29 Oktober 2026

Einwohnerversammlung mit Arndt: „All Eure Sorgen werfet auf mich“

Westsachsen/Zwickau.-
Erst vor wenigen Wochen wurde das neue und komplett sanierte Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Zwickau-Oberhohndorf offiziell übergeben. Gut einen Monat später findet hier bereits eine Einwohnerversammlung statt, zu der Oberbürgermeisterin Constance Arndt einlädt: Am Dienstag, dem 3. November um 18 Uhr.
Herzlich willkommen sind Bürger aus Oberhohndorf, aber auch anderen Stadtteilen. Sie haben erneut die Möglichkeit, ihre Fragen zu stellen, Anliegen zu benennen oder Vorschläge zu machen. Die Stadtverwaltung informiert ihrerseits insbesondere über das Thema der Krisenvorsorge sowie zum Konzept der Notfallmeldestellen.
Fragen können bereits im Vorfeld beim Sekretariat der Oberbürgermeisterin eingereicht werden (E-Mail: oberbuergermeisterin@zwickau.de). Die Veranstaltung am 3. November soll gegen 20 Uhr beendet werden.
Quelle und Foto: Stadtverwaltung Zwickau

27 Oktober 2026

Ist der Westen noch ahnungslos? Das könnte sich bald ändern...

Westsachsen/Zwickau.- „Der Westen hat keine Ahnung, was im Osten passiert“, meint der linke Zwickauer Aktivist Jakob Springfeld und lädt zur Vorlesung aus seinem gleichnamigen Buch am 2. November ins Brauhaus Esch ein. Er will offen über ostdeutsche Lebensrealitäten, gesellschaftliche Debatten und das seiner Meinung nach oft verzerrte Bild des Ostens im öffentlichen Diskurs sprechen. Unterstützt wird er dabei von der Grünen-Politikerin Katja Meier (MdL/Foto). Im Anschluss an die Lesung soll eine Gesprächsrunde im sogenannten „Townhall-Format“ stattfinden. Mit Raum für Fragen, Austausch und Diskussion mit dem Publikum.
Katja Meier (GRÜNE) war bis vor kurzem noch Justizministerin in Sachsen. In dieser Funktion hat sie gemeinsam mit dem sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) aktiv verhindert, dass die Zwickauer Überklebungsaffäre aufgeklärt werden konnte. Ihre Nachfolgerin, Constanze Geiert (CDU) versuchte noch am vergangenen Freitag, die Vorstellung von einem funktionierenden Rechtsstaat aufrecht zu erhalten, was ihr aufgrund der Vorgänge innerhalb der Zwickauer Justiz gründlich misslang. Die Bemühung, das angeschlagene Image der sächsischen Justiz aufzupolieren, ging während der Veranstaltung „Talking Rechtsstaat“ in Werdau sprichwörtlich nach hinten los (WSZ berichtete).
Jetzt versucht offensichtlich ihre Vorgängerin, Katja Meier, das Ruder herumzureißen. Die Veranstaltung am 2. November bietet dafür eine ausgezeichnete Möglichkeit. So könnte sie ihre bisherige Einstellung gegenüber Opfern der Zwickauer Justiz überdenken und sich für ihr Verhalten in der Vergangenheit entschuldigen. Danach wäre möglicherweise ein Neuanfang auf einer vertrauensvollen Basis zwischen der Bevölkerung und der sächsischen Staatsregierung möglich. Andernfalls würde dieser Skandal weitere Kreise ziehen. Spätestens dann wüsste man auch im Westen genau, was im Osten passiert.
Termin: 02.11.2026 um 19 Uhr in Zwickau, Peter-Breuer-Straße 14-16. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.

Sein oder Nichtsein: Hamlet, Prinz von Dänemark, in Bad Elster

Westsachsen/Zwickau.-
Am Freitag, den 6. November, gastieren die Landesbühnen Sachsen um 19.30 Uhr mit William Shakespeares berühmter Tragödie »Hamlet, Prinz von Dänemark« im König Albert Theater Bad Elster. Unter der Regie von Manuel Schöbel entfaltet sich dabei ein zeitloses Drama um Macht, Intrige und Rache sowie die existenzielle Suche nach Wahrheit und dem richtigen Handeln. Ein König ist tot, die Ordnung erschüttert: Shakespeares berühmteste Tragödie entfaltet ein düsteres Spiel aus Macht, Zweifel und existenzieller Suche. Zwischen Wahnsinn und Wahrheit, Intrige und Erkenntnis wird »Hamlet« zum zeitlosen Drama über Schuld, Gewissen und die Frage nach dem richtigen Handeln. Nach der Ermordung seines Vaters kehrt Prinz Hamlet an den dänischen Hof zurück, wo sein Onkel Claudius den Thron bestiegen hat. Vom Geist des Vaters zur Rache getrieben, stellt sich Hamlet wahnsinnig, um die Wahrheit aufzudecken. Doch das tödliche Spiel aus Täuschung, Macht und Vergeltung gerät außer Kontrolle – und zieht alle Beteiligten in den Abgrund. Tickets: 037437/ 53 900

Erfahrung mit Richter Droll: „Die Scham muss die Seiten wechseln“

Leserbrief: Meine Erfahrung mit Richter Rainer Droll am Amtsgericht Zwickau

Den geschilderten Aussagen über Richter Droll und seiner Abneigung gegen das weibliche Geschlecht, wie im Artikel „Jetzt zocken sie die Ärmsten ab“ beschrieben, kann ich nur beipflichten.

Das ist mir passiert:
In meiner Verzweiflung hatte ich eine Einstweilige Verfügung auf Unterlassung am Gericht gestellt. Der Grund waren die Belästigungen und ständigen Nachstellungen meiner direkten Nachbarn an meinem Haus und meiner Person. Zuvor gab es schon polizeiliche Einsätze wegen jener Vorkommnisse. Auch wurde versucht, Hilfe über zuständige Ämter zu erlangen. Die Zwickauer Polizei hatte mehrfach angeraten diese Form der Nachstellungen über einen Privatermittler feststellen zu lassen. 
Psychische Gewalt mit deren furchtbaren langfristigen Folgen ist immer noch ein No GO, obwohl jene erhebliche Ausmaße angenommen hat und weitreichende Folgen für unsere Gesellschaft mit sich bringt. Das wurde nicht wirklich würdigend berücksichtigt im Leitfaden gegen häusliche Gewalt von 2024, geschrieben von der ehemaligen Justizministerin Katja Meier für das Bundesland Sachsen, als auch im Leitfaden des Landkreises Zwickau von 2026. Dort heißt es lapidar nur, dass jede zweite Frau diese Form der Gewalt mittlerweile erlebt und nur jede fünfte Frau körperliche Gewalt. Konkrete Hilfsangebote gibt es nicht, das kann ich auch aus eigener Erfahrung bestätigen.
Somit war diese Verfügung meine letzte Hoffnung mich frei und unbeschwert in meinem Haus und Grundstück zu bewegen. Außerdem meine Genesung voranzutreiben. Ich hatte noch zwei Operationen zu dieser Zeit vor mir. Ein Privatermittler hatte diese massiven Eingriffe in mein Privatleben über mehrere Einsätze nachgewiesen.
Als es zum Termin kam musste ich etwas erleben was mich bis heute nicht los lässt. Richter Rainer Droll sprach fast ausschließlich nur mit der Gegenseite. Für mich entstand der Eindruck, dass es abgesprochen war. Das wenige was ich sagen dürfte wurde vom Richter unterbrochen oder abgebrochen. Weiterhin unterstellte mir die anwaltliche Verteidigung der Gegenseite, dass ich die Protokolle des Ermittlers gefälscht hätte. Richter Rainer Droll verlangte die Rechnung des Unternehmens. In meiner Aufregung fand ich diese nicht gleich in dem umfangreichen Hefter der Aufzeichnungen. Der Richter ließ schmunzelnd von mir ab. Dann kam ein Satz aus des Richters Mund der mich bis heute nicht los lässt: „Naja, geht nun schon eine ganze Weile so, das kann ich nicht mehr als einstweilige Verfügung durchgehen lassen.“ Dabei konnte er sich das Grinsen über das ganze Gesicht nicht verkneifen. So wie auch die Gegenseite inklusive der Rechtsanwältin. Der Antrag musste zurückgenommen werden.
Bemerkt wurde vom Richter, dass ich das nächste Mal doch mit einem Anwalt kommen sollte um mein Anliegen besser darlegen zu können. Ich fand, der Ermittler hat genug getan und mir wurde von anderen Seiten bestätigt, dass hier schon von Folter gesprochen werden darf durch die vollzogene Art und Weise der Nachstellungen. Nach dem Gesetz ist Anwaltspflicht nicht notwendig, außerdem waren die Kosten schon immens hoch für mich durch den Ermittler.
Während der Verhandlung wurde ich nicht beachtet und musste herabwürdigende Blicke aller Beteiligten ertragen. Es entstand der Eindruck eines Zwiegespräches zwischen Richter und Anwältin. Der Richter hört sich gerne Reden. Mich beschlich das Gefühl absolut rechtlos zu sein und das in meinen eigenen Wänden.
So eine Farce habe ich noch nicht erlebt. Ein Mensch wird täglich auf widerwärtige Weise gequält und der Richter findet es amüsant. Die zutreffenden Gesetze, gegen die verstoßen wurde, brauche ich nicht aufzuzählen. Jeder, der in so einer Situation war oder ist, kennt sie. Ich denke dabei an das so hochgelobte Grundgesetz mit der Würde des Menschen, die unantastbar ist.
Mir ist bis heute schleierhaft wie ein Richter mit solch einer feindlichen Gesinnung Frauen gegenüber so ein Amt bekleiden kann. Ganz zu schweigen vom Neutralitätsgebot. Es ist schwer für mich, diese Verhandlung in Worten so darzustellen, wie ich es empfunden und erlebt habe und welche Folgen sie für mich mit sich brachte. Einfach unfassbar!
Ein großer Fortschritt wird es, wenn sich noch mehr Frauen melden würden mit ähnlichen Erfahrungen. Die Scham muss die Seiten wechseln. Das ist meine Meinung.

