Im Laufe der Verhandlung wurde immer deutlicher, dass Schübel keinerlei Durchblick bezüglich der Gesetzeslage hat. Seiner Meinung nach ist es völlig egal, wo man ein Rechtsmittel einlegt. Und bestehende Rechtskraft interessiert ihn offensichtlich auch nicht. Deshalb war der von der Gegenseite geäußerte Verdacht, Schübel hätte ja den Rechtskraftvermerk auch selbst überklebt haben können, durchaus berechtigt.
Richter Axel Neidhardt gab zu bedenken, dass er in diesem Verfahren nicht über die Gültigkeit des überklebten Rechtskraftvermerkes zu entscheiden hat. Das gehöre ins Strafrecht und müsste außerdem in einem gesonderten Verfahren festgestellt werden. Hier dreht sich die Justiz jedoch seit Jahren im Kreis. Denn genau diese Feststellung hatte der (Lumpenhund-)Richter Adolf Lindenberger bereits vor Jahren erfolgreich verhindert. Und weil dessen Fehlentscheidung inzwischen vollständig in Rechtskraft erwachsen ist, lässt sich laut Aussage von Richter Neidhardt nun nichts mehr daran ändern. Eine Überklebung dieses Rechtskraftvermerkes, wie von der Betroffenen vorgeschlagen, lehnte er mit Hinweis auf die Strafbarkeit kategorisch ab.
Mehr zum Thema Sächsische Justiz: klick hier
Unterstützen Sie unser RechercheTeam mit einer Spende