1. Es wird festgestellt: Der Beschluss in der Rechtssache des AG Zwickau Az. 8 F 1059/07 wurde zum 1. Mai 2012 rechtskräftig.
2. Es wird festgestellt: Die Überklebung des am 2. Mai 2012 angebrachten Rechtskraftvermerkes ist mit der Aktenordnung des Freistaates Sachsen nicht in Einklang zu bringen und vermag die Rechtskraft des Beschlusses zum 1. Mai 2012 nicht zu suspendieren.
3. Es wird festgestellt: Alle nach dem 30. April 2012 vorgenommenen Prozesshandlungen und Entscheidungen sind nichtig, weil am 1. Mai 2012 Rechtskraft eingetreten war.
Zu diesen Feststellungen hätte Richter Schaffarzik gern die Erklärungsversuche der Gerichtsdirektorin Ast gehört. Diese zog es jedoch vor, der Verhandlung unentschuldigt fern zu bleiben. Bis heute weigert sie sich, zur Aufklärung beizutragen. Im Gegenteil. Wo immer es ihre Stellung erlaubt, mischt sie sich in Verhandlungen ein und beeinflusst Richter bzw. Richterinnen in ihren Entscheidungen (WSZ berichtete). Jüngstes Beispiel ist der Prozess gegen den falschen Doktor aus Plauen. Hier behauptete Richterin Birgitt Nagel, im Aktenzeichen 8 F 1059/07 sei ein Urteil ergangen und kein Beschluss (WSZ berichtete). Eine vorsätzliche Falschbehauptung, die offensichtlich in letzter Not auf Anweisung von Ast in den Raum geworfen wurde, um alle Kritiker zum Schweigen zu bringen.

Eine weitere in diesem Zusammenhang stehende strafbare Handlung wurde vom Landgerichtspräsidenten Dirk Eberhard Kirst (Foto) begangen. Dieser war bereits kurz nach seinem Amtsantritt in Zwickau 2017 vollumfänglich über das Problem informiert. Statt jedoch zur Aufklärung beizutragen, verstrickte auch er sich immer weiter in Ausflüchte und beteiligte sich letztendlich im Schulterschluss mit der Zwickauer Stadtspitze und der Sparkasse Zwickau an der Strafvereitelung im Sparkassenfall (WSZ berichtete).
All diese Vorgänge machen deutlich, dass es sich hier keinesfalls um das Rechtsproblem einer einzelnen Person handelt. Diese Machenschaften von kriminell handelnden Juristen in Machtpositionen bedrohen den Rechtsstaat insgesamt. Nicht nur die Betroffene im genannten Beispielfall fordert deshalb: „Kirst und Ast gehören in den Knast“.