06 Mai 2020

Wieder geöffnet: Städtische Museen freuen sich auf Besucher

Westsachsen/Zwickau.- Die sächsische Staatsregierung erlaubt den Museen und Bibliotheken im Freistaat eine Wiedereröffnung. Diese muss allerdings den neuen und geänderten Hygienevorgaben gerecht werden. Die Mitarbeiter des Kulturamtes sind im Moment dabei, alle Voraussetzungen zu schaffen, die eine Aufnahme des öffentlichen Betriebes für Nutzer bzw. Besucher ab dem morgigen Donnerstag (7. Mai 2020) zulässt. Dies betrifft die Kunstsammlungen, die Priesterhäuser, die Galerie, das Robert-Schumann-Haus, die Stadtbibliothek, die Ratsschulbibliothek und das Stadtarchiv.
Es wird vorsorglich darauf verwiesen, dass der Eintritt in die Museen zahlenmäßig begrenzt werden muss. Einzelheiten werden an den Eingangsbereichen und zeitnah auf den Webseiten veröffentlicht. Nutzer der Ratsschulbibliothek und der Abteilungen des Stadtarchivs müssen sich bitte vorher anmelden, da die Hygiene- und Abstandsregeln hier nur eine eng begrenzte Besucherzahl erlauben.
Der Zutritt zur Stadtbibliothek im Kornhaus wird am Eingang geregelt und ebenfalls zahlenmäßig begrenzt. Hier ist für jeden Nutzer ein Korb vorgeschrieben. Die Rückgabe erfolgt weiterhin nur am Automaten. Trotzdem kann es wegen der Verweildauer der Nutzer zu Wartezeiten kommen, die evtl. einen Besucherrückstau verursachen, der aus hygienischen Gründen vor der Eingangstür kanalisiert wird.
Die Stadtbibliothek hat am Samstag dem 9. Mai 2020 einen außerplanmäßigen Schließtag. Ansonsten gelten für alle Einrichtungen von der Wiedereröffnung an die bisherigen Öffnungszeiten bzw. -tage. Desinfektionsmittel für die Hände stehen an den Eingängen bereit. Alle Besucher sind aufgefordert in den Einrichtungen einen Nasen-Mund-Schutz zu tragen. Menschen mit akuten Atemwegserkrankungen können keinen Eintritt verlangen. Die Einhaltung eines Mindestabstandes von zwei Metern zwischen Besuchern bzw. Nutzern setzen wir auch in den Kultureinrichtungen voraus.

Quelle und Foto: Stadtverwaltung Zwickau