Hinweis: Die Verfasserin ist der WSZ persönlich bekannt. Aus Gründen des Opferschutzes bleibt ihre Identität bis auf weiteres anonym.

26 Oktober 2026

Kulturfest für Nachtschwärmer: Die Zwickauer Museumsnacht 2026

Westsachsen/Zwickau.- Kunstwerke aus Holz kreieren, dann das Tanzbein schwingen und anschließend einem der zahlreichen Musikacts lauschen - auch die 15. Ausgabe der Museumsnacht hielt wieder allerhand kulturelle Highlights bereit und lockte zahlreiche Besucher in die Automobil- und Schumann-Stadt an der Mulde. Insgesamt zehn Kultureinrichtungen öffneten am vergangenen Samstag von 18 bis 24 Uhr ihre Türen und gewährten spannende Einblicke in die Zwickauer Kulturszene.
Die Museumsnacht ist zweifelsohne eines der Kulturhighlights im Zwickauer Veranstaltungskalender. Wenn die Uhren Ende Oktober jährlich eine Stunde zurückgestellt werden, sind alle Nachtschwärmer eingeladen, in Zwickau von einem Museum zum nächsten zu schlendern. Exponate bewundern, Unbekanntes entdecken und kuriose Details erfahren – alleine die vielen Dauerausstellungen der teilnehmenden Museen lassen die Besucher tief in die Geschichte Zwickaus eintauchen. Obendrein widmen sich temporäre Sonderausstellungen einzelnen Aspekten des jeweiligen Schwerpunktthemas – so auch die neue Ausstellung feuchtes holz, welche anlässlich der Museumsnacht in den Kunstsammlungen Max-Pechstein-Museum im ZwischenRAUM eröffnet wurde. Der in Wien geborene Künstler Tobias Izsó war selbst vor Ort und erzählte von den faszinierenden Geschichten hinter den einzelnen Objekten und deren Entstehungsprozessen. Er lädt dazu ein, Holz in neuem Kontext zu betrachten, ungewohnte Perspektiven einzunehmen und Alltagsgegenstände einmal abseits ihrer reinen Funktionalität wahrzunehmen.
Inspiriert von den Ausstellungsobjekten nutzten große wie kleine Besucher die Gelegenheit, eigene Kunstwerke aus Holz zu gestalten. Im Nachtatelier wurde bis in die späten Abendstunden gewerkelt. Mit experimentellen Drucktechniken entstanden zahlreiche Erinnerungsstücke an die Zwickauer Museumsnacht.
Großen Zuspruch fanden auch die vielen weiteren Kreativ- und Mitmachangebote in den teilnehmenden Einrichtungen. In der Stadtbibliothek wurden aus abgelegten Lieblingsbüchern echte Hingucker. Beim Buch-Origami haben die Besucher fleißig Buchseiten gefaltet bis kreative Schmuckstücke entstanden. Aktiv werden und Neues erlernen – die Tanzkurse im Gewandhaus boten dafür die passende Gelegenheit und ermöglichten den vielen Tanzbegeisterten zudem, vor Publikum die neu einstudierten Choreografien zu präsentieren. Auch im Puppentheater konnten mutige Besucher erste Bühnenerfahrungen sammeln. Auf der Open Stage bewiesen nicht nur junge Talente ihr Können und ernteten viel Beifall für ihre Darbietungen.
Neben den interaktiven Erlebnissen stießen die Führungen durch die Räumlichkeiten der Kultureinrichtungen auf besonders großes Interesse. Wie auch schon bei vergangenen Veranstaltungen war die Nachfrage seitens der Besucher groß, Einblicke hinter die Kulissen zu erhalten und Räume zu entdecken, die ansonsten nicht zugänglich sind. So ging es beispielsweise im Dom St. Marien hoch hinaus: Viele Interessierte nutzten die Gelegenheit, an der Emporenführung teilzunehmen und bei Orgelmusik Wissenswertes über den Dom zu erfahren. Auch das Stadtarchiv berichtet von restlos ausgebuchten Führungen. Im Mittelpunkt stand hier die Frage, wie Gefährdungen für wertvolles Schriftgut rechtzeitig erkannt und durch entsprechende Gegenmaßnahmen größere Schäden abgewendet werden können. Ebenso große Nachfrage bestand nach den drei Stadtführungen, welche in jeweils 90 Minuten in Zwickaus Altstadt lockten und mit spannenden Anekdoten über die Stadt den Abend zu einem unvergesslichen Erlebnis machten.
Interessanten Episoden lauschten die Besucher auch im Bürgersaal des Rathauses, wo Dr. Lutz Mahnke, Leiter der Ratsschulbibliothek, von Foltergeschichten im Rathaus zu berichten wusste. Vorträge und Lesungen sind traditionell fester Bestandteil der Zwickauer Museumsnacht. Darüber hinaus trugen zahlreiche musikalische Beiträge zu einem stimmungsvollen Abend bei. Den Auftakt bildete der Auftritt der Chorvereinigung Sachsenring Zwickau e.V. im August Horch Museum. Beschwingt entführten die Zeitlosen in der Stadtbibliothek in die Zwanziger Jahre, während Dr. Thomas Synofzik, Leiter des Robert-Schumann-Hauses, seine Gäste beim Klavierspiel von Geisterhand verzauberte. Ebenso großer Beliebtheit erfreuten sich die Gedichtvertonungen wie auch die Grammophon-Vorführungen mit historischen Schellackaufnahmen jüdischer Sängerinnen und Sänger. Die Muggefugg-Symphoniker sorgten mit Klezmermusik in den Priesterhäusern für das passende musikalische Ambiente. Das Konzert von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrenden des Robert Schumann Konservatoriums nahm die Anwesenden mit auf eine besondere Klangreise zu den Notenschätzen der Ratsschulbibliothek. Schließlich begeisterten Ungeprobt-Genial! die Besucher mit Live-Jazz auf dem Domhof.
Abgerundet wurde das Programm durch kulinarische Angebote. So ließ sich bei einem Getränk wie auch einem herzhaften oder süßen Snack kurz verschnaufen. Viele der Einrichtungen in der Innenstadt waren fußläufig zu erreichen. Etwas größer ist die Distanz zum August Horch Museum. Doch dank des historischen Shuttle-Verkehrs waren auch diese Wege machbar. Der Verein „Freunde des Nahverkehrs Zwickau e.V.“ brachte wie gewohnt seine Fahrzeuge zum Einsatz. In einer historischen Straßenbahn oder einem alten Ikarus-Bus gingen die Besucher auf Zeitreise und hatten ein besonderes Fahrerlebnis zwischen den teilnehmenden Einrichtungen.
Quelle und Fotos: Stadtverwaltung Zwickau

