12 Februar 2020

Gehölzrodungen als Vorbereitungen zum Straßenausbau

Westsachsen/Werdau.- Für den Ausbau und die damit einhergehende Verbreiterung der Straße „Dreiflügel“ von der Leubnitzer Waldsiedlung bis zur „Cotta-Eiche“ ist die Rodung von straßenbegleitende Bäumen und Sträuchern ab dem 17.02.2020 notwendig.
Hintergrund ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer auf dem Dreiflügel. Durch die Straßenverbreiterung analog zum bereits ausgeführten Abschnitt können PKW und Busse gefahrlos an Radfahrern und Fußgänger vorbeifahren.
Zum Rückbau der Industriebrache Richardstraße 1-3 müssen ebenfalls die Bäume und Sträucher auf diesem Areal gefällt werden. Nur so kann eine vollflächige Enttrümmerung des Gebietes als Voraussetzung einer öffentlichen Nachnutzung erfolgen. Viele Fundamente, Gebäudereste und Hofbefestigen sind nicht mehr sichtbar, weil bereits Bäume, Sträucher und Gräser diese überwachsen haben. Dennoch muss auch der Untergrund von Rückständen der industriellen Nutzung befreit werden. Schließlich wollen wir nach dem Rückbau das Gelände zur Pleiße hin abtreppen und abböschen. Auch dazu bedarf es der Rodungen. Die Fällungen bei beiden Vorhaben sind Voraussetzung für die Baudurchführung und sind mit der Naturschutzbehörde abgestimmt.
Die Rodungen erfolgen bis spätestens 28.02.2020, so dass brütende Vögel nicht beeinträchtigt werden. Die Bäume wurden hinsichtlich besetzter Vogelnester und Baumhöhlen kontrolliert. Es erfolgen am Ende der Baumaßnahmen entsprechende Ersatzpflanzungen.

Quelle und Foto: Stadtverwaltung Werdau