Jüngstes Beispiel ist das Urteil im sogenannten „Rotzlöffel-Prozess“. Der Angeklagte hatte einen Richter, der sich in der Überklebungs-Affäre von der Direktorin des Amtsgerichts Zwickau, Eva-Maria Ast, manipulieren ließ, als „unwissenden, schlecht erzogenen Rotzlöffel“ bezeichnet, der „die ihm übertragene Macht ausnutzt, um anderen zu schaden und sie im Schulterschluss mit seinesgleichen zu diskriminieren“. Im Rubrum (Urteilseingang) fehlte ein Kind des Angeklagten. Dafür erfand der Richter eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die nicht existierte.
Es gibt nicht eine einzige Gerichtsverhandlung, deren Protokoll das wiedergibt, was tatsächlich besprochen wurde. Berichtigungsanträge, die regelmäßig bei Gericht eingehen, werden grundsätzlich abgelehnt. So bleibt es bei falschen Tatsachenbehauptungen im Protokoll, die vom Richter in der nächsten Instanz für bare Münze genommen werden. Das Ergebnis liegt auf der Hand: Fehlurteile am Fließband. Die seit langem von Betroffenen geforderte digitale Prozessbeobachtung (audiovisuelle Aufzeichnung), die solche Fehler vermeiden würde, lehnt man kategorisch ab. Warum wohl?
Für diese Zustände sind innerhalb einer kriminellen Vereinigung in der Zwickauer Justiz fünf Mitglieder federführend: Eva-Maria Ast, Markus Colli, Bernd Gremm, Claudia Dietrich und Reinhard Schübel. Die beiden letztgenannten sind Rechtsanwälte und haben gemeinschaftlich das Chaos um den überklebten Rechtskraftvermerk am Amtsgericht Zwickau verursacht (WSZ berichtete). Über Markus Colli, der zwei sich ausschließende Ämter gleichzeitig bedient (Oberstaatsanwalt und Amtsgerichtsdirektor), wurde ebenso berichtet, wie über die Amtsgerichtsdirektorin Eva-Maria Ast, die laut Stadtrat Karl-Ernst Müller „in den Knast“ gehört. Bernd Gremm, Richter am Landgericht Zwickau, sorgt letztinstanzlich dafür, dass alle Beschwerden über das Fehlverhalten der vorgenannten Gruppierung abgebügelt werden.
Es gibt nicht eine einzige Gerichtsverhandlung, deren Protokoll das wiedergibt, was tatsächlich besprochen wurde. Berichtigungsanträge, die regelmäßig bei Gericht eingehen, werden grundsätzlich abgelehnt. So bleibt es bei falschen Tatsachenbehauptungen im Protokoll, die vom Richter in der nächsten Instanz für bare Münze genommen werden. Das Ergebnis liegt auf der Hand: Fehlurteile am Fließband. Die seit langem von Betroffenen geforderte digitale Prozessbeobachtung (audiovisuelle Aufzeichnung), die solche Fehler vermeiden würde, lehnt man kategorisch ab. Warum wohl?
Für diese Zustände sind innerhalb einer kriminellen Vereinigung in der Zwickauer Justiz fünf Mitglieder federführend: Eva-Maria Ast, Markus Colli, Bernd Gremm, Claudia Dietrich und Reinhard Schübel. Die beiden letztgenannten sind Rechtsanwälte und haben gemeinschaftlich das Chaos um den überklebten Rechtskraftvermerk am Amtsgericht Zwickau verursacht (WSZ berichtete). Über Markus Colli, der zwei sich ausschließende Ämter gleichzeitig bedient (Oberstaatsanwalt und Amtsgerichtsdirektor), wurde ebenso berichtet, wie über die Amtsgerichtsdirektorin Eva-Maria Ast, die laut Stadtrat Karl-Ernst Müller „in den Knast“ gehört. Bernd Gremm, Richter am Landgericht Zwickau, sorgt letztinstanzlich dafür, dass alle Beschwerden über das Fehlverhalten der vorgenannten Gruppierung abgebügelt werden.
Am 27. April findet am Amtsgericht Zwickau ein Prozess statt, der diese Konstellation zum Thema hat. Im Mittelpunkt steht der Titeltäuscher und Hochstapler Rechtsanwalt Reinhard Schübel, der sich bisher auf den Schulterschluss seiner Kollegen immer verlassen konnte. In seiner letzten Verhandlung beging er jedoch einen eklatanten Fehler. Er nahm für sich in Anspruch, was unter allen Umständen verboten ist. Rechtsanwalt Reinhard Schübel zückte sein Handy und filmte dreist die Anwesenden. Damit hat er sich strafbar gemacht. Der Richter konfiszierte sein Smartphone und rief die Polizei. Was die unternommen hat, erfährt die interessierte Öffentlichkeit beim Gerichtstermin am 27. April um 13 Uhr im Sitzungssaal 6, Pölbitzer Straße 9 in 08058 Zwickau.
