geschädigte nicht passieren zu lassen. Geußer wollte womöglich nicht, dass gegen sein Urteil Revision eingelegt wird. So bleibt es bei der Verfolgung einer Unschuldigen und der Vertuschung von Straftaten innerhalb der Zwickauer Justiz.
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