24 Oktober 2026

Vertrauen in den Rechtsstaat? Dieser Schuss ging nach hinten los

Westsachsen/Werdau.- Angesichts schwindenden Vertrauens in demokratische Institutionen wollte das sächsische Justizministerium gestern in Werdau anschaulich und transparent vermitteln, wie die Justiz im Freistaat Sachsen arbeitet. Dazu waren Medienvertreter und die Bürger der Stadt ins Werdauer Rathaus eingeladen. Neben Justizministerin Constanze Geiert (CDU) positionierten sich Oberbürgermeister Sören Kristensen (Foto rechts) und Landrat Carsten Michaelis (CDU) auf dem Podium. Im Publikum saßen zehn Journalisten, vier Jurastudenten und eine Studentin, zwei Stadträte sowie eine Handvoll interessierter Besucher.
Zunächst vermittelte Constanze Geiert einen kurzen Einblick in die Arbeit des Justizministeriums und teilte ihre Meinung zu verschiedenen Aspekten der Strafverfolgung mit. Oberbürgermeister Kristensen warb dafür, dass Sprayer, die das Stadtbild von Werdau mit illegalen Graffiti verunstalten, schneller abgestraft werden: „Sie sollten ihre Schmierereien an Ort und Stelle sofort selbst entfernen müssen“. Dafür bekam er Applaus vom Publikum. Landrat Carsten Michaelis berichtete davon, viele persönliche Beleidigungen ertragen zu müssen. Er plädierte dafür, dass der § 188 StGB (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung) beibehalten und die Strafverfolgung der Urheber solcher Äußerungen intensiviert wird. Constanze Geiert hält dagegen: „Meiner Meinung nach könnte man den 188er abschaffen. Der einfache Beleidigungsparagraph 185 StGB wäre für den Rechtsschutz von Politikern ebenfalls ausreichend“.
Nach der Einleitung ging es recht zügig in die Bürgerfragestunde über. Dabei gab es teils heftige Diskussionen. Angekündigt als Bürgerdialog mit Fragestunde entwickelte sich die Veranstaltung mehr und mehr zum Schlagabtausch. Die Probleme mit dem Vertrauen der Menschen in die Behörden traten sehr deutlich und offen zutage. Eine Besucherin fragte, ob es für Amtspersonen bei Gericht eine Sonderbehandlung gibt. Die Frage ging an Carsten Michaelis und bezog sich auf dessen Raserei in einer 30er Zone in Oberrothenbach. Damals sollte Michaelis zunächst ein Bußgeld von 180 Euro zahlen und erhielt 1 Punkt in Flensburg. Dagegen legte er Widerspruch ein und zog vor Gericht. Das Amtsgericht Zwickau verringerte das Bußgeld im Februar 2023 auf 40 Euro, da das Tempolimitschild im Vorbeifahren teilweise verdeckt gewesen sein soll. Er als ortskundiger Landrat hätte jedoch wissen müssen, dass es sich um eine Tempo 30-Zone handelt. Das Urteil hinterließ bei vielen Bürgern und Beobachtern einen faden Beigeschmack, was zu Vorwürfen eines „Promi-Bonus“ führte. Bis heute wird angezweifelt, dass Michaelis seine Beziehungen als „Volljurist“, wie er sich selbst bezeichnet, nicht in seinen Kreisen - hier am Amtsgericht Zwickau - ausgenutzt hat.
Wie vorherzusehen war, kam die Sprache auch auf die Zwickauer Überklebungsaffäre. Laut der Aussage des Chemnitzer Verwaltungsgerichts ist für die Klärung dieses Sachverhalts die sächsische Justizministerin direkt verantwortlich. Gerichtspräsident Bert Schaffarzik sagt: „Wenden Sie sich an das Justizministerium. Die haben dort ein Team, das sich um solche Fälle kümmert“. Doch davon wollte Constanze Geiert gestern nichts wissen. Sie stellte sich erneut vor die zuständige Amstgerichtsdirektorin Eva-Maria Ast (CDU), die nach Aussage diverser Stadträte und Rechtsanwälte eigentlich in den Knast gehört (WSZ berichtete), und fauchte schon fast wütend in den Raum: „Nein! Ich werde das Amtsgericht Zwickau nicht anweisen, die Akte 8 F 1059/07 zu korrigieren. Das steht mir schon wegen der verfassungsmäßigen Unabhängigkeit der Richter gar nicht zu“. Was sie dabei vergisst zu erwähnen: sie hat gegenüber den Richtern am Amtsgericht eine Dienstaufsichtspflicht. Dabei geht es nicht um die richterliche Unabhängigkeit, sondern um den vorliegenden fehlerhaften Verwaltungsakt, der korrigiert werden muss. So, wie es der Verwaltungsgerichtspräsident Schaffarzik zutreffend bereits gesagt hat.
Einen Eklat gab es auf die Frage, ob die Ministerin den Inhalt des Paragrafen 64 FamFG kenne. Darauf wusste Geiert keine Antwort, wich stattdessen mit einer Gegenfrage aus: „Was fragen Sie mich das? Hab ich mein Studium etwa gekauft?“. Damit bezog sie sich offensichtlich auf den Plauener Rechtsanwalt Reinhard Schübel, der die Affäre 2012 ins Rollen brachte. Er hatte sich vor Jahren eine Urkunde in Bratislava gekauft, die ihn angeblich dazu befugt, in Deutschland einen „Dr.“-Titel zu tragen. Oberstaatsanwalt Colli nahm ihn dabei in Schutz, indem er für Schübel den Titel einer Doktorarbeit erfand, die es gar nicht gibt (WSZ berichtete).
Schlussendlich waren die meisten der Anwesenden mit dem Ausgang des sogenannten Bürgerdialogs unzufrieden. Ein Besucher brachte es auf den Punkt: „Wenn heute beabsichtigt war, mein verloren gegangenes Vertrauen in den Rechtsstaat zurückzugewinnen, dann ist das gründlich daneben gegangen“.

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22 Oktober 2026

Energetische Sanierung der Schule am Windberg ist abgeschlossen

Westsachsen/Zwickau.-
An der Schule am Windberg, Windbergstraße 68, konnte in der vergangenen Woche der vierte und letzte Bauabschnitt fertiggestellt werden. Damit kann im Verlauf dieser Woche der Einzug in die frisch sanierten Räume erfolgen, sodass ab Montag, 26. Oktober 2026 der Schulbetrieb wieder im gesamten Schulgebäude stattfinden kann.
Bei der im Juli 2024 begonnenen Baumaßnahme handelt es sich vorrangig um eine energetische Sanierung, die im laufenden Schulbetrieb durchgeführt wurde.
Nachdem in den ersten drei Bauabschnitten hauptsächlich Klassenräume saniert wurden, erfolgte nun (neben weiteren Klassenräumen) die Instandsetzung der Räume für die Schulleitung und Lehrkräfte. Zeitgemäß saniert und aufgewertet wurden auch die Fachräume für den Gymnastik- und den Werkunterricht. Freuen können sich die Schulkinder und das Lehr- und Leitungspersonal ebenso auf einen deutlich größeren Speiseraum.
Wie bereits in den vorangegangenen Bauabschnitten wurden auch im letzten Bauabschnitt wieder Fenster ausgetauscht, die Heizungs- und Elektrotechnik erneuert, Akustikdecken ergänzt und die Sanitäranlagen erneuert. Die großen Räume (Gymnastik-, Speise- und Werkraum) erhielten zudem neue Lüftungsanlagen. Gleichzeitig wurden die Wände und Böden aufgewertet. Jede Etage wurde anhand eines individuellen Farbkonzeptes gestaltet. Die Konzepte verleihen jeder Etage einen eigenen Charakter und bilden gleichzeitig ein harmonisches Gesamtbild.
Die Fassaden des Schulgebäudes wurden mit einer Wärmedämmung energetisch ertüchtigt, die Fenster mit einem Sonnenschutz ausgestattet und ausgewählte Bereiche mit einer vorgehängten Plattenfassade aufgewertet.
Die eigentliche Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme sollte bereits in den Sommerferien 2026 erfolgen. Der Termin konnte jedoch aufgrund von Lieferschwierigkeiten nicht eingehalten werden.
Die Erneuerung der Außenanlagen soll bis Ende 2026 abgeschlossen werden. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf rund 6,75 Mio. EUR und werden eingehalten.
Quelle und Fotos: Stadtverwaltung Zwickau

20 Oktober 2026

Polizei verliert zwei Patronen: Wo oder in wem stecken sie jetzt?

