20 Juni 2019

Urkundenfälschung: verdächtigte Justizsekretärin soll aussagen

Zwickau.- Im Justizskandal um Urkundenfälschung, Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt am Zwickauer Amtsgericht gibt es eine neue Entwicklung. Wie jetzt bekannt wurde, lässt ein Potsdamer Rechtsanwalt, der die Geschädigte seit einiger Zeit vertritt, eine der Urkundenfälschung verdächtigte Justizsekretärin als Zeugin zu einer Berufungsverhandlung vorladen. Der Mitarbeiterin im Amtsgericht wird vorgeworfen, im Jahr 2013 einen gültigen Rechtskraftvermerk widerrechtlich überklebt zu haben, um diesen unkenntlich zu machen.
Dem voraus gegangen war ein fehlerhaftes, bei einem nicht zuständigen Gericht eingereichtes Rechtsmittel durch das Versäumnis des seit langem umstrittenen Plauener Rechtsanwaltes „Dr.“ Reinhard Schübel (kleines Foto). Gegen Schübel richtet sich nun auch die Berufung, die am Landgericht Zwickau stattfinden soll. Demzufolge muss dieser zunächst rund 30.000 Euro Schadenersatz an die durch sein Fehlverhalten geschädigte Werdauerin zahlen. Im voran gegangenen End-Urteil des Zwickauer Amtsgerichts wurde diese Forderung zunächst abgewiesen. Allerdings war dieses Gericht ebenfalls nicht zuständig. Ein Urteil hätte also nicht gefällt werden dürfen. Schon eine Verhandlung darüber war unzulässig. All dies wirft erneut Fragen über den Zustand der Zwickauer Justiz auf.
Die zur Berufungsverhandlung geladenen Zeugin soll nun mit ihrer Aussage Licht ins Dunkel bringen. Kommt das Gericht im Laufe der Verhandlung zu dem Schluss, dass der gültige Rechtskraftvermerk in der Akte 8 F 1059/07 durch eigene Mitarbeiter unzulässig überklebt wurde, muss der ganze Fall neu aufgerollt werden. Der Geschädigten stünden dann Schadensersatz und Wiedergutmachungszahlungen zu, die in ihrer Höhe bisher noch nicht bezifferbar sind.

Fotos: WSZ/HP Schübel