Dabei ist das Fälschen von Ausweisen keinesfalls eine neue Erfindung. Bereits zu DDR-Zeiten wurden kurz vor der Wende etliche Sozialversicherungsausweise gefälscht (Foto Mitte). Damit konnte man dann in westlichen Amtsstuben eine höhere Besoldungsstufe erreichen. In Zwickau wurde diese Praxis mehrfach auch von Amtsträgern bei Gericht angewandt. Konsequenzen dafür gab es keine. Noch heute werden Renten und Pensionen aufgrund damaliger Angaben falsch berechnet. Die Bundesregierung sieht dennoch keinen Handlungsbedarf.
Ein krasses Beispiel ist auch die Überklebung gültiger Rechtskraft am Amtsgericht Zwickau (Foto oben). Richterin Marion Nitschke hat im Verfahren 8 F 1059/07 ein falsches Familienrecht angewandt. Um diesen Fehler zu vertuschen, stiftete das Oberlandesgericht Dresden zur Urkundenfälschung an. Obwohl seit Jahren bekannt und juristisch unbestritten, weigert sich das zuständige Justizministerium hartnäckig, diesen Fehler zu korrigieren.
Selbst vor der Versicherungsbranche macht die Lust des Fälschens nicht Halt. Bei der Allianz fügt man auch schon mal eine zuvor für einen anderen Vertrag geleistete Unterschrift auf dem Tablet in die Formulare weiterer Verträge ein, ohne den Kunden zu fragen. Für den daraus entstehenden Schaden will dann natürlich keiner zuständig sein, geschweige denn haftbar gemacht werden.
Zum Thema Fälschen fällt dem Pulsnitzer Ehrhard Jakob folgendes ein: „Vor wenigen Tagen sah ich im Fernsehen einen Beitrag über die *Hitler-Tagebücher*, welche Konrad Kujau 1983 gefälscht haben soll (Foto unten). Der Stern hat die Echtheit der Bücher von verschiedenen Gutachtern prüfen lassen. Ergebnis: *Echt!* Wenige Tage später hat ein Gutachter festgestellt: *Gefälscht!* Im Vorfeld bezahlte der Stern an den Fälscher bereits neun Millionen Mark. Der Fälscher wurde zwar bestraft, doch was aus dem Geld geworden ist, weiß ich nicht.
Urkunden werden gefälscht seit es Urkunden gibt. Es kommt nur darauf an, ob man die Sache aufklärt und wie man mit den Fälschern umgeht. Rechtsanwalt Bernhard Brink brachte das Verhandlungsprotokoll *? C 92/91 Riesa; 10.1.92* in den Rechtsverkehr. Es gilt als Beweis, dass er für den 10.1.92 - 10.30 Uhr ein Alibi hat und niemanden zur Falschaussage anstiften konnte. Sieben Justizminister haben dieses Protokoll für richtig beschieden. Um alle Zweifel auszuräumen schickte die SPD (vertreten durch Thomas Delling; HY) einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens zur Hypo-Vereinsbank in München. Dort liegt eine Ausfertigung des Protokolls vom 10.1.92. Er stellte fest, dass das Protokoll echt ist. Aufgrund dieses Ergebnisses bürgt jetzt Herr Delling im Rahmen eines schriftlich geschlossenen Vertrages mit einem Betrag in Höhe von 28,56 Mio. Euro für die Richtigkeit des Protokolls. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) brachte (vertreten durch das Bezirkskirchenamt Dresden bzw. Olaf Nilsson) zu dem genannten Basisprotokoll das Vergleichsprotokoll (Hier: ? C 245/91 Riesa; 20.2.92) in den Verkehr. Nicht identisch! Aus dem Vergleichsprotokoll geht hervor, dass Rechtsanwalt Bernhard Brink kein Alibi hat und das Basis-Protokoll vom 10.1.92 notgedrungen eine Fälschung sein muss. Eine Aufklärung der Sache wird seit vielen Jahren von den zuständigen Stellen vereitelt. Warum die Aufklärung in Sachen *Gefälschte Gerichtsprotokolle* nicht erfolgt bzw. auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben wird, weiß ich nicht.“
Wegen dieser und weiterer Ungeheuerlichkeiten hat der Verein für Saubere Justizarbeit als letztes Mittel der Wahl einen Brandbrief an die Institutionen des Landes verfasst. Auf die Reaktionen darauf darf man gespannt sein.
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Foto oben: Auszug aus einem Hitler-Tagebuch
Foto Mitte: SV-Ausweis mit Falscheintragungen
Foto unten: Familiengericht am Amtsgericht Zwickau