Der „falsche Doktor aus Plauen“ und die verweigerte Wahrheit
Westsachsen/Zwickau (Stadt des institutionellen Wahnsinns).- Was sich am Montag im Sitzungssaal des Amtsgerichts Zwickau abspielte, lässt Prozessbeobachter und Rechtsstaatler fassungslos zurück. In der Verhandlung unter Richter Rainer Droll (Az. 44 C 1177/17) wurde deutlich, dass die Zivilprozessordnung (ZPO) offenbar nur noch als unverbindliche Empfehlung gilt, wenn es darum geht, einen einflussreichen Kläger vor den Konsequenzen massiver Aktenmanipulation zu schützen.Bereits zu Beginn der Sitzung kam es zum Eklat. Die Beklagte stellte einen erneuten Befangenheitsantrag gegen Richter Droll. Die Gründe wiegen schwer: Der Richter hantiert beharrlich mit einer manipulierten Akte, in der ein entscheidender Rechtskraftvermerk mit zwei weißen Papierstreifen überklebt wurde – ein klarer Fall von Urkundenunterdrückung im Amt. Zudem stützt sich Droll auf Falschauskünfte der Staatsanwaltschaft Zwickau (Oberstaatsanwältin Merkel), um Befangenheitsanträge als „rechtsmissbräuchlich“ abzutun. Doch statt das Verfahren gemäß § 45 ZPO einem unbefangenen Richter zur Prüfung vorzulegen, entschied Droll zum zweiten Mal einfach selbst. Mehr noch: Er überließ die „Prüfung“ des Antrags faktisch dem Kläger, Rechtsanwalt Reinhard Schübel. Auf dessen Zuruf „Abweisen!“ setzte der Richter das Verfahren unbeirrt fort. Ein Vorgang, der jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und den Kläger in die Rolle eines „Mit-Richters“ hebt. Die „Prüfung“ durch den Gegner ist ein Schlag ins Gesicht der ZPO.
Der „falsche Doktor“ und die verweigerte Wahrheit ist ein weiteres brennendes Thema: Obwohl Schübel am Landgericht Zwickau seine Doktorarbeit bisher nicht vorlegen konnte, wird er von Richter Droll weiterhin beharrlich mit „Dr.“ tituliert. Ein korrekter Richter hätte hier Aufklärung verlangt: „Herr Schübel, zeigen Sie mir Ihre Promotionsurkunde. Ich lasse mich von Ihnen nicht täuschen.“ Doch Richter Rainer Droll schweigt und deckt den fragwürdigen Titelglanz.
In der Beweisaufnahme wurde es eng für Schübel. Die Beklagte konfrontierte ihn mit harten Fakten: Wer gab ihm die Erlaubnis, 2012 entgegen § 64 FamFG ein Rechtsmittel beim völlig unzuständigen Oberlandesgericht (OLG) Dresden einzulegen? Schübel antwortete ausweichend: „Weiß ich nicht, ich sage nichts.“
Noch schwerer wiegt der Vorwurf der Anstiftung zur Urkundenvernichtung. Die Beklagte warf ihm vor, sie am 14.05.2012 telefonisch aufgefordert zu haben, eine amtliche Beschlussausfertigung (die den korrekten Rechtskraftvermerk vom 01.05.2012 trug) zu vernichten: „Schmeißen Sie das Ding weg!“ Schübel bestritt diesen Vorwurf nicht. Auch zum Vorwurf, er habe den Vermerk in der Akte in Absprache mit der Gegenanwältin Claudia Dietrich aus Werdau überklebt, um eine Fristversäumnis zu vertuschen und Honorare zu sichern, schwieg er beharrlich. Gemäß § 138 ZPO gilt solches Schweigen im Zivilprozess als Geständnis.Besonders pikant: Richter und Kläger kamen beide verspätet zur Verhandlung. Während die Beklagte und die Öffentlichkeit vor verschlossener Tür warteten, suchte die Justizsekretärin Schlesier den Gang auf und teilte dem verspätet eintreffenden RA Schübel mit: „Herr Dr. Schübel, ich soll dem Richter Droll Bescheid sagen, wenn Sie da sind.“ Diese Worte wurden von der Beklagten und den anwesenden Prozessbeobachtern vor der Tür klar und deutlich vernommen. Eine privilegierte Behandlung, die den Verdacht der Kollusion (Absprache zum Betrug) massiv erhärtet.
