26 August 2026

Zwickauer Justiz intern (Teil1): Jetzt zocken sie die Ärmsten ab

Westsachsen/Zwickau (Stadt des überklebten Rechtskraftvermerks).- Vor kurzem berichtete die WSZ über Diskriminierung gegen Frauen und Ausländer in der Zwickauer Justiz. Dazu, sowie zu anderen Problemen erreichten uns zahlreiche Zuschriften. Manche Inhalte sind so verstörend, dass wir sie hier nicht veröffentlichen können. Bei einigen Vorfällen waren Reporter unserer Zeitung zugegen und berichten nun davon. Heute geht es um die Diskriminierung einer geflüchteten Ukrainerin und um Stasiseilschaften innerhalb der Justiz.
Das Amts- und Landgericht in Zwickau. Hier werden regelmäßig Rechtsbeugeurteile gefällt.
Man stelle sich folgende Konstellation vor: Eine traumatisierte junge Frau aus der Ukraine kommt mit ihren beiden kleinen Kindern im März 2022 nach Deutschland, um hier Zuflucht zu finden. Flüchtlingshelfer haben Fotos der Familie im Internet veröffentlicht. So kam es, dass sich schon kurz nach ihrer Ankunft in Leipzig das Ehepaar Gunther und Anka Raithel aus Crimmitschau meldete und genau diese Familie aufnehmen wollte. 
Flüchtlinge kommen am Flughafen Leipzig an.
Zunächst schien auch alles so weit in Ordnung. Die Raithels kümmerten sich schon im Juli 2022 um eine Arbeit bei einem Pflegedienst für die junge Frau, wo sie auch heute noch arbeitet. Außerdem brachten sie sie mit ihren Kindern in einem 12 Quadratmeter großen Zimmer in ihrem Haus unter. Dafür hat das Amt drei Monate lang die Miete bezahlt und die Mutter gab von ihrem Unterhalt monatlich 500 Euro dazu.
Dann begannen die Unregelmäßigkeiten. Schon im Mai 2022 legten die Raithels einen Mietvertrag für eine 52 Quadratmeter-Wohnung vor, die monatlich rund 330 Euro kosten sollte. Darin enthalten waren etwa 70 Euro Nebenkosten. Diese Wohnung war jedoch nicht bezugsfertig, befand sich noch im Bau. Die Miete wurde trotzdem sofort fällig und kassiert. Erst  rund neun Monate später konnte die Familie einziehen, nachdem die Ukrainerin selbst beim Ausbau mit geholfen hatte. Bad und Küche waren zu diesem Zeitpunkt noch immer nicht benutzbar.
Das Sozialamt übernahm anfangs die Miete.             
Damit die zugezogene Mieterin ihre Rechnungen bezahlen kann, richtete Anka Raithel in deren Namen ein Girokonto mit EC Karte ein. Davon überwies sie sich selbst die Miete plus Nebenkostenabschlag plus zusätzlich alle im Haus anfallenden Kosten, wie Brennholz für den Kamin, Gas, Strom, Wasser, Müll, Verpflegung und weitere Positionen. Aufgrund kreativer Rechnungsgestaltung kamen so pro Monat im Durchschnitt rund 1.200 Euro zusammen. Der Kontoinhaberin selbst blieben von ihren knapp 1.500 Euro, die sie mit ihrer Arbeit bei dem Pflegedienst verdiente, gerade mal 300 Euro zur eigenen Verfügung für sich und die zwei Kinder. Der Tagesablauf, ihr Leben und selbst die Erziehung der Kinder wurde gegen ihren Willen nahezu vollständig von den Raithels dominiert. Selbst was, wieviel und wann die kleine Familie zu essen hatte, wurde von den Raithels vorgeschrieben. Ein Aufbegehren war wegen fehlender Deutschkenntnisse, mangels Kontakten zu Menschen, die sie unterstützen konnten und fehlender Rechtskenntnisse nicht kurzfristig möglich. Außerdem drohte Anka Raithel, der Familie Probleme bei den Ämtern zu machen und auch die Kinder durch das Jugendamt entziehen lassen zu können.
Nach 16 Monaten fand die junge Frau durch Freunde den Weg in ein selbst bestimmtes Leben und wollte umziehen. Sie kündigte zum Monatsende und begann damit, kleinere Teile, die sie tragen konnte, in die neue Wohnung mitzunehmen. Miete und Nebenkostenabschlag waren zu diesem Zeitpunkt für den gesamten Monat bereits bezahlt. Womit sie nicht rechnete: Als die Vermieterin, Anka Raithel, das sah, stellten sie und ihr Mann alle anderen Möbelstücke und persönlichen Sachen auf die Straße und ließen die Familie nicht mehr ins Haus. Nur unter dem sofortigen Einsatz mehrerer befreundeter Unterstützer konnten sie ihr Hab und Gut in Sicherheit bringen und wurden nicht obdachlos.
Unter dem Strich haben sich Anka Raithel, geb. Unglaub, die nach Behörden-Auskunft zu DDR-Zeiten innerhalb des Systems in der Abteilung Kindesentzug tätig gewesen sein soll, und ihr Ehemann, Gunther Raithel, ehemaliger DDR Kripo-Beamter, auf diese Weise mit rund 14.000 Euro an der Ukrainerin bereichert. 
Aufgrund des offensichtlichen Betruges riet man zur Klage. Ein Rechtsanwalt im Ort übernahm den Fall und kämpfte sich wacker durch zwei Prozesse. Allerdings ohne Erfolg. Schlussendlich wurden dem Ehepaar die ergaunerten Euro bis auf 2000 Euro zugesprochen, obwohl alles durch Abrechnungen und Kontoauszüge beweisbar war. Wie es dazu kommen konnte, zeigt ein Blick auf die stattgefundenen Verhandlungen, die unsere Reporter besucht haben.
Rechtsanwältin Claudia Dietrich, Werdau
Beispiel Landgericht Zwickau, Richter Bernd Gremm: Auf der Beklagten-Seite sitzen Anka und Gunther Raithel (beide DDR-Elite) samt ihrer Rechtsanwältin Claudia Dietrich (Foto / ebenfalls DDR-Elite). Die Klägerin mit Rechtsanwalt und einem Dolmetscher auf der anderen Seite. Zur Eröffnung hält Richter Gremm über eine halbe Stunde lang einen Fachvortrag über Nebenkostenabrechnungen und Rechtsverhältnisse zwischen Mietern und Vermietern, verwendet Zahlenwerke und Konstellationen, bei denen selbst die anwesenden Juristen ins Grübeln kommen. Von der juristisch völlig ahnungslosen und der deutschen Sprache kaum mächtigen Ukrainerin wird vorausgesetzt, dass sie dies alles nach Übersetzung durch einen Dolmetscher, der auch nur die Hälfte von dem versteht, was Richter Gremm da faselt, verinnerlicht und darauf die passenden Antworten gibt. Einen unfaireren Kampf kann man sich kaum vorstellen.
Währen sich die Parteien in einer Verhandlungspause draußen berieten, kam es im Gerichtssaal zu emotionalen Szenen, die Richter Gremm über sich ergehen lassen musste. So konfrontierte ihn eine Prozessbeobachterin aus dem Zuschauerraum damit, dass das Ehepaar Raithel ihr Kind für eigene Zwecke instrumentalisiert, beeinflusst und missbraucht habe. Dafür hätten sie vom Gericht ein Annäherungsverbot verhängt bekommen, das sie beide aber nicht einhalten würden. Zudem wurde bekannt, dass die Raithels auch jetzt noch die Ukrainerin mit ihren Kindern stalken.
Gremm reagierte darauf verwundert, kommentierte dies jedoch nicht. Auch dass die Beklagte, Anka Raithel, erst kürzlich wegen der Misshandlung des 5-jährigen Jungen der Ukrainerin wegen Körperverletzung verurteilt wurde, schien ihn nicht besonders zu interessieren. Die von der Überklebungsaffäre betroffene Werdauerin verwies auf das „Allmachtsgehabe charakterschwacher Menschen“, das sie nicht nur in diesem Gerichtssaal feststellte.
Familiengericht Zwickau. Amtssitz von Richter Rainer Droll.

