Update 31. März 2020:
Heute erging erneut eine Strafanzeige gegen die untätige Staatsanwältin Antje Dietsch, die bereits seit 2016 von Straftaten ihrer Kollegen weiß und nicht ermittelt. Strafvereitelung im Amt ist laut § 258 a StGB mit bis zu fünf Jahren Haft bedroht. Die Anzeige im Wortlaut hier: Download
Westsachsen/Zwickau.- Nachdem die Hintergründe zu Strafvereitelungen in der Zwickauer Justiz jetzt öffentlich sind (WSZ berichtete), hagelt es Strafanzeigen gegen Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Urkundenfälschung, Strafvereitelung im Amt und Bildung einer kriminellen Vereinigung. So hat heute eine Betroffene an den zuständigen Staatsanwalt Christian Ruderisch Strafanzeige und gleichzeitig Strafantrag wegen des dringenden Verdachts auf Strafvereitelung im Amt gestellt. Dabei führt sie die Akte 5 O 702/15 an, die „der eindeutige Beweis für eine jahrelange schwere Strafvereitelung im Amt laut § 258 a StGB“ sei. Anzeigen liegen auch von anderer Seite vor: gegen Oberstaatsanwalt, Uwe Wiegner, die Staatsanwälte Jörg Rzehak, Jürgen Pfeiffer und weitere am Korruptions-System beteiligte.
Nachdem versucht wurde, mittels einstweiliger Verfügung die Westsächsische Zeitung an der Veröffentlichung des Zusammenspiels zwischen Stadtverwaltung, Sparkasse und Zwickauer Justiz zu hindern (WSZ berichtete), erreichen uns täglich immer mehr Solidaritätskundgebungen von Lesern, die mit der Zwickauer Gerichtsbarkeit ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Strafanzeigen werden ignoriert, Paragrafen missachtet und Unrecht gesprochen. Rechtsanwälte versprechen Aussicht auf Erfolg und lassen dann ihre Madanten zum Verhandlungstermin im Regen stehen. Meist deswegen, weil sie am Mandanten vorbei Vereinbarungen mit der Gegenseite treffen.
Die stärksten Waffen gegen derartige Zustände sind die Wahrheit und die Öffentlichkeit. Deshalb wird die Westsächsische Zeitung auch weiterhin regelmäßig über diese Themen berichten.
Heute erging erneut eine Strafanzeige gegen die untätige Staatsanwältin Antje Dietsch, die bereits seit 2016 von Straftaten ihrer Kollegen weiß und nicht ermittelt. Strafvereitelung im Amt ist laut § 258 a StGB mit bis zu fünf Jahren Haft bedroht. Die Anzeige im Wortlaut hier: Download
Westsachsen/Zwickau.- Nachdem die Hintergründe zu Strafvereitelungen in der Zwickauer Justiz jetzt öffentlich sind (WSZ berichtete), hagelt es Strafanzeigen gegen Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Urkundenfälschung, Strafvereitelung im Amt und Bildung einer kriminellen Vereinigung. So hat heute eine Betroffene an den zuständigen Staatsanwalt Christian Ruderisch Strafanzeige und gleichzeitig Strafantrag wegen des dringenden Verdachts auf Strafvereitelung im Amt gestellt. Dabei führt sie die Akte 5 O 702/15 an, die „der eindeutige Beweis für eine jahrelange schwere Strafvereitelung im Amt laut § 258 a StGB“ sei. Anzeigen liegen auch von anderer Seite vor: gegen Oberstaatsanwalt, Uwe Wiegner, die Staatsanwälte Jörg Rzehak, Jürgen Pfeiffer und weitere am Korruptions-System beteiligte.
Nachdem versucht wurde, mittels einstweiliger Verfügung die Westsächsische Zeitung an der Veröffentlichung des Zusammenspiels zwischen Stadtverwaltung, Sparkasse und Zwickauer Justiz zu hindern (WSZ berichtete), erreichen uns täglich immer mehr Solidaritätskundgebungen von Lesern, die mit der Zwickauer Gerichtsbarkeit ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Strafanzeigen werden ignoriert, Paragrafen missachtet und Unrecht gesprochen. Rechtsanwälte versprechen Aussicht auf Erfolg und lassen dann ihre Madanten zum Verhandlungstermin im Regen stehen. Meist deswegen, weil sie am Mandanten vorbei Vereinbarungen mit der Gegenseite treffen.
Die stärksten Waffen gegen derartige Zustände sind die Wahrheit und die Öffentlichkeit. Deshalb wird die Westsächsische Zeitung auch weiterhin regelmäßig über diese Themen berichten.
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