Ein konkretes Beispiel ist der leitende Oberstaatsanwalt Uwe Wiegner (Foto), der schon zu Vorwendezeiten in Glauchau als Staatsanwalt tätig war und auch heute noch mit geheimdienstlichen Verhaltensweisen auffällt. Eine Nachfrage beim zuständigen Justizminister Sebsastian Gemkow hat ergeben, dass „bereits vor dem 3. Oktober 1990 in der früheren DDR als Richter oder Staatsanwälte tätige Personen, die sich um eine Übernahme in den Justizdienst des Freistaates Sachsen beworben hatten, zusätzlich durch Richterwahlausschüsse und Staatsanwaltsüberprüfungsausschüsse auf der Grundlage von Anlage 1, Kapitel III, Sachgebiet A, Abschnitt III, Nr. 8 Maßgabe o des Einigungsvertrages überprüft wurden. Ziel der Überprüfung war die Ermittlung einer eventuellen persönlichen und beruflichen Verstrickung in das System der DDR.“
Im Klartext heißt das, seit der Wiedervereinigung fand keine Überprüfung mehr statt. Vor dem Hintergrund, dass auch heute noch ständig neue Akten gefunden und gesichtet werden, die mögliche Stasiverstrickungen offenlegen können, ist dies geradezu eine Farce.
Wiegner weigert sich nach wie vor beharrlich, einer Überprüfung durch die Stasiunterlagenbehörde zuzustimmen. Einen diesbezüglichen Antrag nahm er zu seinen Akten, ohne ihn zu unterzeichnen. Für Opfer des Justiz- und Stasi-Systems gibt es den Antrag zur Überprüfung auf inoffizielle oder hauptamtliche Mitarbeit beim Staatssicherheitsdienste der ehemaligen DDR hier zum Download
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Sächsische Staatskanzlei