18 Januar 2024

Rechtsbankrott: Ehemaliger Staatsanwalt lehnt sich selbst als Richter ab

Westsachsen/Chemnitz/Zwickau.- In die Zwickauer Überklebungsaffäre (WSZ berichtete) kommt erneut Bewegung. Der ehemalige Staatsanwalt Christian Ruderisch, der in dieser Sache mehrfach Ermittlungen wegen Urkundenfälschung ergebnislos bearbeitet hatte, soll jetzt als Richter am Landgericht Zwickau darüber entscheiden, ob der Freistaat Sachsen gegenüber der Betroffenen schadenersatzpflichtig ist. In der Verwaltungsstreitsache Claudia Friedrich gegen den Freistaat Sachsen verweigerte das Verwaltungsgericht Chemnitz die Zuständigkeit, verwies die Akte zurück an den Ort der strafbaren Handlung nach Zwickau.
In den Augen der Betroffenen ist Ruderisch wegen seiner Verweigerungshaltung als Staatsanwalt ein Strafvereiteler im Amt. Dennoch wird sie ihn nicht ablehnen, obgleich er selbst seine Befangenheit bereits ins Feld geführt hat. In der von ihm unterzeichneten Verfügung heißt es: „Der zuständige Richter am Landgericht Ruderisch war als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Zwickau mit diversen Strafanzeigen der Klägerin befasst. Diese hatten auch den hier vorgetragenen Sachverhalt (Überklebung des Rechtskraftvermerks) zum Gegenstand, welcher wiederholt bei der Staatsanwaltschaft Zwickau durch die Klägerin angezeigt wurde. Diese Umstände können die Ablehnung des Richters (Besorgnis der Befangenheit) rechtfertigen. Deshalb beabsichtigt der Richter am Landgericht Ruderisch das Verfahren gemäß § 48 ZPO (Selbstablehnung; Ablehnung von Amts wegen) der 6. Zivilkammer vorzulegen.“
Claudia Friedrich will dem jetzt neu ins Amt gekommenen Richter noch eine Chance geben: „Er müsste erkennen, dass es sich bei der Überklebung des gültigen Rechtskraftvermerks in der Akte 8 F 1059/07 des Amtsgerichts Zwickau um Fälschung beweiserheblicher Daten mit nachfolgender Falschbeurkundung zum Vertuschen der Anwendung nicht geltenden Familienrechtes handelt.“ Damit wäre erstmals gerichtlich festgestellt, dass alle nach dem 30. April 2012 vorgenommenen Prozesshandlungen und Entscheidungen nichtig sind, weil hier bereits am 1. Mai 2012 Rechtskraft eingetreten war.
Kleiner Funfact am Rande: Ein ehemaliger Rechtsanwalt, den die Klägerin erfolgreich zur Rückzahlung ungerechtfertigt abgerechneten Honorars verklagt hatte, bat kürzlich um ein Treffen und Gespräch. Er möchte über die „durchaus berechtigte Kritik an diesem familienrechtlichen Skandal mit einhergehender Fälschung“ sprechen. Inzwischen hätte er seine Zulassung als Rechtsanwalt abgegeben, sei frei und hätte nichts mehr mit allem zu tun. Skandal deshalb, weil geltendes Recht einfach missachtet wurde und mit Urkundenfälschung vertuscht werden sollte.
Fazit:
Die WSZ berichtete bereits mehrfach über dubiose Vorgänge an den Gerichten in Zwickau. Der Begriff „Rechtsbankrott“ macht seitdem die Runde. Die Selbstablehnung des Richter Ruderisch verstärkt noch einmal den fatalen Eindruck, dass man in Zwickau nicht mehr dazu in der Lage ist, unabhängig Recht zu sprechen.