Bereits seit Juli letzten Jahres bekommen Schwangere, Stillende, Kinder bis zum 15. Lebensjahr sowie Nierenkranke und Allergiker keine quecksilberhaltigen Zahnfüllungen mehr. Alle anderen müssen für Kunststofffüllungen privat zuzahlen. „Das können bis zu 100 Euro pro Füllung sein, bei Keramik- oder Goldinlays sogar noch weit mehr", sagt Dr. Holger Weißig, Chef der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Sachsen. „Hätten wir ein generelles Amalgamverbot, müssten die Mehrkosten für Alternativen von den Kassen getragen werden. Das könnte sich auch auf die Beiträge auswirken.“
Florian Schulze, Geschäftsführer der IG Umwelt und Zahnmedizin, kritisiert die Zurückhaltung der Bundesregierung. „Es wurde weder ein Zeitpunkt für den Amalgamausstieg festgelegt, noch eine konkrete Maßnahme dafür beschlossen, wie man den Einsatz von Amalgam auf unverzichtbare Spezialfälle beschränken möchte.“ Schulze bezeichnet Quecksilber als eines der giftigsten Elemente der Erde. Geringste Mengen könnten bereits schwerwiegende Gesundheitsschäden nach sich ziehen. „Wenn die meisten quecksilberhaltigen Produkte wie Batterien, Lampen oder Thermometer ab 2020 verboten werden, sollte bei Amalgamfüllungen keine Ausnahme gemacht werden“, sagt er.
Quecksilber ist ein Zell- und Nervengift, das sich nicht nur im Kiefer, sondern auch in Nieren, Gehirn und Gelenken ablagern kann. Deshalb soll Amalgam bis 2030 aus der Zahnmedizin verschwinden. Allerdings weniger aus gesundheitlichen, sondern aus Umweltschutzgründen.
Für Ina Schiffler der blanke Hohn: „Ich sehe darin nach wie vor eine vorsätzliche Körperverletzung. Es geht immer nur ums Geld. Für die einfache Bevölkerung ist das billigste immer gut genug. Ob es uns schadet, interessiert niemanden.“
Bis 1. Juli mussten die EU-Mitgliedsstaaten nationale Aktionspläne beschließen, wie sie Amalgam weiter reduzieren wollen. Schweden und Norwegen sind hier Vorreiter. Dort gilt schon seit zehn Jahren ein absolutes Amalgamverbot. Deutschland folgt diesem Beispiel nicht. Die Bundesregierung verspricht lediglich, die Verwendung von Amalgam zu senken und den Einsatz auf unverzichtbare Spezialfälle zu beschränken. Für alle, die nicht zu einer Risikogruppe gehören, bleibt Amalgam in Deutschland weiterhin die Regelversorgung. Trotz neuer EU-Verordnung scheiden sich beim Thema Amalgam also weiterhin die Geister.
Fotos: BARMER/ZPA
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