27 September 2026

„Unfähiger Nichtsnutz“: Sächsischer Landtag bestätigt Collis Versagen

Westsachsen/Dresden/Zwickau.- Nachdem das Landgericht Zwickau festgestellt hat, dass Rechtsanwalt Reinhard Schübel den Titel „Dr.“ zu Unrecht trägt, bestätigt nun der Sächsische Landtag das Komplettversagen der Zwickauer Staatsanwaltschaft.
In einem Antwortschreiben des Petitionsausschusses auf die Eingabe der Petentin zur Zwickauer Überklebungsaffäre heißt es lapidar: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden“. Und weiter: „...Zu diesem Zeitpunkt war der ursprüngliche Vermerk überklebt worden; die Urheberschaft dieser Handlung konnte nicht mehr festgestellt werden...“. Damit ist klar, dass die Zwickauer Staatsanwaltschaft, in dieser Sache zuletzt geleitet von Oberstaatsanwalt Marcus Colli (Foto rechts neben Justizministerin Constanze Geiert / CDU), bei ihren Ermittlungen zum Täter entweder schlampig gearbeitet hat oder eine Aufklärung von vornherein nicht gewollt war. Beide Varianten sind für den „Demokratischen Rechtsstaat Deutschland“ inakzeptabel. Schließlich geht es darum aufzuklären, wer für den immensen Schaden für die Betroffenen, als auch den Vertrauensverlust der Bürger in die Zwickauer Gerichtsbarkeit verantwortlich ist und schlussendlich zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Zurzeit zeigen alle Finger auf Reinhard Schübel, den falschen Doktor aus Plauen. Doch darüber schweigen die Ermittler. „Der unbekannte Überkleber konnte vom Gericht nicht ermittelt werden“, heißt es in der Stellungnahme des Sächsischen Justizministeriums gegenüber dem Petitionsausschuss. Was für eine Bankrotterklärung!
Unterdessen mehren sich die Stimmen, die harte Konsequenzen für die offensichtlichen und bewiesenen Rechtsbrüche der Zwickauer Akteure fordern. Von „unfähigen Nichtsnutzen“ ist da die Rede. Selbst praktizierende Fachärzte für Psychiatrie beschweren sich über die unerhörten Verhaltensweisen mancher Richter, wie beispielsweise des Zwickauer Amtsrichters Rainer Droll, der mit rassistischen und frauenfeindlichen Äußerungen ihnen gegenüber auffällig wurde.
Zurück zum Sächsischen Landtag: Er ist der Gesetzgeber und hat die Pflicht, die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates in Sachsen zu sichern. Wenn in sächsischen Gerichten systematisch Akten manipuliert, Rechtskraftvermerke heimlich überklebt und Gesetzesvorschriften (§ 64 FamFG) ignoriert werden, ist das kein rein privates Problem einzelner Bürger, sondern ein struktureller Missstand in der Justizverwaltung.
Der Petitionsausschuss hat sich in seinem Bericht bequem darauf zurückgezogen, dass die Staatsanwaltschaft die Verfahren eingestellt hat und der Landtag Gerichten nicht reinreden darf. Dass aber Rechtsanwalt Martin Braukmann (Foto rechts / AfD), ein gewählter Abgeordneter desselben Landtags, das prozessuale Agieren des OLG Dresden öffentlich und schriftlich als „jämmerliches Versagen“ und „Verhandlung über ein unzulässiges Rechtsmittel“ bezeichnet hat, dass Gerichtsakten durch Überkleben physisch verfälscht wurden, ohne dass die Justiz den Täter ermitteln will, macht diesen Vorgang zu einem Fall für den Justizausschuss des Sächsischen Landtags.
Hier ist jetzt zwingend die Opposition gefordert, dies durchzusetzen. Sowohl Martin Braukmann, wie auch sein Abgeordneten-Kollege Mike Moncsek (Foto links / ebenfalls AfD) sind bereits darüber informiert. Jetzt liegt es an ihnen, das Land Sachsen wieder „vom Kopf auf die Füße zu stellen“, wie es der Slogan der AfD fordert.