Als Richter Droll im Termin damit konfrontiert wurde, versuchte er diesen Vorgang kategorisch zu bestreiten – ein rechtlich absurdes Manöver, da der Richter zum Zeitpunkt der Äußerung nachweislich noch gar nicht im Flur zugegen war und somit überhaupt keine eigene Wahrnehmung dazu haben konnte. Er stellte seine Schutzbehauptung über die Ohrenzeugen im Saal, was seine mangelnde Neutralität und den Versuch, das kollusive Verhalten seines Personals zu decken, einmal mehr unterstrich. Ein Richter am Rande des Zusammenbruchs?
Fazit: In Zwickau scheint der Rechtsstaat pausiert zu haben. Ein Richter, der sich weigert, die Aktenwahrheit wiederherzustellen, und ein Kläger, der zu Vorwürfen der Urkundenfälschung schweigt, bilden eine Allianz, die das Vertrauen in die Justiz erschüttert. Das Dokument, welches den überklebten Vermerk noch zeigt (da es „versehentlich“ an die Gegenseite versandt wurde), liegt vor (Foto). Es ist der rauchende Colt in einem Verfahren, das niemals hätte stattfinden dürfen, solange die strafrechtlich relevanten Taten nicht geklärt sind.
Die Prozessbeobachter verließen den Saal mit einer klaren Erkenntnis: Dieser Richter wirkte nicht mehr frei – er wirkte unter Druck, fast wie erpresst.
In der Beweisaufnahme wurde es eng für Schübel. Die Beklagte konfrontierte ihn mit harten Fakten: Wer gab ihm die Erlaubnis, 2012 entgegen § 64 FamFG ein Rechtsmittel beim völlig unzuständigen Oberlandesgericht (OLG) Dresden einzulegen? Schübel antwortete ausweichend: „Weiß ich nicht, ich sage nichts.“
Noch schwerer wiegt der Vorwurf der Anstiftung zur Urkundenvernichtung. Die Beklagte warf ihm vor, sie am 14.05.2012 telefonisch aufgefordert zu haben, eine amtliche Beschlussausfertigung (die den korrekten Rechtskraftvermerk vom 01.05.2012 trug) zu vernichten: „Schmeißen Sie das Ding weg!“ Schübel bestritt diesen Vorwurf nicht. Auch zum Vorwurf, er habe den Vermerk in der Akte in Absprache mit der Gegenanwältin Claudia Dietrich aus Werdau überklebt, um eine Fristversäumnis zu vertuschen und Honorare zu sichern, schwieg er beharrlich. Gemäß § 138 ZPO gilt solches Schweigen im Zivilprozess als Geständnis.Besonders pikant: Richter und Kläger kamen beide verspätet zur Verhandlung. Während die Beklagte und die Öffentlichkeit vor verschlossener Tür warteten, suchte die Justizsekretärin Schlesier den Gang auf und teilte dem verspätet eintreffenden RA Schübel mit: „Herr Dr. Schübel, ich soll dem Richter Droll Bescheid sagen, wenn Sie da sind.“ Diese Worte wurden von der Beklagten und den anwesenden Prozessbeobachtern vor der Tür klar und deutlich vernommen. Eine privilegierte Behandlung, die den Verdacht der Kollusion (Absprache zum Betrug) massiv erhärtet.
Als Richter Droll im Termin damit konfrontiert wurde, versuchte er diesen Vorgang kategorisch zu bestreiten – ein rechtlich absurdes Manöver, da der Richter zum Zeitpunkt der Äußerung nachweislich noch gar nicht im Flur zugegen war und somit überhaupt keine eigene Wahrnehmung dazu haben konnte. Er stellte seine Schutzbehauptung über die Ohrenzeugen im Saal, was seine mangelnde Neutralität und den Versuch, das kollusive Verhalten seines Personals zu decken, einmal mehr unterstrich. Ein Richter am Rande des Zusammenbruchs?
Fazit: In Zwickau scheint der Rechtsstaat pausiert zu haben. Ein Richter, der sich weigert, die Aktenwahrheit wiederherzustellen, und ein Kläger, der zu Vorwürfen der Urkundenfälschung schweigt, bilden eine Allianz, die das Vertrauen in die Justiz erschüttert. Das Dokument, welches den überklebten Vermerk noch zeigt (da es „versehentlich“ an die Gegenseite versandt wurde), liegt vor (Foto). Es ist der rauchende Colt in einem Verfahren, das niemals hätte stattfinden dürfen, solange die strafrechtlich relevanten Taten nicht geklärt sind.
Die Prozessbeobachter verließen den Saal mit einer klaren Erkenntnis: Dieser Richter wirkte nicht mehr frei – er wirkte unter Druck, fast wie erpresst.