Westsachsen/Zwickauer Land.- Unglaublich aber wahr: Die Waffen- und Sprengstoffbehörde des Zwickauer Landratsamtes beschlagnahmt mit Hilfe des Unterstützungskommandos der Polizei bei einer Durchsuchung 39 Patronen Spezialmunition des Kalibers 12/70 (Foto ähnlich) und gibt dem Eigentümer nach erfolgter Prüfung nur 37 Stück zurück. Die restlichen zwei Patronen sind spurlos verschwunden.
Der ehemalige Marinesoldat, dem die zuvor beschlagnahmte Waffe samt Munition gehört, ist sich sicher: „Es waren definitiv 39 Schuss. Ich will auch die beiden fehlenden Patronen wieder haben. Schließlich hat die Spezialanfertigung mein Geld gekostet“.
Auch sollen die durchsuchenden Beamten ihre Kompetenz überschritten haben. So gingen sie laut Aussage des Betroffenen mit brutaler körperlicher Gewalt gegen ihn vor und verbrachten ihn in einem Dienstwagen der Polizei gegen seinen Willen nach Zwickau-Stadt. All das sei nicht Bestandteil des Durchsuchungsbeschlusses gewesen, so der Geschädigte. „Von mir wird verlangt, dass ich sorgfältig, zuverlässig und sicher mit Waffen und Munition umgehe. Die Behörde selbst verschlampt hingegen meine Munition und die Ermittler geben sich ahnungslos“.
Er erstattete Strafanzeige bei der Zwickauer Staatsanwaltschaft. Diese stellt die Ermittlungen ein und äußert sich dazu so: „Im Ergebnis der Ermittlungen wurde bekannt, dass wohl mehrere Personen im Rahmen des Einsatzes vom 08.05.2024 beteiligt waren. Bei der Durchsuchung gab es keine klaren Absprachen hinsichtlich der Arbeitsteilung und auch keine fotografische Dokumentation. Es ist zu vermuten, dass sich der aufschreibende Beamte verzählt oder der unterschreibende Beamte den Durchsuchungsbericht 'blind' unterschrieb und noch nicht einmal prüfte“. Außerdem habe es mehrere Personen gegeben, die Zugriff zur Waffenkammer hatten. So kann nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, wer wann was möglicherweise oder auch nicht hineingebracht oder mitgenommen hat. Darüber hinaus sei ohnehin fraglich, ob jemals 39 Stück Munition „12/70“ beschlagnahmt und in die Waffenkammer eingeliefert wurden. Es lägen auch keine Anhaltspunkte hinsichtlich einer etwaigen arbeitsteiligen Vorgehensweise mit den im Übrigen Beteiligten vor. Für diese gelte das vorgesagte letztlich entsprechend. Da keine weiteren erfolgversprechenden Ermittlungsansätze bestünden, müsse das Verfahren eingestellt werden.
Doch wo befindet sich die Munition jetzt? Darauf weiß auch der um seine zwei Patronen betrogene Geschädigte keine Antwort: „Wer weiß, wo oder in wem die jetzt stecken...?“.
Parallelen deuten sich an zum Fall Hardy Georgi (WSZ berichtete). Damals vermisste die Polizei ein Sturmgewehr (Foto), vermutete es bei dem Sportschützen. Dieser bestritt bis zuletzt, das Gewehr in seinem Besitz zu haben. Das Landgericht Zwickau ordnete trotzdem Untersuchungshaft an. Diese dauerte zunächst 22 Monate, wurde durch Richter Rupert Geußer immer wieder verlängert. Schlussendlich verurteilte er den Angeklagten aufgrund von Indizien und seiner Meinung „das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Sie das Gewehr versteckt haben“ zu insgesamt drei ein halb Jahren Gefängnis.
Hardy Georgi wurde nach seiner Entlassung rund um die Uhr überwacht. Zunächst mit einer elektronischen Fußfessel, dann von mehreren Beamten in Zivilfahrzeugen vor seiner Wohnung. Trotz der angeblich lückenlosen Überwachung wurde der damals 35-Jährige einige Zeit später tot in seiner Wohnung aufgefunden. Die Umstände sind bis heute ungeklärt.
Auch damals haben die Ermittler geschlampt. So sind unter anderem sämtliche Tatortfotos verschwunden, wurden angeblich „versehentlich gelöscht“. Das vermisste Gewehr hat man bis heute nicht gefunden.

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Im königlichen Kurhaus: Wald- und Wasserklänge als Klavierkonzert

Westsachsen/Bad Elster.- Am Samstag, den 31. Oktober, präsentiert der Bad Elsteraner Pianist Prof. Frank Peter (Foto) um 19.30 Uhr sein Klavier-Recital »Klänge von Wald und Wasser« im Königlichen Kurhaus Bad Elster. Mit Werken von Schumann, Debussy, Fauré, Berio, Ravel und Chopin verbindet er dabei romantische Naturbilder mit impressionistischen Klangfarben zu einem besonderen Konzerterlebnis am Reformationstag. Im Mittelpunkt des Abends stehen musikalische Landschaften, Naturstimmungen und die vielfältigen Klangbilder des Wassers. Den Auftakt bilden Robert Schumanns poetische »Waldszenen« op. 82, in denen sich romantische Naturbetrachtung und feinsinnige Charakterstücke zu einem atmosphärischen Zyklus verbinden. Mit ausgewählten Préludes sowie »Reflets dans l’eau« führt Claude Debussy anschließend in die schillernde Klangwelt des französischen Impressionismus. Das Motiv des Wassers zieht sich wie ein klanglicher Strom durch den weiteren Konzertabend: Gabriel Faurés elegante »Barcarolle« Nr. 6 trifft auf Luciano Berios konzentriertes »Wasserklavier« und Maurice Ravels virtuose »Jeux d’eau«. Den Abschluss bildet Frédéric Chopins große »Barcarolle« Fis-Dur op. 60, die lyrische Innigkeit und pianistische Brillanz eindrucksvoll miteinander verbindet. So entsteht ein facettenreiches Recital zwischen romantischer Naturpoesie, fließenden Klangfarben und musikalischer Spiegelung. Der 1958 in Bad Elster geborene und seit Sommer 2026 wieder in seiner Heimatstadt lebende Pianist Prof. Frank Peter lehrte mehr als zehn Jahre an der Universität Leipzig und war seit 1999 an der Hochschule für Musik und Theater Leipzig am Institut für Musikpädagogik tätig. Konzertreisen führten ihn in verschiedene Länder Europas sowie nach Japan und in die USA. Mit seinem Recital kehrt er nun als Pianist auf die Bühne des Königlichen Kurhauses seiner Heimatstadt zurück. Tickets: 037437/ 53 900

19 Oktober 2026

Seit Monaten auf dem Trockenen: Wasserwerke verweigern die Lieferung

Westsachsen/Erzgebirge/Schwarzenberg.-
Seit Mai diesen Jahres sitzt eine Familie im Erzgebirge buchstäblich auf dem Trockenen. Der Geschäftsführer der Wasserwerke, Frank Kippig (Foto), ließ den Hauptabsperrhahn schließen und versiegeln. Trotz einer Einstweiligen Verfügung des Gerichts weigert er sich, die Sperre wieder aufzuheben. Dazu die betroffene Familie: „Bei oft über 30 bis manchmal 40 Grad in diesem Sommer ohne Trinkwasser in der Wohnung. Das ist eine Qual und grenzt schon an Körperverletzung. Zumal wir aufgrund unseres Alters gesundheitlich angeschlagen sind. Das weiß Herr Kippig, quält uns aber weiter mit unsinnigen Schreiben. Haben wir kein Recht auf sauberes Trinkwasser?“
Die Abschlagszahlungen 2025 wurden vollständig gezahlt. Lediglich eine Restforderung ist noch offen, weil die Abrechnung undurchsichtig ist. So ist nicht erkennbar, welche Kosten auf das Zuwasser und welche auf das Abwasser angerechnet werden. Beides wurde vermischt. Erhöhungen sind pauschal inbegriffen. Außerdem fehlen die angeforderten Protokolle der letzten acht Jahre und der Vertrag.
Inzwischen ist es eine Frage des Prinzips: Darf der Geschäftsführer eines Zweckverbandes sich einfach so über eine vom Gericht erlassene Verfügung hinwegsetzen? Die Antwort lautet ganz klar NEIN. Wenn ein Gericht eine einstweilige Verfügung erlässt und ein offizieller Gerichtsvollzieher diese zustellt, ist das für den Betroffenen ein bindender Befehl des Rechtsstaats. Dass sich ein Geschäftsführer eines Zweckverbandes darüber hinwegsetzt, ist kein „Systemfehler“ sondern ein Fall von absolut inakzeptablem, möglicherweise rechtswidrigem Handeln einer Einzelperson in Machtposition*.
Durch einen Trick der von Kipping beauftragten Rechtsanwaltskanzlei wurde das Verfahren vom Amtsgericht Aue-Bad Schlema an das Verwaltungsgericht Chemnitz abgegeben. Damit wurde - wie vermutlich von Kippig von Anfang an beabsichtigt - der vorläufige Rechtsschutz ausgehebelt.
Wir haben Frank Kippig zu diesem Vorwurf mehrfach befragt. Er macht jedoch von seinem Recht zu Schweigen Gebrauch, was nicht automatisch heißt, dass die Vorwürfe stimmen. Auch sein Aufsichtsratsvorsitzender, Schwarzenbergs Oberbürgermeister Ruben Gehart, hüllt sich in Schweigen. Rein menschlich gesehen ist es eine Katastrophe, wenn Leute wie diese skrupellos, willkürlich und ohne wirkliche Rechtsgrundlage über Wohl und Wehe der Bevölkerung bestimmen und - wie in diesem Fall - das Menschenrecht auf sauberes Wasser verweigern.
*KI-Auswertung
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Kulturkirche Auerbach: Mitspieler für ein neues Theaterprojekt gesucht

Westsachsen/Auerbach.-
Ein halbes Jahr stand die Auerbacher Nikolaikirche leer. Nun ist sie wieder belebt und alles ist neu. Das Konzept, der Name und das Personal.
Aus der Göltzschtalgalerie Nikolaikirche wird die „Kulturkirche Auerbach“. Oberbürgermeister Jens Scharff schwärmt: „Das ist nicht nur ein Gebäude, es ist ein Stück von unserem Auerbach“. Mehr Vielfalt bei den Konzerten soll es geben. Dazu mehr Möglichkeiten für Nachwuchsbands und die Hobbymärkte sollen bleiben. So wünschen es sich die Auerbacher.
Vor allem Kinder und Jugendliche stehen im Fokus. Während der Herbstferien gibt es für Teenager einen DJ-Workshop, eine Musiktheater-Vorstellung und in einem Science-Lab können junge Forscher Experimenten nachgehen.
Außerdem soll eine feste Theatergruppe mit Leuten ab 18 Jahren, die Lust auf Bühne haben, etabliert werden. Start ist am 29. Oktober 2026 (siehe Flyer).

