07 August 2021

Fehlende Unterschriften: Der Glaube an die Echtheit von Gerichtsakten

Niedersachsen/Osnabrück/Westsachsen/Zwickau.-
Auf der Flucht vor der Polizei ist ein Niedersachse ausgerechnet in Zwickau gestrandet. Der Stadt, in der die Justiz in dem Ruf steht, einer kriminellen Vereinigung anzugehören, in der Rechtsanwälte bestimmte Mandate nicht mehr annehmen können, weil sie sich sonst „mit der Mafia und der Stasi anlegen“ würden (WSZ berichtete). Warum sich der Mann hier Hilfe erhofft, erklärt seine Geschichte.
Bereits vor Jahren nahm Lars Hackmann (Foto mit Heiko Maas) an Gerichtsverhandlungen zur Zwickauer Überklebungsaffäre teil. Er unterstützte damit die Werdauerin Claudia Friedrich in ihren Bemühungen, die Urkundenfälschung am Amtsgericht Zwickau aufzuklären (WSZ berichtete mehrmals). Seine eigenen Probleme, die ihm die Justiz in Osnabrück verursacht, lassen sich in der Gesellschaft von Leidensgenossen offenbar leichter ertragen. So nutzte er einen Termin im „Alten Gasometer“ dazu, dem damaligen Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) die Tragweite der Vergehen im deutschen Justizapparat zu verdeutlichen (Video). Trotz der Zusage, dass er sich darum kümmern würde, hat sich der smarte Maßanzugträger nie wieder gemeldet.
„Das größte Problem in unserer Justiz sehe ich darin, dass kein Richter oder Staatsanwalt die Verantwortung für sein Handeln trägt“, so Lars Hackmann. „Das ist der Tatsache geschuldet, dass kein Urteil, kein Beschluss und auch kein einziger Haftbefehl mit einer leserlichen Unterschrift des Ausstellers versehen ist“. Es gäbe lediglich eine Parahe*, im besten Fall die Vertretungsunterschrift einer Justizangestellten. Diese wäre dann theoretisch für die (Fehl-)Entscheidung des Richters haftbar. *Eine Paraphe ist ein auf wenige Zeichen verkürztes Namenszeichen oder ein Namensstempel. Solch ein Kürzel weist in der Regel nicht genug Merkmale auf, um als sicheres Authentifizierungsmerkmal dienen zu können (Quelle: BGH-Beschluss, Az. we a ZB I/67). Die gern genutzte Ausrede, dass es sich bei den Unterlagen, die den Betroffenen ausgereicht werden, um sogenannte „Ausfertigungen“ handelt, die auch ohne Unterschrift gültig sein sollen, zieht nicht. Denn, so Lars Hackmann weiter: „Ich habe mir sämtliche KOPIEN der Originale aus den Akten besorgt. Auf keiner einzigen findet man eine lesbare Unterschrift.“ (Beispielfoto: drei Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft mit Vertretungsunterschriften auf leeren Blättern)
So verhält es sich auch mit einem aktuellen Haftbefehl, der gerade gegen ihn vollstreckt werden soll. Brisant: Die Polizei weiß, dass sie ungültige Dokumente vorliegen hat. Die Beamten glauben jedoch nach wie vor daran, dass die „echten“ in der Akte liegen. Denn Richter und Staatsanwälte sind ja die Guten und würden doch nie etwas unrechtes tun...