24 November 2020

Fehlendes Unrechtsbewusstsein: Strafen nur für den einfachen Bürger?

Westsachsen/Zwckau.- Die Maskenpflicht in der Zwickauer Innenstadt wird zum Politikum. Der parteilose Stadtrat Sven Georgi stellt zur Stadtratssitzung am Donnerstag an die Oberbürgermeisterin die Frage, welche Behörde dies veranlasst hat und warum die ausführenden Kräfte vom Ordnungsamt beim Aufhängen der Schilder selbst keine Masken trugen (siehe Foto).
Einmal mehr scheinen sich die Ordnungshüter ihrer Vorbildfunktion nicht bewusst zu sein. Auch das Unrechtsbewusstsein der Politiker hält sich bei diesem Thema stark in Grenzen. Während sie bei so manchen Empfängen masken- und abstandslos feiern, zocken sie über ihre Erfüllungsgehilfen beim Ordnungsamt die Eltern von Kinder ab, die sich angeblich beim Spielen im Sandkasten zu nahe gekommen sind (WSZ berichtete). Auf Presseanfragen reagiert man entweder gar nicht oder mit billigen Ausreden. So wie heute Stadtsprecher Mathias Merz. Seiner Meinung nach sei die Pflicht, in Fußgängerzonen eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, in § 3 der Sächsischen Corona-Schutzverordnung geregelt. Es handele sich also nicht um eine Maskenpflicht, die von der Stadt oder der Oberbürgermeisterin „verordnet“ worden sei. Dem steht allerdings entgegen, dass auf den Schildern eben „Maskenpflicht“ steht und nicht Verordnung oder Empfehlung oder Hinweis. Außerdem prangt das Logo der Stadt Zwickau darauf, was die Sache noch klarer erscheinen lässt, wer von den eingetriebenen Bußgeldern profitiert.
Die Stadtratssitzung wird am Donnerstag Nachmittag im Lokalfernsehen live übertragen.

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