13 Oktober 2026

Klassik, Kostüme, Kerzenschein: Serenadenglanz Bad Elster

Westsachsen/Zwickau.-
Am Freitag, den 23. Oktober erheben die Musikerinnen und Musiker der Chursächsischen Streichersolisten unter der Leitung von Denis Kriger um 19.30 Uhr ihre Instrumente für »Eine kleine Nachtmusik« im Königlichen Kurhaus Bad Elster.
Dieses besondere Serenadenkonzert im Kerzenschein präsentiert dem Publikum eine Auswahl musikalischer Perlen der Klassik, welche von den Chursächsischen Streichersolisten in prachtvollen historischen Kostümen aufgeführt werden. Neben der weltberühmten Serenade »Eine kleine Nachtmusik« von Wolfgang Amadeus Mozart verbreiten an diesem stimmungsvollen Abend Kompositionen wie das virtuose Streichkonzert in e-Moll von Antonio Vivaldi oder die himmlische Orchestersuite Nr. 3 in D-Dur von Johann Sebastian Bach eine einzigartig-festliche Atmosphäre.
Abgerundet wird diese unterhaltsame Serenade der Klassik mit berühmten Kompositionen wie dem »Triumphmarsch« (Verdi) oder dem stürmischen »La Tempesta« (Rossini) sowie dem stimmungsvollen Nachtwachen-Quintett »La musica notturna di Madrid« als passende Abendmusik von Luigi Boccherini.
Tickets: 037437/ 53 900

10 Oktober 2026

KI-Auswertung: Urteil zum falschen Doktor aus Plauen

Westsachsen/Zwickau.- Kürzlich hat das Landgericht Zwickau mit Endurteil entschieden, dass weiterhin öffentlich gesagt werden darf, dass Rechtsanwalt Reinhard Schübel (Foto rechts neben seinen Sekretärinnen) den Titel „Dr.“ zu Unrecht trägt, dass er keine Doktorarbeit geschrieben hat und seine Mandanten mit einer vorgetäuschten Reputation betrügt. Damit geht ein mehr als zehn Jahre andauernder Streit um die Rechtmäßigkeit des Tragens eines „Dr.“-Titels mittels im Ausland gekaufter „Urkunde“ zu Ende.
Das Urteil des Landgerichts Zwickau, Aktenzeichen 5 O 240/23 (Richterin Schönstedt-Okoniewski), ist jedoch im Punkt „Sprechverbot über wahre Tatsachen“ weder rechtlich haltbar noch in sich schlüssig. Es offenbart auf den ersten Blick eine groteske Widersprüchlichkeit, die exakt den Kern des Vorwurfs der Verschleierung von Justizfehlern durch „Maulkörbe“ bestätigt.
1. Der fundamentale Selbstwiderspruch des Gerichts
Das Gericht verurteilt die Beklagte dazu, die Behauptung zu unterlassen, Rechtsanwalt Reinhard Schübel habe Fristen versäumt und Rechtsmittel beim falschen Gericht eingereicht.
Der Widerspruch im selben Urteil: Auf den Seiten 15 bis 18 des eigenen Urteils prüft das Gericht die von der Beklagten als Anlage vorgelegten Schreiben anderer Anwälte und stellt dort schwarz auf weiß fest, dass diese Vorwürfe wahr sind. Das Gericht schreibt selbst, dass die Anwälte rügten, es sei eine „Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Zwickau vom 23.3.2012 eingelegt“ worden und diese hätte „schon wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen werden müssen“. Das Gericht selbst stellt fest, dass es sich hierbei um eine wahre Tatsachenbehauptung handelt, weshalb die Beklagte diese (bezüglich der Aussagen anderer Anwälte) auch weiterverbreiten darf.
Das bedeutet im Klartext: Das Gericht räumt in den Entscheidungsgründen ein, dass die Fakten über das unzulässige Rechtsmittel auf dem Tisch liegen und von anderen Anwälten genauso gesehen werden – verbietet aber gleichzeitig per Unterlassungstenor, genau diesen offensichtlichen Vorgang mit eigenen Worten („Fristen versäumt, falsches Gericht“) zu benennen. Das ist juristisch ein starkes Stück und läuft auf eine unzulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) hinaus.
2. Die Ausflüchte des Gerichts zum „Teilendurteil“
Auf Seite 9 versucht sich das Gericht an einer abenteuerlichen Rechtfertigung für Herrn Schübel: Weil auf Seite 2 der damaligen Entscheidung das Wort „Teilendurteil“ stand (während auf Seite 1 „Beschluss“ stand), sei die Entscheidung „uneindeutig“ gewesen, weshalb der Anwalt ja quasi gezwungen gewesen sei, „Berufung/Beschwerde“ einzulegen.
Das ignoriert das Gesetz (§ 64 FamFG): Ein Familiengericht kann nicht durch einen falschen Textbaustein auf Seite 2 aus einem gesetzlich vorgeschriebenen Beschluss ein Urteil machen. Nach § 64 FamFG ist die Beschwerde zwingend beim Ausgangsgericht einzulegen. Wenn ein Anwalt stattdessen direkt zum OLG rennt, weil er die Überschrift auf Seite 2 falsch liest, ist das objektiv eine Fehlleitung des Rechtsmittels. Genau das wird im Zivilprozess nun aber per Unterlassungsurteil unter Strafe gestellt, um die Verantwortung des Anwalts (und des OLG, das fehlerhaft verhandelt hat) zu kaschieren.
3. Was das für die Beklagte und die Bürger bedeutet
Dieses Urteil zeigt exemplarisch, wie Instanzgerichte versuchen, unliebsame Kritik an offenkundigen Justiz- und Anwaltsfehlern über das Zivilrecht abzuwürgen.

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09 Oktober 2026

Kalt erwischt: Garageninhaber enteignet - Mietverträge inakzeptabel

Westsachsen/Wildenfels.- Thomas Wappler (Foto Mitte) ist sauer, weil sein Eigentum, eine Garage, die er 1998 für knapp 1800 Mark gekauft hat, von der Stadt Wildenfels entschädigungslos einkassiert wurde. Mit ihm sind 80 weitere Garageninhaber betroffen. Einige von ihnen trafen sich vergangene Woche zur Beratung vor Ort.
Hintergrund ist ein Stadtratsbeschluss vom April diesen Jahres zur Neuregelung der Garagennutzungsverhältnisse auf kommunalen Grundstücken. Dieses Problem betrifft nicht nur Wildenfels. Dennoch gibt es hier eine Besonderheit. Während in den umliegenden Gemeinden eine moderate Anhebung der jährlichen Pacht von einigen Prozentpunkten praktiziert wird, will die Wildenfelser Stadtverwaltung gleich 420 Euro Miete pro Jahr und Garage von deren Eigentümern kassieren. Das finden die Betroffenen gelinde gesagt unfair und gehen deshalb gemeinsam dagegen vor.
Frank König bemängelt die Art und Weise, wie hier mit den Bürgern umgegangen wird: „Wir halten unsere Garagen in Schuss, erledigen viele Reparaturen seit Jahrzehnten in Eigenregie. Mein Vater hat 1977 als einer der Ersten hier eine Garage gebaut, ich die meine im Jahr 1986. Die wurden alle von uns bezahlt und gebaut. In mühevoller Arbeit, zu einer Zeit, als es wenig Material gab. Wir haben bisher in Ruhe und Frieden hier unsere Garagen nutzen können. Das soll jetzt alles vorbei sein“.
Dabei hat es die Wildenfelser kalt erwischt. Laut Peter Preiß vom Garagenhof an der Grundschule gab es keinerlei Vorabinformation. „Das führt zu allgemeiner Frustration in unserer Gruppe. Uns wurden Mietverträge vorgelegt, die um das zehnfache teurer sind als bisher. Außerdem sollen wir trotzdem alle Reparaturkosten selber tragen. Diese finanziellen Belastungen sind für viele unserer Mitglieder nicht mehr zu stemmen“.
Rechtlich gesehen ist die Kommune auf der sicheren Seite. Bis Ende 2006 musste den Nutzern bei einer Kündigung noch der Zeitwert der Garage ersetzt werden. Seitdem nicht mehr. Mit Beginn des Jahres 2023 kann sogar der Abriss auf eigene Kosten von den Eigentümern verlangt werden.
Der Wildenfelser Bürgermeister Tino Kögler beharrt indes auf die neu vorgelegten Mietverträge: „Die Garagen gehören jetzt nach § 94 BGB zum Grundstück und damit unserer Kommune. Wir werden versuchen, mit dem eingenommenen Geld Reparaturen durchzuführen und den Garagenhof auf Vordermann zu bringen. Auch können wir Garagen abreißen und durch neue ersetzen, die den heutigen Anforderungen entsprechen“.
Damit sind die betroffenen Bürger nicht einverstanden: „Der neue Mietvertrag ist bei genauer Betrachtung ein Knebelvertrag. Anfallende Reparaturen sind mit einer Eigenleistung von 120 Euro pro Jahr verbunden. Die Reparaturkosten für die Stadt sind gedeckelt, dürfen einen Betrag von 840 Euro nicht übersteigen. Wenn man es genau liest, ist die Stadtverwaltung damit aus jeder Verantwortung raus“.
Hinzu kommt, dass mit Beginn des neuen Jahres auch der Strom abgeschaltet wird. Das bedeutet für einige Garagenbesitzer, dass sie ihr elektrisch betriebenes Garagentor nicht mehr öffnen können. Auch funktioniert kein Licht und keine Steckdose mehr. „Das ist eine Zumutung und für uns nicht hinnehmbar!“, so die allgemeine Empörung.
Ein ausführlicher Video-Beitrag dazu im Westsächsischen Fernsehen
Zur Diskussion bei Facebook

