Zu Wiegners Verantwortung in der Zwickauer Überklebungsaffäre wurde in der WSZ schon oft berichtet. Auch seine vermuteten Verbindungen zur DDR-Staatssicherheit (Stasi) waren bereits Gegenstand hiesiger Berichterstattung. Dass er sich trotz zahlreicher Nachfragen nie zu diesem Thema geäußert hat, lässt viele Fragen offen. Wir gehen der Frage nach: War Uwe Wiegner ein Macher oder ein Mitläufer und wendet er noch heute die erlernten Methoden aus seiner DDR-Ausbildung an?
Fakt ist: In Bezug auf den überklebten Rechtskraftvermerk in der Akte 8 F 1059/07 (Foto) beging und begeht er bis heute Strafvereitelung im Amt. Trotz mannigfaltiger Strafanzeigen gegen den mutmaßlichen Täter, Reinhard Schübel (der falsche Doktor aus Plauen), erfindet Wiegner in Zusammenarbeit mit einigen seiner langjährigen Berufskollegen immer neue Ausreden, warum gegen Schübel nicht ermittelt werden soll. Zuletzt nickte er als Gruppenleiter den aberwitzigen Titel einer angeblich von Schübel verfassten Doktorarbeit ab: „Entwicklung und Wirken der Verfahrensgerichte der slowakischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland hinzu einem europäischen Verfassungsgericht?“. Diesen hatte sein Kollege, Oberstaatsanwalt Markus Colli, frei erfunden (WSZ berichtete). Allein dieses kollusive Verhalten lässt den Corpsgeist erahnen, der hinter dieser Vertuschungsaktion steht.
Fakt ist: In Bezug auf den überklebten Rechtskraftvermerk in der Akte 8 F 1059/07 (Foto) beging und begeht er bis heute Strafvereitelung im Amt. Trotz mannigfaltiger Strafanzeigen gegen den mutmaßlichen Täter, Reinhard Schübel (der falsche Doktor aus Plauen), erfindet Wiegner in Zusammenarbeit mit einigen seiner langjährigen Berufskollegen immer neue Ausreden, warum gegen Schübel nicht ermittelt werden soll. Zuletzt nickte er als Gruppenleiter den aberwitzigen Titel einer angeblich von Schübel verfassten Doktorarbeit ab: „Entwicklung und Wirken der Verfahrensgerichte der slowakischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland hinzu einem europäischen Verfassungsgericht?“. Diesen hatte sein Kollege, Oberstaatsanwalt Markus Colli, frei erfunden (WSZ berichtete). Allein dieses kollusive Verhalten lässt den Corpsgeist erahnen, der hinter dieser Vertuschungsaktion steht.
Wie verhält es sich nun mit der vermuteten Stasi-Vergangenheit des Uwe Wiegner?
Linientreu bis zum Schluss: Uwe Wiegner wurde 1962 in Marienberg geboren. Nach erfolgreicher Absolvierung des Studiums der Rechtswissenschaften in Jena begann er zum 1. September 1988 seine Laufbahn in der Justiz als Staatsanwaltsassistent beim Staatsanwalt des Bezirkes Karl-Marx-Stadt – Dienststelle Glauchau, wo anschließend am 1. Februar 1989 auch die Ernennung zum Staatsanwalt erfolgte. Nach einer kurzen Station bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz war Wiegner seit Februar 1992 bei der Staatsanwaltschaft in Zwickau tätig und wurde dort mit Wirkung vom 15. Dezember 1996 zum Staatsanwalt als Gruppenleiter ernannt.
Die Ernennung zum Oberstaatsanwalt erfolgte zum 1. März 2003 und die Ernennung zum Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts zum 1. Februar 2008. Nach Abordnungen an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden von Mai 1997 bis September 1998 und von August 2012 bis März 2013 sowie an die Staatsanwaltschaft Leipzig von April 2013 bis März 2014 erfolgte zum 1. Mai 2014 die Versetzung an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Gleichzeitig wurde Uwe Wiegner zum Leitenden Oberstaatsanwalt ernannt und ihm das Amt eines Leitenden Oberstaatsanwalts bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden übertragen.
Die Ernennung zum Oberstaatsanwalt erfolgte zum 1. März 2003 und die Ernennung zum Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts zum 1. Februar 2008. Nach Abordnungen an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden von Mai 1997 bis September 1998 und von August 2012 bis März 2013 sowie an die Staatsanwaltschaft Leipzig von April 2013 bis März 2014 erfolgte zum 1. Mai 2014 die Versetzung an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Gleichzeitig wurde Uwe Wiegner zum Leitenden Oberstaatsanwalt ernannt und ihm das Amt eines Leitenden Oberstaatsanwalts bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden übertragen.
