Viele Hartz 4-Empfänger lassen sich Fehler und miese Behandlung nicht mehr gefallen und wehren sich. Einige Jobcenter haben sich etwas dagegen einfallen lassen. Im „freundlichen Gespräch“ empfehlen die Sachbearbeiter den Widerspruch zurückzunehmen. Doch das sollte man nicht tun, denn davon profitiert einzig und allein das Jobcenter.
Ein Widerspruch ist für das Jobcenter lästig: Er bedeutet viel Arbeit, denn jedes Jobcenter hat mittlerweile eine eigene Widerspruchsabteilung. Hier wird jeder Widerspruch geprüft und der Betroffene erhält eine ausführliche Erklärung, wieso sein Widerspruch korrekt war oder wieso er abgelehnt wird. Das kostet viele Arbeitsstunden. Außerdem ist jeder Widerspruch schlecht für die Statistik, weil er davon zeugt, dass die Mitarbeiter im Jobcenter schlechte Arbeit abgeliefert haben. Ein Widerspruch ist für das Jobcenter also wie eine Reklamation von unzufriedenen Kunden.
Mehr Widersprüche = bessere Qualität für Hartz 4-Empfänger?
Wie reagieren die Jobcenter nun auf steigende Widerspruchszahlen? Anstatt in einer Qualitätsoffensive dafür zu sorgen, dass weniger Fehler passieren, versucht man die Statistik auf Kosten der Betroffenen zu verbessern. Immer wieder wurden zuletzt Fälle bekannt, in denen die Sachbearbeiter versucht haben, die Hartz 4-Empfänger zur Rücknahme des Widerspruchs zu zwingen. Denn ein zurückgezogener Widerspruch taucht nicht in den Zahlen auf und das Jobcenter steht damit gut da.
Es wird Druck auf Betroffene ausgeübt
In den harmlosesten Fällen erklärt dann der Sachbearbeiter gegenüber dem Leistungsbezieher, dass er die Fehler im Bescheid schon selbst erkannt hat und alles behoben wird, wenn derjenige den Widerspruch zurücknimmt. Manchmal heißt es auch, dass ein Widerspruch sowieso chancenlos ist und man es besser gleich sein lässt. Es gibt aber noch krassere Fälle. Einem betroffenen Hartz 4-Empfänger saßen plötzlich vier Mitarbeiter des Jobcenters gegenüber, die massiv auf ihn einredeten. Oft wird auch Druck mit Sanktionen gemacht. Dann heißt es, dass einem Sanktionen blühen, wenn man nicht sofort einlenkt und den Widerspruch ruhen lässt.
Darf das Jobcenter Hartz 4-Empfänger so einschüchtern?
Die Logik ist klar: Man setzt die Leute unter Druck. Die Jobcenter-Mitarbeiter sitzen scheinbar am längeren Hebel und reden von ihren Rechten und Gesetzen. Doch das ist Unsinn, denn das Recht steht klar auf der Seite der Betroffenen. Jeder hat das Recht, Widerspruch gegen einen Jobcenter-Bescheid einzulegen. Und das Jobcenter hat die Pflicht, jeden Widerspruch zu prüfen. Wenn so gedroht wird, wie in den Beispielen, sollte man eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen.
Eine Rücknahme des Widerspruchs hat Nachteile für Hartz 4-Empfänger
Nimmt ein Betroffener seinen Widerspruch tatsächlich zurück, gibt es nur einen Gewinner: das Jobcenter. Denn ist er einmal zurückgenommen, ist meist bereits die Widerspruchsfrist abgelaufen. Dann kann man nur noch mit einem Überprüfungsantrag gegen diesen Bescheid vorgehen. Man sollte sich also nicht auf die Worte des Mitarbeiters verlassen, wenn er verspricht, dass Fehler auch ohne Widerspruch korrigiert werden. Im Zweifel steht man mit weniger Geld da. Ohne Widerspruch wird man auch vor Gericht wenig erreichen.
Fazit: Nicht einschüchtern lassen. Wenn man sich bedroht fühlt, sollte man immer einen Beistand mit zum Jobcenter-Termin nehmen. Ein Widerspruch kann nicht zu Sanktionen oder anderer Schikane führen, sondern es ist Ihr gutes Recht, gegen jeden Bescheid vorzugehen. Hilfe gibt es auch bei auf Hartz 4 spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien, zum Beispiel hier: rightmart Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Quelle und Grafik: rightmart Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Foto: Agentur für Arbeit