06 Oktober 2026

Wegebauarbeiten: Grünfläche in Marienthal wird aufgewertet

Westsachsen/Zwickau.-
Im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen aus dem EFRE-Programm (Europäischer Fond für Regionale Entwicklung) im Fördergebiet Mitte-West begannen in der vergangenen Woche die Wegebauarbeiten zur Aufwertung der Grünanlage an der Marienthaler Straße/Ecke Bülaustraße.
Neben dem Ausbau der kurzen Wegstrecke wird im Rahmen der Baumaßnahme auch eine Banknische angelegt und mit den entsprechenden Ausstattungen (Bank, Abfallbehälter und Anlehnbügel für Fahrräder) komplettiert.
Die Aufwertungsmaßnahme wird bis Mitte Oktober fertig gestellt. Mit einer Baumpflanzung wird das Vorhaben im Dezember abgeschlossen.
Die Bauleistungen konzentrieren sich auf die Grünfläche. Das Garten- und Friedhofsamt bittet dennoch alle Bürgerinnen und Bürger, die aufgestellten Absperrungen und die zum Einsatz kommenden Baufahrzeuge zu beachten.
Quelle und Foto: Stadtverwaltung Zwickau

Gedankenexperimente: „Alles Kopfsache?“ mit Thorsten Havener

Westsachsen/Bad Elster.-
Am Samstag, den 17. Oktober, gastiert Mentalist Thorsten Havener um 19.30 Uhr mit seiner neuen Show »Alles Kopfsache?« im König Albert Theater Bad Elster.
Mit faszinierenden Gedankenexperimenten, verblüffenden mentalen Fähigkeiten und viel Charme nimmt er das Publikum mit auf eine spannende Reise zu Intuition, Emotionen und der erstaunlichen Kraft der eigenen Gedanken. Seit über 20 Jahren verblüfft Thorsten Havener mit seinen mentalen Fähigkeiten Publikum im TV und auf dem Bühnen dieser Welt. Hunderttausende verfolgten bereits weltweit staunend sein Schaffen und blieben rätselnd zurück.
Alles Kopfsache? Das ist die Frage. In seiner neuen Show verbindet Thorsten Havener seine mentalen Fähigkeiten mit seinem Wissen und den Erfahrungen der letzten 20 Jahre. Dieser Theaterabend ist ein einzigartiges Erlebnis – faszinierend, inspirierend und zugleich sehr unterhaltsam! Es ist ein Abend nicht nur für das Publikum, sondern vor allem mit dem Publikum – denn es geht um Gedanken, Emotionen und Entscheidungen.
Charmant entführt der renommierte Mentalist seine Zuschauer in eine Welt, in der mehr möglich ist, als diese denken. Seine Reise führt die Gäste tief in ihr Innerstes, zu ihrer Intuition und an den Rand ihrer Vorstellungskraft. Erlangen sie völlig neue Einblicke in die Kraft ihrer Gedanken und deren Auswirkung auf ihre Wirklichkeit.
Realität, Intuition, Zufall und wirklich alles Kopfsache? Wir werden sehen! Tickets: 037437/ 53 900

02 Oktober 2026

Richter Rainer Droll in der Psychiatrie: Belastungsprobe für's Personal

Von Adam Mutcaev
Assistenzarzt im psychiatrischen Klinikum Wiesen
Diese Einschätzung ist auf der Internetpräsenz des Vereins für saubere Justizarbeit abrufbar.

Eintrag vom 19.01.2026:

