02 April 2026

True-Crime im großen Stil: Wer gab den Befehl zum Fälschen im Amt?

Zwei Ganoven, zwei weiße Blätter und ein riesiger Betrug. 
Wie die Rechtsanwälte Reinhard Schübel und Claudia Dietrich von der Zerstörung der Rechtsstaatlichkeit profitieren.

Westsachsen/Zwickau (Stadt des überklebten Rechtskraftvermerks).- Nachdem wir bereits über die physische Manipulation der Akte 8 F 1059/07 berichtet haben (jene zwei weißen Papierstreifen, die eine amtliche Wahrheit auslöschten), rücken nun die Drahtzieher in den Fokus. Rechtsanwalt Reinhard Schübel (der falsche Doktor aus Plauen/Foto) und die Gegenanwältin Claudia Dietrich aus Werdau (Foto vor ihrer Kanzlei). Neue Erkenntnisse belegen, dass die „Überklebung“ kein einsamer Akt eines Justizmitarbeiters war, sondern das Ergebnis einer mutmaßlichen kriminellen Allianz zwischen zwei Anwaltskanzleien.
Was passiert, wenn diejenigen, die das Recht schützen sollen, sich zusammentun, um es zu vernichten? In der Akte 8 F 1059/07 des Amtsgerichts Zwickau verbirgt sich ein Kriminalfall, der sprachlos macht. Es geht um zwei weiße Papierstreifen, ein brüllendes Anwalts-Ego und einen koordinierten Betrug an einer Mandantin.

Das Schweigekartell der Robenträger
Die zentrale Frage der „Überklebungs-Affäre“ lautet: Wer gab den Befehl zur Urkundenunterdrückung? War es Rechtsanwalt Schübel oder die Gegenanwältin Dietrich? Oder – was die Beweislage nahelegt – wurde diese Tat gemeinsam am Konferenztisch geplant? Fakt ist: Am 07.11.2014 erschlich Rechtsanwältin Dietrich eine Falschbeurkundung beim Amtsgericht Zwickau. Sie besorgte damit nicht nur sich selbst, sondern auch ihrem „Gegner“ Schübel die rechtliche Munition, um ein eigentlich beendetes Verfahren künstlich weiterzuführen.

Der Tag, an dem die Maske fiel
Der 7. Mai 2014 markiert den Wendepunkt. In seiner Kanzlei in Plauen wurde Rechtsanwalt Schübel mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert, das den Kern der Manipulation traf: den Rechtskraftvermerk. Zeugen berichten von einem Mann, der völlig die Fassung verlor. Hochgradig gereizt warf Schübel die Beteiligten brüllend aus der Kanzlei. Warum diese Panik? Weil die Luft dünn wurde. Kurz nach diesem Eklat, noch am selben Tag, erhielt das Amtsgericht Zwickau durch die Gegenseite Rechtsanwältin Claudia Dietrich den Auftrag, die Beschlussausfertigungen mit einem falschen Datum zu versehen. Es war der verzweifelte Versuch, die vorangegangene Aktenmanipulation nachträglich zu legalisieren.

Das Motiv: Ruin gegen Profit
Beide Anwälte wussten zu 100 Prozent: Das Verfahren war bereits am 01.05.2012 rechtskräftig beendet. Rechtsanwalt Schübel hatte einen fatalen Fehler begangen. Er legte ein Rechtsmittel am falschen Gericht ein (§ 64 FamFG) und versäumte die Frist. Für Schübel bedeutete das, er war persönlich haftbar. Da seine Kanzlei bereits damals in massiven finanziellen Problemen steckte, hätte dieser Haftungsfall sein berufliches AUS bedeutet. Für Dietrich bedeutete die Rechtskraft das Ende der zu erwartenden Gebühren. Der einzige Weg, diesen Zustand zu „heilen“, war eine Straftat. Man musste die Urkunde manipulieren, um den Weg für weitere Prozesse und neuen Betrug freizumachen. Da beide Anwälte wussten, dass der gültige Rechtskraftvermerk existierte, konnte die spätere Überklebung nur in Absprache erfolgen.

Die bittere Frage an den Rechtsstaat
Wie ist es möglich, dass zwei Anwälte gemeinsam eine Partei betrügen, Akten physisch mit Papierstreifen manipulieren und die Justiz bis heute dabei zusieht? Die Beweise liegen schwarz auf weiß in der Akte 8 F 1059/07. Dass Gerichte und Staatsanwaltschaften dieses Spiel bis heute mitspielen, ist der eigentliche Skandal hinter dem Skandal. Es ist Zeit, dass die Öffentlichkeit erfährt, wie in Zwickau mit der Aktenwahrheit umgegangen wird. Zweifel kann es nicht mehr geben. Wer Akten fälscht, um seine eigene Haut zu retten, gehört bei Gericht nicht in die Rolle eines Anwalts, sondern auf die Anklagebank mit anschließender Verurteilung.

Warum spielen die Gerichte und Staatsanwaltschaften bis heute mit? Dazu demnächst mehr in einem weiteren Bericht.