Demnach versuchen die Behörden immer mal wieder, die Jugendorganisation mit mehr oder weniger sinnvollen Anzeigen zu belegen. „Bisher wurden jedoch alle fallen gelassen“, sagt deren Sprecher Jan Haas. Als Begründung gibt er an, dass im Falle einer Verhandlung immer wieder die Rede auf die 2+4-Verträge kommen würde, was nicht im Sinne der Regierenden sei.
Die Zwickauer Staatsanwaltschaft antwortet wie folgt: „Das Verfahren gegen die Anmelderin und Leiterin der Demonstration wurde am 10.03.2020 eingestellt, da kein Straftatbestand erfüllt wurde. So ist der Tatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a Abs.1 Nr.1, Abs.2 StGB durch das Verwenden des Symbols der FDJ nicht erfüllt, weil es sich bei der FDJ der ehemaligen DDR nicht um eine verbotene Organisation handelt. Auch verstieß das Tragen von einheitlichen blauen Anoraks mit dem FDJ-Symbol auf dem rechten Ärmel nicht gegen das Uniformverbot, da es hierdurch nicht zu der vom Sächsischen Versammlungsgesetz vorausgesetzten suggestiv-militant einschüchternden Wirkung für Dritte kam.
Gegen vier Teilnehmer der Demonstration, die den Balkon des Rathauses erklommen bzw. die Leiter hierzu gehalten sowie eine FDJ-Fahne vor dem Rathaus an einem der dort stehenden Fahnenmasten gehisst haben, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruchs eingeleitet. Dieses ist noch nicht abgeschlossen.“
Derweil gehen die Demonstrationen weiter. Neben Zwickau auch in den Städten Rostock, Jena, Weimar und Berlin. Selbst in Buchenwald vor dem Mahnmal am Glockenturm fanden sich Aktivisten ein. „Wir setzen euren Kampf fort! Denn: Nichts und niemand ist vergessen!“, war auf dem mitgebrachten Kranz zu lesen.
In Bezug auf die derzeitige Corona-Panik meint die FDJ, dass die menschliche Gesundheit zu allererst eine gesellschaftliche Frage sei. Ein Virus könne gefährlich sein und einem Staat Höchstleistungen abverlangen. Aber es in den Griff zu bekommen, die Bevölkerung zu schützen und zu immunisieren, sei nicht Sache der Gewehre, sondern die des Eigentums, so eine Sprecherin. Die Bevölkerung einzusperren, zu entrechten und schlussendlich zu enteignen, wäre das Ergebnis des Privateigentums.
Quelle und Fotos: Kampagnenbüro der FDJ