„Während der Aufnahme eines anderen Patienten wurde ich zu dem hier gegenständlichen Patienten hinzugezogen. Der Patient zeigte sich zu diesem Zeitpunkt deutlich maniform, distanzgemindert, gereizt und gegenüber dem Pflegepersonal verbal abwehrend. Er befand sich wiederholt in Diskussionen mit dem Pflegepersonal und äußerte die Überzeugung, dass ihm absichtlich ein aus seiner Sicht „krimineller Patient“ in sein Zimmer gelegt worden sei, wodurch er sich provoziert fühlte. Der Patient wurde mehrfach ruhig und ausführlich darüber aufgeklärt, dass seine Annahmen nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprachen. Die Situation wurde sowohl mit dem Patienten als auch mit dem Pflegepersonal erneut besprochen. Zu diesem Zeitpunkt war bereits ein Antrag auf Unterbringung gestellt worden. Nach telefonischer Rücksprache mit der Chefärztin wurde zunächst das Aufnahmegespräch mit dem anderen Patienten fortgesetzt.
Dieses Aufnahmegespräch wurde durch einen Anruf des zuständigen Bereitschaftsrichters unterbrochen. Der sich in der Aufnahme befindliche Patient wurde kurzzeitig aus dem Gespräch gebeten. Bereits in dem anschließenden Telefonat mit der Chefärztin hatte ich den Eindruck, dass der Richter von Beginn an sehr unfreundlich und wenig kooperativ auftrat. Er äußerte deutlich seine Unzufriedenheit darüber, außerhalb der regulären Dienstzeit kontaktiert worden zu sein, und stellte die medizinische Notwendigkeit der beantragten Unterbringung infrage. Wiederholt forderte er, erneut mit dem Patienten zu sprechen und zu prüfen, ob dieser freiwillig in der Klinik verbleiben würde. Auch die Hinzuziehung beziehungsweise Bestellung einer entsprechend qualifizierten Pflegekraft wurde von ihm unter Hinweis auf die entstehenden Kosten kritisch hinterfragt.
Daraufhin führte die Chefärztin in meinem Beisein ein ausführliches ärztliches Gespräch mit dem Patienten. Sie erklärte ihm sehr ausführlich seine aktuelle Erkrankung, die bestehende manische Symptomatik, die fehlende Krankheitseinsicht sowie die möglichen gesundheitlichen und sozialen Folgen seines Zustandes. Trotz dieser ausführlichen und aus meiner Sicht sehr verständnisvollen Aufklärung lehnte der Patient einen freiwilligen weiteren Aufenthalt in der Klinik weiterhin vehement ab. Aus unserer ärztlichen Sicht war die Situation aufgrund der akuten manischen Symptomatik, der fehlenden Krankheitseinsicht und der wechselhaften psychischen Verfassung weiterhin sehr ernst zu nehmen. Deshalb wurde der Bereitschaftsrichter erneut kontaktiert und um eine persönliche Anhörung gebeten.
Die anschließende persönliche Anhörung haben wir als äußerst belastend erlebt. Bereits zu Beginn hatte ich den Eindruck, dass der Richter dem ärztlichen Personal gegenüber nicht auf Augenhöhe, sondern in einer sehr bestimmenden, herablassenden und teilweise einschüchternden Art und Weise auftrat. Die Chefärztin versuchte wiederholt, die medizinische Situation sachlich und ausführlich zu erklären. Sie erläuterte die Diagnose einer akuten Manie, die fehlende Krankheitseinsicht des Patienten, die aktuelle wechselhafte psychische Situation sowie die daraus resultierenden möglichen Gefährdungsaspekte. Dennoch wurde sie mehrfach unterbrochen. Wir hatten zunehmend das Gefühl, dass ihre fachliche Einschätzung und ihre Position als Chefärztin nicht in der Weise respektiert wurden, wie ich es in einem professionellen und rechtsstaatlichen Verfahren erwarten würde.
Besonders belastend war für uns die Art und Weise, wie der Richter mit uns kommunizierte. Im Rahmen der Anhörung äußerte er sinngemäß, er habe den Eindruck, „mit den Wänden zu sprechen“. Diese Äußerung empfand ich als ausgesprochen respektlos und verletzend, insbesondere gegenüber einer erfahrenen Ärztin, die sich zu diesem Zeitpunkt bemüht hatte, die medizinische Situation des Patienten ausführlich und nachvollziehbar darzustellen.
Darüber hinaus fiel mir auf, dass sich der Richter wiederholt direkt an mich wandte, während die Chefärztin trotz ihrer fachlichen Verantwortung und ihrer ausführlichen medizinischen Erläuterungen wiederholt unterbrochen wurde. Bei mir entstand dadurch der persönliche Eindruck, dass ihre Autorität und ihre Position als Frau und als Person mit ausländischem Hintergrund möglicherweise nicht in angemessener Weise wahrgenommen wurden. Ich kann selbstverständlich nur meine eigene Wahrnehmung und meinen persönlichen Eindruck wiedergeben. Dennoch hat mich diese Situation sehr beschäftigt, weil ich das Gefühl hatte, dass die Chefärztin trotz ihrer fachlichen Kompetenz und Verantwortung nicht die gleiche Wertschätzung und den gleichen Respekt erhielt, den ich in einer solchen Situation für selbstverständlich halte.
Im weiteren Verlauf äußerte der Richter mehrfach Formulierungen wie „bei uns in Deutschland sind die Regeln anders“ und „bei uns, hier“. Diese Aussagen haben uns persönlich sehr getroffen. Ich empfand diese Formulierungen in der konkreten Situation als ausgrenzend und abwertend. Ich habe daraufhin darauf hingewiesen, dass auch wir Teil des deutschen Gesundheitssystems sind, hier arbeiten, Verantwortung übernehmen und unseren ärztlichen Beruf innerhalb des deutschen Rechts- und Gesundheitssystems ausüben. Wir stehen täglich für unsere Patienten ein und tragen Verantwortung für deren Gesundheit. Deshalb hat es mich persönlich verletzt, in einer solchen Situation den Eindruck zu bekommen, nicht als gleichwertiger Teil dieser Gesellschaft und dieses Systems wahrgenommen zu werden.
Ich habe dem Richter außerdem ausdrücklich gesagt, dass sein Auftreten von uns als respektlos und diskriminierend wahrgenommen wurde. Dies wies er zurück und erklärte sinngemäß, er habe auch ausländische Bekannte. Diese Antwort empfand ich persönlich nicht als angemessene Auseinandersetzung mit dem von uns angesprochenen Problem.
Im Rahmen der psychiatrischen Untersuchung wollte ich anschließend die Orientierungsfähigkeit des Patienten genauer beurteilen und bat deshalb darum, ihm gezielte Fragen stellen zu dürfen. Der Patient war zeitlich, örtlich und situativ vollständig orientiert. Unter anderem stellte ich eine Frage zum aktuellen Bundeskanzler. Diese Frage wurde vom Richter belächelt und mit der Bemerkung „Wir sind nicht im Einbürgerungstest“ kommentiert. Diese Äußerung hat mich persönlich sehr getroffen. Ich hatte die Frage ausschließlich als Teil der psychiatrischen Untersuchung gestellt, um die kognitive Orientierung des Patienten einzuschätzen. Dass eine solche medizinisch gemeinte Frage in dieser Weise kommentiert wurde, empfand ich als unnötig herabwürdigend und persönlich verletzend. Im weiteren Verlauf lehnte der Richter die beantragte Unterbringung ab. Gleichzeitig erklärte er wiederholt, dass der Antrag aus seiner Sicht formal und inhaltlich fehlerhaft sei. Wir versuchten weiterhin, sachlich zu erklären, dass gerade die persönliche Anhörung dazu dienen sollte, die medizinischen und rechtlichen Aspekte gemeinsam zu klären. Wir wollten keine Unterbringung gegen den Patienten aus formalen Gründen durchsetzen. Unser Anliegen war ausschließlich, den Patienten angesichts seiner akuten Erkrankung, seiner fehlenden Krankheitseinsicht und seiner damals sehr wechselhaften psychischen Situation zu schützen und eine notwendige psychiatrische Behandlung sicherzustellen.
Trotz unserer wiederholten Erklärungen hatten wir den Eindruck, dass unsere medizinische Einschätzung kaum ernst genommen wurde. Für uns war dies besonders schwer, weil wir als Ärzte in solchen Situationen eine große Verantwortung tragen. Wir müssen einerseits die Rechte und den Willen des Patienten respektieren und andererseits handeln, wenn aufgrund einer akuten psychiatrischen Erkrankung eine erhebliche Gefährdung oder eine Verschlechterung des Zustandes drohen kann. Diese Verantwortung nehmen wir sehr ernst. Umso belastender war es für mich, wenn der Eindruck entstand, dass unsere fachliche Einschätzung nicht sachlich diskutiert, sondern grundsätzlich abgewertet wurde.
Im weiteren Verlauf äußerte der Richter, die Staatsanwaltschaft sowie gegebenenfalls das Betreuungsgericht einschalten zu wollen. Im Verlauf erklärte er außerdem, über eine direkte Handynummer der Staatsanwaltschaft zu verfügen. Die gesamte Situation wurde dadurch für mich zunehmend einschüchternd. Ich hatte das Gefühl, dass sich die Situation von einer sachlichen medizinisch-rechtlichen Diskussion immer mehr zu einer persönlichen Konfrontation entwickelte. Aufgrund der unterschiedlichen institutionellen Positionen empfand ich mich in diesem Moment zunehmend als machtlos und der Situation ausgeliefert.
Was danach folgte, hat mich persönlich noch wesentlich stärker belastet. Im weiteren Verlauf erstattete der Richter Strafanzeige gegen die Chefärztin und gegen mich für angebliche Freiheitsberaubung. In diesem Zusammenhang wurde die betreffende Patientenakte beschlagnahmt und es erfolgte eine Vorladung. Die Klinik stellte uns einen Rechtsanwalt zur Seite. Ich möchte ausdrücklich sagen, dass uns dieser Vorgang sehr erschüttert hat. Wir hatten zuvor noch nie erlebt, dass unsere ärztliche Tätigkeit und eine fachliche Einschätzung in einer solchen Weise in einen strafrechtlichen Zusammenhang gebracht wurden. Wir hatten ausschließlich versucht, unsere ärztliche Verantwortung wahrzunehmen und einem akut erkrankten Patienten zu helfen. Plötzlich sah ich mich selbst mit einem strafrechtlichen Verfahren konfrontiert. Die Beschlagnahmung der Patientenakte und die anschließende Vorladung waren für uns persönlich ein sehr einschneidendes Erlebnis.
Nach der weiteren Prüfung des Sachverhalts und der Anhörung unter anderem des Hausarztes und des Patienten wurde das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft nicht weiterverfolgt beziehungsweise eingestellt. Diese Entscheidung war für uns eine große Erleichterung. Gleichzeitig konnte sie die emotionale Belastung, die durch den gesamten Vorgang entstanden war, nicht einfach rückgängig machen.
Sowohl die Chefärztin als auch ich standen nach diesem Ereignis unter einem erheblichen Schock. Eine solche Form der persönlichen Abwertung, Demütigung und Konfrontation hatten wir in unserer beruflichen Tätigkeit zuvor nicht erlebt. Besonders belastend war für uns nicht allein die Tatsache, dass unsere medizinische Einschätzung nicht geteilt wurde. Unterschiedliche fachliche und rechtliche Einschätzungen sind selbstverständlich möglich und gehören zu einem funktionierenden Rechtsstaat. Belastend war vielmehr die Art und Weise, wie diese Meinungsverschiedenheit ausgetragen wurde. Die Wortwahl, der Ton, wiederholte Unterbrechungen, die aus meiner Sicht herabwürdigenden Bemerkungen und schließlich die Androhung weiterer rechtlicher Schritte haben bei uns ein Gefühl von Hilflosigkeit und großer persönlicher Verunsicherung hinterlassen.
Der Vorgang hat uns nach Dienstende beschäftigt. Ich habe wiederholt über die Situation nachgedacht und mich gefragt, weshalb eine Situation, in der wir eigentlich gemeinsam zum Schutz eines psychisch erkrankten Menschen hätten handeln sollen, in einer derart konfrontativen Atmosphäre enden musste. Die Belastung ging für uns zeitweise so weit, dass wir schlecht schlafen konnte und die Ereignisse immer wieder gedanklich durchgingen. Auch das Gefühl, in unserer beruflichen Tätigkeit und unserer persönlichen Integrität infrage gestellt worden zu sein, hat uns nachhaltig beschäftigt.
Unser Professor hat zwischenzeitlich eine Beschwerde an das zuständige Justizministerium gerichtet. Eine Rückmeldung hierzu steht derzeit noch aus. Ich möchte abschließend ausdrücklich betonen, dass sich meine Kritik nicht gegen Richterinnen und Richter oder gegen die Justiz als solche richtet. Im Gegenteil: In unserem beruflichen Alltag erleben wir viele Richterinnen und Richter, mit denen eine respektvolle, sachliche und konstruktive Zusammenarbeit möglich ist. Wir erleben Richter, die uns zuhören, medizinische Einschätzungen ernst nehmen, gleichzeitig die Rechte der Patienten schützen und gemeinsam mit uns nach einer rechtskonformen Lösung suchen. Eine solche Zusammenarbeit schätze ich sehr und halte sie für unverzichtbar. Gerade deshalb hat mich die Begegnung mit dem betreffenden Richter so stark getroffen. Ich hätte mir in dieser schwierigen Situation keine Zustimmung zu unserer ärztlichen Einschätzung um jeden Preis gewünscht. Ich hätte mir lediglich einen respektvollen, sachlichen und professionellen Umgang miteinander gewünscht. Unterschiedliche Auffassungen müssen möglich sein, ohne dass die jeweils andere Seite persönlich herabgesetzt oder eingeschüchtert wird. Wir möchten mit dieser Darstellung nicht die richterliche Unabhängigkeit infrage stellen und auch nicht die rechtliche Entscheidungsbefugnis des Richters kritisieren. Wir möchten vielmehr schildern, wie wir die damalige Situation erlebt haben und welche persönlichen Folgen sie für uns hatten. Was mir bis heute besonders schwerfällt, ist das Gefühl, dass wir in diesem Moment nicht als gleichberechtigte professionelle Gesprächspartner wahrgenommen wurden, sondern uns einer Kommunikation ausgesetzt sahen, die wir als respektlos, abwertend und einschüchternd empfunden haben. Für mich persönlich war dies eine der belastendsten Erfahrungen meiner bisherigen ärztlichen Tätigkeit.“