Was sagt die künstliche Intelligenz (KI) zu den Vorwürfen?
Institutionelle Trennung: Die Staatsanwaltschaften unterstanden formal dem Generalstaatsanwalt der DDR und dem Justizministerium. Die Stasi war als Geheimpolizei und eigener Machtapparat tätig, der mit eigenen Untersuchungshaftanstalten und Ermittlern agierte.
Enge Zusammenarbeit: Dennoch waren die Staatsanwälte als systemtragende Akteure tief in das SED-System eingebunden. Bei politischen Strafverfahren sicherten sie die oft illegalen Ermittlungsergebnisse der Stasi formaljuristisch ab.
Stasi-Mitarbeit (IM): Viele Staatsanwälte waren inoffizielle Mitarbeiter (IM) oder lieferten dem MfS zuarbeitende Berichte, was aber nicht für jeden Juristen zwingend der Fall war.
Enge Zusammenarbeit: Dennoch waren die Staatsanwälte als systemtragende Akteure tief in das SED-System eingebunden. Bei politischen Strafverfahren sicherten sie die oft illegalen Ermittlungsergebnisse der Stasi formaljuristisch ab.
Stasi-Mitarbeit (IM): Viele Staatsanwälte waren inoffizielle Mitarbeiter (IM) oder lieferten dem MfS zuarbeitende Berichte, was aber nicht für jeden Juristen zwingend der Fall war.
Überwachung der Justiz: Das Ministerium für Staatssicherheit war so mächtig, dass es seine eigenen Ermittlungen teilweise sogar vor den regulären Staatsanwälten geheim hielt.
Kaderpolitik der SED: Die Auswahl und Ernennung von Juristen für den Staatsdienst unterlag der strengen Kontrolle der SED-Parteiorgane (Nomenklatura-System). Wer kein Parteibuch hatte oder die sozialistische Ideologie nicht voll mittrug, wurde gar nicht erst zugelassen.
Instrument der Partei: Da die Staatsanwaltschaft im Verständnis der DDR die „Macht der Arbeiterklasse“ absichern sollte, galt ein parteiloser Staatsanwalt als politisches Sicherheitsrisiko.
Vorgaben bei Urteilen: In politisch bedeutsamen Verfahren mussten Staatsanwälte ihre Anträge ohnehin vorab mit den zuständigen SED-Gremien abstimmen und genehmigen lassen.
Vergleich zu anderen juristischen Berufen: Während man bei Rechtsanwälten in der DDR noch einen gewissen Anteil an Parteilosen oder Mitgliedern der Blockparteien duldete, war der Druck bei den direkt weisungsgebundenen Staatsanwälten am höchsten.
Kaderpolitik der SED: Die Auswahl und Ernennung von Juristen für den Staatsdienst unterlag der strengen Kontrolle der SED-Parteiorgane (Nomenklatura-System). Wer kein Parteibuch hatte oder die sozialistische Ideologie nicht voll mittrug, wurde gar nicht erst zugelassen.
Instrument der Partei: Da die Staatsanwaltschaft im Verständnis der DDR die „Macht der Arbeiterklasse“ absichern sollte, galt ein parteiloser Staatsanwalt als politisches Sicherheitsrisiko.
Vorgaben bei Urteilen: In politisch bedeutsamen Verfahren mussten Staatsanwälte ihre Anträge ohnehin vorab mit den zuständigen SED-Gremien abstimmen und genehmigen lassen.
Vergleich zu anderen juristischen Berufen: Während man bei Rechtsanwälten in der DDR noch einen gewissen Anteil an Parteilosen oder Mitgliedern der Blockparteien duldete, war der Druck bei den direkt weisungsgebundenen Staatsanwälten am höchsten.
Fazit: Was auch immer Uwe Wiegner in den Jahren nach der Wende versucht haben mag, der Makel aus finstersten DDR-Zeiten haftet an ihm wie Pech. Andererseits gibt er sich auch keine besondere Mühe, seine erlernten Methoden abzulegen. Bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit verunglimpft er die WSZ öffentlich als „Reichsbürger-Medium“, was seinen Drang nach Denunziation erneut unter Beweis stellt.

