Das Kreditinstitut hatte im vergangenen Jahr versucht, mittels einer Einstweiligen Verfügung (EV) die Berichterstattung der WSZ darüber zu verbieten. Das Landgericht Zwickau entschied im Dezember 2020 anders und gab unserer Zeitung recht (WSZ berichtete). Da die Sparkasse innerhalb der Frist kein Rechtsmittel dagegen eingelegt hat, ist das Urteil jetzt rechtskräftig. Dies gleicht einem Schuldeingeständnis.
Inzwischen kommen immer mehr dubiose Handlungsweisen der Akteure ans Licht. So behauptet die Sparkasse Zwickau im Fall Claudia Friedrich aktuell, die ihr zustehenden Unterlagen würden „Personen in ihrem Lager“ vorliegen. Welches Lager Frau Friedrich betreiben soll, in dem Personen ihre Korrespondenz kontrollieren, lässt der „externe“ Datenschutzbeauftragte, Mirko Beyer, allerdings offen. Zuvor behaupteten die Sparkassenvorstände Felix Angermann und Josef Salzhuber gegenüber der Polizei, eben diese Unterlagen lägen bei Gericht (WSZ berichtete). Landgerichtspräsident Dirk Eberhard Kirst (Foto unten) bestreitet das: „Ich habe mir die Akte extra aus dem Archiv kommen lassen. Die Sparkassenunterlagen der Frau Friedrich sind nicht dabei.“
Mittlerweile besteht kein Zweifel mehr an illegalen Absprachen zwischen den Agierenden von Stadtverwaltung, Sparkasse und Justiz. Es werden bevorzugt Zersetzungsmethoden angewandt, die sich das MfS in der ehemaligen DDR zu eigen gemacht hat (WSZ berichtete). Diese Methoden wurden sogar noch verfeinert. Die Sparkasse Zwickau betrügt ihre Kunden, der Verwaltungsrat in Person von Landrat Christoph Scheurer (Foto Mitte) sieht großzügig darüber hinweg und Landgerichtspräsident Kirst fällt ein Gefälligkeitsurteil für das Kreditinstitut. Leid tragend ist immer der Bürger. Ein Bankenrechtler aus Köln findet dazu klare Worte: „Wenn der Herr Gerichtspräsident des Landgerichts Zwickau so entschieden hat, wie Sie es mir berichten, hat er glasklar das Recht gebeugt, denn Ihr Darlehen wurde nie rechtswirksam gekündigt. Das erkennt jeder Jurist sofort. Die Entscheidung des Herrn Gerichtspräsidenten Kirst ist falsch!“
Zu diesem Fall liegen weitere Ermittlungsergebnisse aus ganz Deutschland vor. So schreibt die Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken im Zusammenhang mit einem Betrugsverfahren gegen einen Rheinland-Pfälzischen Rechtsanwalt von „verwirklichtem Prozessbetrug im Verfahren 5 O 702/15 beim Landgericht Zwickau“. Das Sächsische Justizministerium hält sich zur Zeit noch bedeckt. Auch der Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags, der sich seit Jahren mit dem Fall befasst, berät noch über wirksame Konsequenzen. Wie diese sich dann auswirken, wird mit Spannung erwartet.
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