29 September 2026

5 Jahre Lichterwelt im Spiegel der Garten- und Landschaftsarchitektur

Westsachsen/Bad Elster.- Am Donnerstag, den 8. Oktober, lädt ein besonderer Vortrag mit Musik um 19.30 Uhr anlässlich des fünfjährigen Jubiläums der Lichterwelt Bad Elster in das Königliche Kurhaus ein. Gemeinsam mit ausgewiesenen Experten und dem Konzertmeisterquartett der Chursächsischen Philharmonie begibt sich das Publikum dabei auf eine faszinierende Reise durch die Geschichte der Garten- und Landschaftsarchitektur bis zu den großen Park- und Lichtinszenierungen unserer Zeit. Ausgangspunkt des Abends sind die historischen Parkanlagen Bad Elsters, die als prägendes Element der Königlichen Anlagen seit Generationen Natur, Architektur und Aufenthaltskultur miteinander verbinden. Von hier aus spannt sich der thematische Bogen von den Anfängen gestalteter Parklandschaften über bedeutende Gartenarchitekten und unterschiedliche Gestaltungsideale bis hin zu modernen Inszenierungen von Parks und Gärten durch Illumination. Fachkundige Einblicke geben an diesem Abend Elke Sternitzky, Bereichsleiterin Gartenbau der Sächsischen Staatsbäder GmbH, und der Experte Prof. Karl H. C. Ludwig aus Rehau. Der Landschaftsarchitekt, Publizist und international gefragte Referent für Garten- und Landschaftsarchitektur war Professor an der Hochschule Nürtingen-Geislingen und ist weltweit als Dozent, Vortragsreisender und Fachautor tätig. Seit drei Jahren lehrt er zudem an der Universität in Teheran. Für die musikalische Umrahmiung sorgt das Konzertmeisterquartett der Chursächsischen Philharmonie unter der Leitung von Denis Kriger. Passende musikalische Klangmalereien begleiten die Reise durch die Parkwelten und verbinden Wort, Natur und Musik zu einer stimmungsvollen Hommage an fünf Jahre Lichterwelt Bad Elster. So wird das Jubiläum selbst zu einem leuchtenden Abend über die besondere Wirkung inszenierter Landschaften. Tickets: 037437/ 53 900

27 September 2026

„Unfähiger Nichtsnutz“: Sächsischer Landtag bestätigt Collis Versagen

Westsachsen/Dresden/Zwickau.- Nachdem das Landgericht Zwickau festgestellt hat, dass Rechtsanwalt Reinhard Schübel den Titel „Dr.“ zu Unrecht trägt, bestätigt nun der Sächsische Landtag das Komplettversagen der Zwickauer Staatsanwaltschaft.
In einem Antwortschreiben des Petitionsausschusses auf die Eingabe der Petentin zur Zwickauer Überklebungsaffäre heißt es lapidar: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden“. Und weiter: „...Zu diesem Zeitpunkt war der ursprüngliche Vermerk überklebt worden; die Urheberschaft dieser Handlung konnte nicht mehr festgestellt werden...“. Damit ist klar, dass die Zwickauer Staatsanwaltschaft, in dieser Sache zuletzt geleitet von Oberstaatsanwalt Marcus Colli (Foto rechts neben Justizministerin Constanze Geiert / CDU), bei ihren Ermittlungen zum Täter entweder schlampig gearbeitet hat oder eine Aufklärung von vornherein nicht gewollt war. Beide Varianten sind für den „Demokratischen Rechtsstaat Deutschland“ inakzeptabel. Schließlich geht es darum aufzuklären, wer für den immensen Schaden für die Betroffenen, als auch den Vertrauensverlust der Bürger in die Zwickauer Gerichtsbarkeit verantwortlich ist und schlussendlich zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Zurzeit zeigen alle Finger auf Reinhard Schübel, den falschen Doktor aus Plauen. Doch darüber schweigen die Ermittler. „Der unbekannte Überkleber konnte vom Gericht nicht ermittelt werden“, heißt es in der Stellungnahme des Sächsischen Justizministeriums gegenüber dem Petitionsausschuss. Was für eine Bankrotterklärung!
Unterdessen mehren sich die Stimmen, die harte Konsequenzen für die offensichtlichen und bewiesenen Rechtsbrüche der Zwickauer Akteure fordern. Von „unfähigen Nichtsnutzen“ ist da die Rede. Selbst praktizierende Fachärzte für Psychiatrie beschweren sich über die unerhörten Verhaltensweisen mancher Richter, wie beispielsweise des Zwickauer Amtsrichters Rainer Droll, der mit rassistischen und frauenfeindlichen Äußerungen ihnen gegenüber auffällig wurde.
Zurück zum Sächsischen Landtag: Er ist der Gesetzgeber und hat die Pflicht, die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates in Sachsen zu sichern. Wenn in sächsischen Gerichten systematisch Akten manipuliert, Rechtskraftvermerke heimlich überklebt und Gesetzesvorschriften (§ 64 FamFG) ignoriert werden, ist das kein rein privates Problem einzelner Bürger, sondern ein struktureller Missstand in der Justizverwaltung.
Der Petitionsausschuss hat sich in seinem Bericht bequem darauf zurückgezogen, dass die Staatsanwaltschaft die Verfahren eingestellt hat und der Landtag Gerichten nicht reinreden darf. Dass aber Rechtsanwalt Martin Braukmann (Foto rechts / AfD), ein gewählter Abgeordneter desselben Landtags, das prozessuale Agieren des OLG Dresden öffentlich und schriftlich als „jämmerliches Versagen“ und „Verhandlung über ein unzulässiges Rechtsmittel“ bezeichnet hat, dass Gerichtsakten durch Überkleben physisch verfälscht wurden, ohne dass die Justiz den Täter ermitteln will, macht diesen Vorgang zu einem Fall für den Justizausschuss des Sächsischen Landtags.
Hier ist jetzt zwingend die Opposition gefordert, dies durchzusetzen. Sowohl Martin Braukmann, wie auch sein Abgeordneten-Kollege Mike Moncsek (Foto links / ebenfalls AfD) sind bereits darüber informiert. Jetzt liegt es an ihnen, das Land Sachsen wieder „vom Kopf auf die Füße zu stellen“, wie es der Slogan der AfD fordert.

23 September 2026

Vielfältiges Angebot: Kultour Z. lädt zum Herbstmarkt am Wochenende

Westsachsen/Zwickau.-
Am Wochenende, 26. und 27. September, verwandelt sich der Kornmarkt erneut in einen bunten Marktplatz. Wie die Kultour Z. informiert, erwartet Besucher ein vielfältiges Angebot aus Handel, Handwerk, Unterhaltung und gastronomischen Angeboten. Marktzeit ist an beiden Tagen von 10 bis 18 Uhr.
Verschiedene Händler und Handwerker präsentieren selbst hergestellte Produkte und geben Einblicke in ihre traditionellen Gewerke und künstlerischen Fähigkeiten. Besucher haben die Gelegenheit, beim Bummeln besondere Einzelstücke zu entdecken und direkt bei den Ausstellern einzukaufen. An den Imbissständen gibt es den Angaben zufolge sowohl herzhafte als auch süße Leckereien, wie beispielsweise Kürbissuppe, Grillwaren oder ofenfrische Teigspezialitäten und Federweißer.
Auch an Familien mit Kindern wird gedacht; Verschiedene Mitmachaktionen laden die kleinen Besucher zum Ausprobieren und Kreativsein ein. Beim Basteln herbstlicher Dekoration, beim Kennenlernen des über 100 Jahre alten Buchdrucks oder bei kleinen Spielen können Kinder den Markt auf unterhaltsame Weise entdecken. Begleitet wird der Markt von der lockeren und humorvollen Folkloremusik des beliebten Duo LiedFass.
Quelle und Foto: Stadtverwaltung Zwickau