Olbernhau/Chemnitz.- Zwei 16-Jährige wurden bei einer Polizeikontrolle in Olbernhau mit in Deutschland nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern erwischt. Beamte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz stellten die beiden Teenager auf frischer Tat. Die Feuerwerkskörper wurden sichergestellt und der Vernichtung zugeführt. Die Bundespolizei ermittelt wegen einer Straftat nach dem Sprengstoffgesetz.
Diese aktuellen Sachverhalte möchte die Bundespolizeiinspektion Chemnitz nutzen, um über die Strafbarkeit des Verbringens von nicht zugelassener Pyrotechnik zu informieren: Alljährlich zum Jahresende registriert die Bundespolizei ein zunehmendes Verbringen von nicht zugelassenen Feuerwerks- und Knallkörpern aus Tschechien in die Bundesrepublik Deutschland. Diese Pyrotechnik ist gefährlich und mit extremen Risiken verbunden. Mangelhafte Verarbeitung und die Verwendung von Industriesprengstoff können selbst bei korrekter Anwendung zu schwersten Verletzungen führen. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund das Verbringen nicht zugelassener Feuerwerkskörper unter Strafe gestellt. Personen, die diese Feuerwerkskörper nach Deutschland einführen, erfüllen den Straftatbestand nach § 40 Sprengstoffgesetz, der Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen als Sanktionen vorsieht. Die Bundespolizei wird bei entsprechenden Feststellungen ein Strafverfahren einleiten.
Quelle und Foto: Bundespolizeidirektion Chemnitz