Der Westsächsischen Zeitung (WSZ) liegen Schriftstücke vor, wonach sich Rechtsanwälte gegenseitig Straftaten vorwerfen, für die sie bei einer Verurteilung über Jahre hinter Gitter verschwinden würden. Weil jedoch jeder gegen jeden etwas in der Hand hat, traute sich bisher keiner so recht aus der Deckung.
Nachdem die WSZ vor kurzem über den Erpressungsversuch des falschen Doktors aus Plauen, Reinhard Schübel (Foto), gegen seinen Plauener Kollegen Stefan Titz (Foto) berichtete, kommen immer weitere, teils haarsträubende Vorkommnisse zutage. So verlangte Rechtsanwalt Schübel von einem Mandanten, dieser solle eine Eidesstattliche Versicherung abgeben, die er ihm diktierte. Anderenfalls würde er das Mandat nicht übernehmen. In dieser Erklärung wird behauptet, der Mandant hätte von Schübel eine Zahlung der Gegenseite in voller Höhe erhalten. Dies entsprach jedoch nicht der Wahrheit, weshalb diese Eidesstattliche Versicherung kurze Zeit später widerrufen wurde. Ebenfalls an Eides statt. Dabei war wiederum Rechtsanwalt Stefan Titz beteiligt, der seinerseits dem Mandanten diktierte, was er zu schreiben hatte.
Darüber hinaus beschuldigen die Rechtsanwälte Nadine Helbig und Ronny Schirmer (Plauen/Fotos) ihren ehemaligen Chef, Reinhard Schübel, er würde ihnen das Gehalt mehrerer Monate schulden, worauf sie die Kanzlei verließen. Schübel beschuldigt nun seinerseits die beiden Juristen, sie hätten ihm Akten aus seiner Kanzlei geklaut. Daraufhin hagelte es Strafanzeigen in beide Richtungen. Ein Zickenkrieg, der teilweise auf offener Bühne ausgetragen wurde und bis heute andauert.
Mandanten, die sich vertrauensvoll an diese Rechtsanwälte wenden, werden regelmäßig enttäuscht. Denn, wer so mit sich selbst beschäftigt ist, kann anderen nicht helfen. So ist es keine Seltenheit, dass Fristen versäumt werden und damit Prozesse verloren gehen.
Ein prominentes Beispiel ist die Überklebung des gültigen Rechtskraftvermerkes (RKV) in der Akte 8 F 1059/07 am Amtsgericht Zwickau (Foto). Hier hatte Rechtsanwalt Reinhard Schübel (der falsche Doktor aus Plauen) die Frist dadurch versäumt, dass er das Rechtsmittel am dafür nicht zuständigen Oberlandesgericht Dresden eingelegt hat. Um sein Fristversäumnis zu verschleiern hat er anschließend dafür gesorgt, dass der auf dem Beschluss bereits aufgebrachte Rechtskraftvermerk mit zwei weißen Blättern überklebt und somit für Kopien unsichtbar gemacht wurde. Was er nicht wusste: die Gegenseite, Rechtsanwältin Claudia Dietrich (Werdau/Foto vor der Kanzlei), hatte sich zeitgleich eine Beschlussausfertigung mit sichtbarem RKV zusenden lassen. Somit hat die Rechtskraft Außenwirkung entfaltet und ist nicht mehr rückgängig zu machen.
Seit einem Jahr liegt die Akte 8 F 1059/07 zur Entfernung der weißen Papierschnipsel beim Amtsgericht Zwickau zur Rekonstruktion. Der dafür zuständige Richter, Franz Langner, hält schützend seine Hände darüber. Denn würde er die Akte rekonstruieren, so wie es das Gesetz verlangt, müssten alle Verfahren, die seit dem 01.05.2012 in dieser Sache geführt wurden, wieder aufgerollt werden. Welcher Jurist, der noch einigermaßen bei Verstand ist, würde wohl auf diese Weise seine Karriere gefährden? Also verstößt man lieber weiter im Schulterschluss gegen geltendes Recht in der Hoffnung, der obrigkeitsgläubige Bürger würde dies schon hinnehmen.
Seit einem Jahr liegt die Akte 8 F 1059/07 zur Entfernung der weißen Papierschnipsel beim Amtsgericht Zwickau zur Rekonstruktion. Der dafür zuständige Richter, Franz Langner, hält schützend seine Hände darüber. Denn würde er die Akte rekonstruieren, so wie es das Gesetz verlangt, müssten alle Verfahren, die seit dem 01.05.2012 in dieser Sache geführt wurden, wieder aufgerollt werden. Welcher Jurist, der noch einigermaßen bei Verstand ist, würde wohl auf diese Weise seine Karriere gefährden? Also verstößt man lieber weiter im Schulterschluss gegen geltendes Recht in der Hoffnung, der obrigkeitsgläubige Bürger würde dies schon hinnehmen.