Am Ende wurde der Großteil der Klage verworfen und der Rest ans Amtsgericht verwiesen. Demnach muss die Ukrainerin rund 800 Euro für den vom Gericht gestellten Dolmetscher bezahlen, weitere 2.400 Euro an ihren Rechtsanwalt, die gleiche Summe an die gegnerische Rechtsanwältin und rund 1.500 Euro Gerichtskosten. Macht zusammen noch einmal ungefähr 7.000 Euro zusätzlicher Schaden.
Ein Teil des Verfahrens wurde an das Amtsgericht Zwickau, Richter Rainer Droll, verwiesen. Auf die Sache wurde dort nicht eingegangen, die Schriftsätze des Anwalts ignoriert, Beweise nicht gewürdigt. Die Geschädigte hätte nichts zu fordern. Droll drängte zum Vergleich. Demnach blieben ihr 2.000 Euro, mit denen sie sich abzufinden habe. Die anteilige Prozesskostenhilfe könnte ihr versagt werden, wenn sie dem nicht zustimme, so die Meinung des Richters Rainer Droll. Dagegen protestierte  ihr Rechtsanwalt energisch, stellte sich dem Richter kommunikativ entgegen, blieb jedoch erfolglos. Das Urteil schien schon vorher festzustehen.
Auch die anwesenden Prozessbeobachter waren fassungslos, äußerten sich nach der Verhandlung: „Solch eine Dreistigkeit haben wir noch nie erlebt“. Doch es half alles nichts. Unter dem Strich muss die vom Krieg aus der Heimat vertriebene, von ehemaligen Stasi-Schergen um ihr sauer verdientes Geld betrogene Frau sogar noch draufzahlen. Sowohl die Ex-Stasi-Anwältin Claudia Dietrich, wie auch die kriminelle Vereinigung innerhalb der Zwickauer Gerichte fordern Gebühren von ihr. Das Vertrauen in einen funktionierenden, fairen deutschen Rechtsstaat hat die junge Ukrainerin auf jeden Fall zu Recht verloren.
Uns liegen weitere Zuschriften mit ähnlichem Inhalt vor. Dies alles aufzuarbeiten, wird einige Zeit dauern. Es lohnt sich also, die WSZ regelmäßig zu lesen...